USB Problem bei CX5 BJ 2013

Horrorgirl

Mitglied
Hallo Forum,

ich bin neu hier und habe schon eine Frage, die mir sehr auf der Seele liegt:
Ich habe einen gebraucht gekauften Mazda CX 5 BJ 2013. Nun habe ich von ein paar Wochen festgestellt, dass der USB-Stick manchmal nicht richtig funktioniert. Was von Anfang an war, nach dem aus machen und neu starten sprang es immer zum ersten Lied zurück und begann von vorne. Jetzt aber nachdem ich das Auto etwa 1,5 Jahren hatte verleirt er den Stick manchmal total und stürzt komplett ab.
Im Internet hatte ich schon mal was von bekanntem Mazda-Fehler gelesen und bin zum freundlichen Mazdahändler getrabt. Dort wurde mir zwar sehr freundlich aber bestimmt mitgeteilt, dass es keine Chance gäbe irgendwas auf Kullanz zu bekommen und die Telefonadaptereinheit würde über 600 Euro kosten. Das müsste ich selbst bezahlen, oder mir das Ersatzteil im Internet besorgen. Dort hab ich aber auch kein billigeres gefunden.

Kennt jemand von euch das Problem und was hab ihr gemacht, oder wie hab ihr es lösen können?
Viele Grüße

Susanne
 

Dirk125

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USB Kontroller....

Ich hatte das selbe Problem und es war auch bekannt bei Mazda. Allerdings habe ich das innerhalb der Garantie angesprochen und dann wurde der USB Controller von Mazda getauscht. Aber man musste den Mazdahändler direkt drauf ansprechen.
:cool:
 

Horrorgirl

Mitglied
Ja leider ist das Auto schon aus der Garantie und jetzt fühlt sich Mazda anscheinend nicht mehr zuständig, obwohl der Fehler dort bekannt ist...
Müssen die denn nicht trotzdem für bekannte Fehler haften?
Kennt sich da jemand aus?
 

Desaster

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Mangelbeseitigung

Hallo,
nein "müssen" sie nicht.
Würde mich aber an Mazda direkt wenden um eine Regelung im Rahmen der "Kulanz" prüfen zu lassen.
In der Regel ist Mazda da sehr großzügig.
Gruss
Desaster
 

Der Inschenör

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Hallo Susanne.

Der Erste-Lied-Bug ist bekannt und wurde während der 3jährigen Neuwagen-Garantie meines Wissens auch bei allen, die es wollten, auf Kosten von Mazda durch Tausch der Einheit behoben. Allerdings hat man sich dadurch wieder andere "Unzulänglichkeiten" des neueren Moduls eingehandelt.

Wenn Dein Modul jetzt gar nicht mehr funktioniert, dann ist das meines Wissens kein bekanntes bzw. häufiges Problem.

Grundsätzlich gibt es:
- die 2jährige gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher bei Neuware
- die 3jährige (freiwillige) Neuwagen-Garantie von Mazda
- ggf. eine Anschlussgarantie wenn abgeschlossen

Ferner hast Du (als Verbraucher) einen 2jährigen Gewährleitungsanspruch gegen den Verkäufer, wenn Du das Fahrzeug gebraucht gekauft hast. Allerdings können
- private Verkäufer die Gewährleistung vollständig ausschließen und
- gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung bei Gebrauchtgütern auf 1 Jahr beschränken,
was sie üblicherweise natürlich tun.

Wenn Du das Fahrzeug also schon 1,5 Jahre hast, keine Anschlussgarantie besteht und der Verkäufer beim Kaufvertrag nicht völlig gepennt hat, dann hast Du keine Ansprüche mehr gegen irgendjemanden.

Länger muss ein Hersteller / Verkäufer ggf. nur für arglistig verschwiegene Mängel haften und die Hürde ist generell ziemlich hoch.

Hier trifft es aber ohnehin nicht zu. Der Erste-Lied-Bug war Dir schon länger bekannt, ohne das Du etwas unternommen hast, und das aktuelle Versage des USB-Moduls ist leider "normal". Dinge gehen eben mal nach einer Zeit kaputt. Es ist ja nicht so, dass die Module nach 4 Jahren aufgrund eines bei Mazda bekannten Produktionsfehlers reihenweise den Dienst quittieren.

Du kannst nur, wie Desaster es schon vorgeschlagen hat, mal direkt bei Mazda nach einer Kulanzregelung fragen oder es noch einmal über einen anderen fMH versuchen. Manchmal liegt es auch am fMH.

Gruß
Stefan
 

Horrorgirl

Mitglied
@ Stefan

Danke für deine Antwort. Ich versuche es mal mit nem anderen Mazdahändler. Vielleicht geht da ja noch was. Ansonsten bleibt zu überlegen, ob ich auf den USB-Anschluss gänzlich verzichte, oder ob er mir über 700 Ocken wert ist...

Sollte noch jemand ne Idee haben, wäre ich sehr dankbar dafür...

Viele Grüße

Susanne
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Susanne.

Eine kleine Besonderheit fällt mir gerade noch ein. Vielleicht trifft sie ja zufällig bei Dir zu.

Freiberufler (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte etc.) gelten per Gesetz als Unternehmer, weshalb sie die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht rechtswirksam ausschließen können. Kaufst Du also z. B. von Herrn Doktor ein Auto, das er nachweislich auch beruflich genutzt hat, muss er Dir die gesetzliche Gewährleistung einräumen, kann diese aber auf 1 Jahr verkürzen (wg. Gebrauchtwagen). Schließt er die Gewährleistung allerdings vollständig aus (scheinbarer Privatverkauf) ist dieser Ausschluss unwirksam und es gilt die volle 2jährige Gewährleistungfrist. Das Ganze bedeutet in der Regel dann aber u. U. einen Rechtsstreit.

[EDIT]Sogenannte Umgehungstatbestände: Erst verkauft Herr Doktor seiner Frau das Auto, die den Wagen dann privat weiterverkauft, hemmen die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers übrigens nicht. Der Herr Doktor muss für Mängel einstehen. Dann auch wieder für die vollen 2 Jahre, da die Verkürzung auf 1 Jahr bei der Konstellation nicht rechtswirksam vereinbart werden konnte.

Alles natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur mein laienhaftes Wissen als betroffener Bauingenieur / Freiberufler.[/EDIT]

Gruß
Stefan
 

Er-fried

Mitglied
Ich nehme an du hast bereits auch andere usb sticks probiert? Weil nich nur controller kaputt gehen;)

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