Kleine Frage: Ab wann ist in Deutschland ein "Unfallfahrzeug" ein Unfallfahrzeug?
Der hier diskutierte CX-5 ist nun definitiv ein Unfallfahrzeug.
Bezüglich der Problematik "ab wann" gibt es (höchst)richterliche Rechtsprechung, bitte googlen.
Vereinfacht ausgedrückt: Unfallfahrzeug ja, wenn mindestens ein Karosserieteil ausgetauscht oder gespachtelt
wurde.
Die Wertminderung legt auch der "eigene" Gutachter gerne niedrig fest, um zu verhindern, dass die gegnerische
Versicherung das Gutachten angreifen kann. Schlecht für den eigenen "Kunden", aber gut für
das Arbeitsleben des Gutachters. Ich habe es selbst erlebt, dass mir "mein" Gutachter erklärt hat,
dass er den Zeitwert meines Autos (klarer wirtschaftlicher Totalschaden)
bewusst niedrig ansetzen wird, weil er nicht von der gegnerischen
Versicherung wegen zu positiver/unzulässiger Begutachtung angegriffen werden möchte, und
"weil es sich ja eh um ein altes Auto handelt und dieser Fahrzeugtyp von Mercedes ja als
Mangelware bekannt sei". Ich war erstmal baff...
Der Zeitwert wurde dann auf lächerliche 3500 Euro für mein vor dem Unfall komplett
durchrepariertes Fahrzeug angesetzt, obwohl vergleichbare Fahrzeuge ohne Komplett-Durchreparatur
erst ab 6000 Euro kaufbar gewesen wären. Reparatur hätte sich auf 18.000 Euro belaufen,
Gutachten kostete 900 Euro. Liest sich "ungerecht", ist aber laut meiner
Verkehrsrecht-Fachanwältin gängige Praxis.
Ich hatte übrigens extra einen Gutachter ausgewählt, der nicht für große Versicherungsgesellschaften
tätig ist. Derartige Gutachter riskieren nämlich ihre zukünftige Wiederbeauftragung
durch die großen Versicherungsgesellschaften, wenn sie nicht im Sinne ihrer Hauptauftraggeber begutachten.
Übrigens: Die Überschrift dieses Threads finde ich extrem übertrieben/unpassend.
Ein Mordanschlag ist nun wirklich etwas anderes und mit derartigen Begriffen sollte man nicht rumspaßen,
um Aufmerksamkeit zu erheischen...