Tja, das wäre mal wieder am falschen Ende begonnen, nämlich beim Nutzer.
Unabhängig davon, dass die Nutzung erst einmal nachgewiesen werden muss (also der "Warner" offensichtlich auf dem Handy / dem Navi zu erkennen ist und aktiv ist, denn sich mal eben zur Kontrolle das Handy geben lassen, ist rechtl. nicht möglich), sollte doch dann konsequenter Weise der Bezug / der Vertrieb der Anwendungen untersagt werden. Demzufolge müsste man gegen Apple, Google und Co in deren App-Stores bzw. die Vertreiber der Apps vorgehen. Insbesondere bei den Erstgenannten wird man wegen deren Lobby wohl eher nichts machen.