Kennzeichen LED

A

anonymous01

Guest

Alliot

Mitglied
Du hast leider nicht zu Ende gelesen!

Nicht im Geltungsbereich der StVZO (§22a) zugelassen!

Machst du es trotzdem, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs! Für den Fahrzeugführer und für den Fahrzeughalter bedeutet das Geldstrafe und Punkte in Flensburg (ich glaube 4 Stück).
Baust du einen Unfall und der Versicherung fällt auf, dass Du mit solchem nicht zugelassenen Zubehör unterwegs warst, kann sie die Regulierung Deines Schadens ablehnen. Ich finde das eigentlich unverantwortlich, dass so ein Gesummse öffentlich angeboten und gekauft werden kann!
Andererseits könnte das Kraftfahrzeugtechnische Bundesamt auch mal ein bischen den Finger aus dem Anus ziehen! LED an KFZ ist doch heute nun wirklich keine Hexerei mehr!
Nachtrag: Erwischst du die falschen LED-Quellen, dann kann es zu Fehlermeldungen im CAN-Bussystem kommen. Sind Dir so viele Unwägbarkeiten die Sache wert?
 

karlipe

Mitglied
Zugelassen, LED, sogar mit ABE, LED in der Kennzeichenleuchte war gestern, selbstleuchtendes Kennzeichen, dat is et:)

a5lh.jpg


:cool:

Und nicht immer dieser deutsche Zeigefinger, danke ;)
 

Antihero

Mitglied
Sind die selbstleuchtenden KZ noch zulässig?
Meinte da was gelesen zu haben das die leider nicht mehr abgestempelt werden.
 

karlipe

Mitglied
Meins ist abgestempelt, im äußersten Westen dauert es etwas, bevor neue Vorschriften aus Berlin ankommen und umgesetzt werden:cool::cool::cool:
 

Alliot

Mitglied
Jedem Tierchen sein Pläsierchen

Also ich würds nicht tun!
Und um ehrlich zu sein, ärgert es mich, wie leichtfertig manche Fahrzeugführer sich über Bestimmungen hinweg setzen. Will jetzt mal nicht daran erinnern, welche zusätzlichen Rennereien man bei einem Schadensfall mit dieser Kategorie Unfallgegner hat!
 

Alliot

Mitglied
Oh ich liebe das!
Erfahrener Nutzer aber offenbar noch kein erfahrener Unfallgegner!
Kurzer Hinweis gefällig an die örtliche Verkehrsüberwachung? Kennzeichen haste ja freizügig eingestellt!
Keine Sorge, son Schw... bin ich nun doch nicht!
 

karlipe

Mitglied
Oh ich liebe das!
Erfahrener Nutzer aber offenbar noch kein erfahrener Unfallgegner!
Kurzer Hinweis gefällig an die örtliche Verkehrsüberwachung? Kennzeichen haste ja freizügig eingestellt!
Keine Sorge, son Schw... bin ich nun doch nicht!
Ausnahmsweise fullquote, es sei mir verziehen....



Oh Gott, ich böser, böser Mensch....
Deine letzte Ansage ist unter aller Kanone, Sandkastenförmchenreif, denk mal drüber nach, was in einem Forum zählt...
Und meine Kennzeichenbeleuchtung hat eine ABE, Google mal was das heißt
Ja, Du hast recht, freu Dich drüber, nun hast Du es uns allen gezeigt....
Ich freu mich drauf, wenn so jemand dann mal in technischen Fragen um Hilfe bittet...

Denunziantentum voran, Falschparker und sonstige Missetäter gehören aufgeschrieben, wo kämen wir denn ohne selbsternannte Büttel hin, Sodom und Gomorra, und die Kanzlerin wurde auch noch abgehört.....

Don't feed the troll ;)
 

sundowner

Mitglied
Hi Karlipe,

super; nur habe ich's nicht ganz geblickt :) Du hast also andere zugelassene LEDs? Welche sind das denn? War's ein größerer Aufwand die (fehlerfrei) einzubauen?
Hey!
Karlipe hat ein selbstleuchtendes Kennzeichen. Frag' mal Tante Google unter "G - Elumic - Kennzeichen" :cool:
Ist zwar nicht ganz billig, aber sieht echt g..l aus, hab's nämlich schon in Natura gesehen!:p
... und ja es ist genehmigt und zugelassen!!:p

Gruß Uwe
 

Teddy

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Also ich würds nicht tun!
Und um ehrlich zu sein, ärgert es mich, wie leichtfertig manche Fahrzeugführer sich über Bestimmungen hinweg setzen. Will jetzt mal nicht daran erinnern, welche zusätzlichen Rennereien man bei einem Schadensfall mit dieser Kategorie Unfallgegner hat!
Verstehe nicht, was du damit andeuten willst?
Wenn mir eine solche "Kategorie" ins Auto fährt, ist das nicht mein Problem, sondern das seiner Versicherung. Die übernimmt meinen Schaden und nimmt den Versicherten in Regress.
 
A

anonymous01

Guest
Hallo,

entschuldigt, wenn ich jetzt vielleicht einfach etwas zu doof dafür bin, aber sehe ich das gerade richtig, dass ich für jede Änderung am Fahrzeug sicherstellen muss, dass die ABE nicht erlischt?

Ich habe gerade Regenabweiser für die Seitenscheiben gesehen und musste feststellen, dass ich dafür eine ABE einholen muss... ich fand das jetzt nicht gerade sicherheitsrelevant. Muss man also bei jeder Modifikation am Fahrzeug darauf achten, egal wie marginal sie ist? Wie steht es denn bspw. dann mit einem Ersatz der Antenne (die ja theoretisch abfallen kann während der Fahrt)?

Ich hätte immer gedacht, dass so Sachen in Ordnung sind, so lange man nicht grob fahrlässig handelt bzw. vorsätzlich die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt.

Danke und viele Grüße
A!
 

GT Speedster

Mitglied
http://www.kennzeichenbeleuchtung.com/nummernschildbeleuchtung.php

Wenn ich das richtig verstehe, dann ist das Wechseln der Leuchtmittel auf LED's nicht erlaubt, da die Leuchteneinheit nur mit dem entsprechenden Leuchtmittel geprüft und genehmigt ist. Tauscht man die Leuchteneinheit komplett inkl. Leuchtmittel, so ist dies kein Problem, sofern eine Zulassung vorliegt.
Da stellt sich halt die Frage, welche Einheit kommt der unseren am nächsten, für einen leichten Tausch.
z.B.

http://www.fk-shop.de/Herbst-Aktion-oxid/Beleuchtung-Aktion/LED-Kennzeichen-beleuchtung-Aktion/
LED Kennzeichenbeleuchtung License Plate Nummernschildbeleuchtung Universal Weiß | eBay

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Beim CX5 wird die Abdeckung ja nicht gesteckt. Es müßte als eine Einheit sein, welche aufgeschraubt werden kann. Ich habe noch keinen Hersteller gefunden, der ähnliche Kennzeichenleuchten verwendet.

Als Alternative ließen sich diese gesteckten Leuchten (z.B. LED Kennzeichenbeleuchtung VW Golf 4 5 GTI R32 TDI Polo Scirocco Passat 3C CC | eBay) vielleicht für den Kofferraumdeckel, Fußraumbeleuchtung, oder als Ausstiegsbeleuchtung für dieTüren verwenden.

Hier für den Mazda: im unteren Bereich der Seite.
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