Achtung: Bestellung über Internetvermittler können zur Stolperfalle werden....

Hallo zusammen,

ich eröffne dieses Thema weil es, denke ich, für viele eine Interessante Entscheidungshilfe sein kann ob man beim Händler oder im Internet bestellt:

Es gibt ja Internet-Vermittler, die den Vertrag zwischen einem Mazda-Händler und dem Kunden vermitteln.
Der Vertrag wird dann zwischen dem Händler und dem Kunden geschlossen.

Der große Haken bei der Internetbestellung über einen Vermittler - auch wenn der Vertrag im Endeffekt mit einem Mazda-Haus gemacht wird - ist folgender:
Man weiß nicht wie weit der Händler von zu Hause weg ist.
Meistens kann man ja nur sagen in welchem Bundesland der Händler sein soll.

Habe mit einem Rechtsanwalt vom ADAC gesprochen:

Ansich spricht nichts gegen die Bestellung im Internet - der Vertrag läuft ja dann im Endeffekt über einen Mazda Händler.

Nur wo der Händler dann ist ???
Kann natürlich sein, dass der Händler mehrere Hundert Kilometer von zu Hause weg ist, was im Endeffekt dann zur Stolperfalle führen kann:

Ansich kein Problem - man kann natürlich das Auto weit weg von zu Hause holen und nie mehr hin gehen.
Für Service/Reparatur und Garantiefälle geht man dann zum Händler seines Vertrauens "vor der Haustüre".
Die machen natürlich den Service und alles was dazu gehört - auch wenn sie blöd kommen weil man nicht bei denen gekauft hat.
Machen müssen die das - sind ja schließlich Vertragswerkstätten.

Problematisch wird es aber wenn Garantiefälle entstehen:

Normale Garantiefälle wickeln natürlich alle Mazda Vertragswerkstätten ab. Hier gibt es noch keine Probleme.

Aber: Sollte ein Garantiefall eintreten, der nicht reparabel ist dann wird es zum Problem - und zwar für den Käufer.

Der Rechtsanwalt hat folgendes gesagt - was ich nicht wusste:

"Innerhalb der Garantiezeit hat man die Möglichkeit vom Kaufvertrag komplett zurück zu treten wenn eine Reparatur von Garantiemängeln nicht möglich ist. Bedingung ist aber, dass der Händler bei dem gekauft wurde auch den Garantiefall abwickelt!"

"So bald eine zweite Mazda Werkstatt ins Spiel kommt, kann der Händler bei dem das Auto gekauft wurde einen Rücktritt vom Kaufvertrag ablehnen, weil dieser ja nicht weiß, was in der anderen Werkstatt an dem Fahrzeug gemacht wurde."

Wichtig!!!! Das ist wirklich auch der Fall wenn man nur von einer Mazda Vertragswerkstatt zur anderen Mazda Vertragswerkstatt wechselt.

So ist es im Gesetz verankert !!!!! Ich betone nochmals: Das ist die aussage eines ADAC-Rechtsanwaltes !!!!

Das war unser Grund warum wir nicht im Internet über eine Vermittlungsplattform gekauft haben - weil wir ja im Endeffekt nicht wissen wo nachher der Händler ist - und wir haben keine Lust immer hunderte von Km zum Händler zu fahren. Klar kann man angeben wo man das Fahrzeug abholen möchte - z.B. Baden Württemberg oder so - aber die Bundesländer können groß sein.

PS: Das gilt natürlich nicht nur für Käufe über das Internet - das gilt auch Wenn man normal beim Händler kauft - so lange die Garantie anhält immer beim Händler bleiben wo man gekauft hat.

Gut wenn man natürlich umziehen muss oder so - das ist dann Pech.
 
Ich sehe das genauso und es ist ein sehr guter Hinweis!
Ich nehme von solchen Angeboten eh Abstand, wenn ich schon auf diversen Autoplattformen einen CX-5 sehe, der extrem günstig ist!
Und wenn das Inserat sehr unseriös wirkt, sprich wenn sich nicht mal die Mühe gemacht wird ein vernüftiges Fahrzeugbild zu wählen und einfach eines aus dem Internet gezogen wird oder wenn in der Fahrzeugbeschreibung immer wieder Ausrufezeichen oder GROßSCHREIBUNG vorkommen und wenn der günstige Preis immer wieder erwähnt wird!

Finger weg!
Guter Hinweis besonders wegen der Garantie, wusste ich bis jetzt selber noch nicht!
 

shyce

Mitglied
Im Klartext:
Eine Wandlung des Kaufvertrags (=Rückabwicklung; da man den Wagen
aber schon gefahren hat, bekommt man NIEMALS den vollen Kaufpreis zurück)
geht nur über den Händler, bei dem man gekauft hat.
Die Wandlung ist nur möglich, wenn der Händler zuvor dreimal die
Gelegenheit zur Behebung DIESES Mangels erhalten hat, und auch
der dritte Versuch fehlschlägt.

Die Abwicklung normaler Garantiefälle hat damit erstmal nichts zu tun.

Und wenn ein normaler Garantiefall Wandelungspotential bekommt,
dann stellt man die Karre halt dann dem Händler dreimal auf den Hof.
Ich würde die Karre aber einfach vorher abstoßen. Aus dem günstigen
Einkauf über den Vermittler habe ich ja noch genug Reserven...

Und nun die entscheidende Frage: Wie viele Autos werden überhaupt
gewandelt bzw. rückabgewickelt? Ohne vorherigen und manchmal
langwierigen Rechtsstreit geht da sowieso kaum was.

Ich habe als "Autoexperte", der kein Verkaufs- oder Beratungsgespräch
benötigt, über einen Vermittler gekauft und das gesparte Geld in Höhe
von ca. 2500 Euro (da müsste ich erstmal 5000 Brutto ranschaffen)
stecke ich mir gerne ein. Wer Beratung braucht, soll bitte schön
direkt im Autohaus kaufen.
 
Das ist mir immer alles viel zu komplizert!
Dann gehe ich lieber das erste Mal zum Händler und lasse mir ein gutes Angebot machen.
Dann überdenke ich das und unterschreibe.
Außerdem muss ich mich dann kaum drüm kümmern, sondern habe im September meinen CX-5 und einen Ansprechpartner für Probleme und Fragen, nämlich mein Händler von nebenan. :)
 
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