Der Inschenör
Mitglied
Hallo Kalli.
Grundsätzlich hast Du Recht. Es ist aber die Frage, ob überhaupt ein unterschriebener Kaufvertrag oder nur eine unterschriebene verbindliche Bestellung vorliegt. Im zweiten Fall kommt der Kaufvertrag nach den Geschäftsbedingungen der Autohäuser häufig erst durch schriftliche Annahme der Bestellung oder durch Lieferung des Fahrzeugs zustande. Dann könnte das Autohaus relativ leicht aus dem "Vertrag" raus, da die verbindliche Bestellung erst einmal nur den Käufer bindet.
Gruß
Stefan
Grundsätzlich hast Du Recht. Es ist aber die Frage, ob überhaupt ein unterschriebener Kaufvertrag oder nur eine unterschriebene verbindliche Bestellung vorliegt. Im zweiten Fall kommt der Kaufvertrag nach den Geschäftsbedingungen der Autohäuser häufig erst durch schriftliche Annahme der Bestellung oder durch Lieferung des Fahrzeugs zustande. Dann könnte das Autohaus relativ leicht aus dem "Vertrag" raus, da die verbindliche Bestellung erst einmal nur den Käufer bindet.
Gruß
Stefan