Garantie/Gewährleistung

rewyn

Mitglied
Hallo,

ich werde hoffentlich demnächst einen CX-5 kaufen.
Da es leider ein FL sein muss, ist die Auswahl an Gebrauchten noch sehr gering.

Was mich jetzt von euch interessieren würde ist das Thema Garantie-Gewährleistung bei Mazda, wenn ich das Auto von einem "Fremden" Mazda Autohaus kaufe und dann bei einem anderen Mazda Autohaus auf reparieren lasse.

Ein Mazda Händler meinte, man muss immer zu dem Autohaus fahren, wo man das Auto gekauft hat, sonst hätte man keinen Garantieanspruch.
Ich bin aus Österreich und erwäge zwecks größerer Auswahl einen Import aus D, wie verhält es sich da?

Ich kenne es nur von Toyota bzw. Audi, da haben die Werkstätten das untereinander abgerechnet.

Prinzipiell glaube ich, das die Garantie der Hersteller gibt und eine Garantiereperatur ja in jedem Autohaus möglich sein sollte?
Da wir ja in der EU leben, sollte das bei einem Eigenimport aus D auch so möglich sein?

Danke schonmal für eure Erfahrungen!

Gruß,
Markus
 

Ivocel

Mitglied
Garantie kannst du bei jeden Händler machen lassen.

Gewährleistung nur beim Verkäufer, da nur der die gewähren muss.
 

rewyn

Mitglied
In den genannten Fällen von Toyota und Audi waren es z.b. Gewährleistungsansprüche, die dann vom Autohaus wo das Auto gekauft wurde, bezahlt wurden obwohl die Reparatur von einer anderen Werkstatt durchgeführt wurde.

Die Frage ist, ob man bei einem 1 Jahr alten gebrauchten überhaupt einen Gewährleistungsfall haben kann, oder ob das noch alles über die Garantie geht?
 

Rainer dre

Mitglied
Versteh ich jetzt nicht ganz.
Mazda gibt ganz klar 3 Jahre Garantie, nicht Gewährleistung.

Ansonsten Händler fragen oder in den Garantiebestimmungen nachlesen.
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Markus.

Die Gewährleistung ist ein gesetzliche Regelung. Die Gewährleistungfrist für Neufahrzeuge beträgt 2 Jahre. Vertragspartner des Kunden ist der Verkäufer nicht der Hersteller. Bei Gebrauchtwagen kann der Verkäufer (Unternehmer) die Frist gegenüber Privatleuten (Verbrauchern) auf minimal 1 Jahr verkürzen. Privatleute (Verbraucher) können sie ganz ausschließen.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (üblich bei Neuwagen) oder des Händlers (ggf. bei Gebrauchtwagen). Der Garantiegeber bestimmt Laufzeit, Umfang etc. Meistens sind bei der Garantie Mängel ausdrücklich ausgenommen, die unter die gesetzliche Gewährleistung fallen.

Eine Mazda-Neuwagen- oder Anschlussgarantie wird vermutlich auch grenzübergreifend gelten.

Ob die Gewährleistung des deutschen Verkäufers (fMH) mit einem anderen Händler oder sogar einem anderen Händler in Österreich abgerechnet werden kann, müsstes Du bei den Händlern erfragen.

Eine Garantie des deutschen Verkäufers wird mit großer Wahrscheinlichkeit nur bei ihm "einzulösen" sein.

Gruß
Stefan
 
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