Vorsicht mit Ladekantenschutz aus Edelstahl, wie sie bei eBay angeboten werden

A

anonymous8055

Guest
Wusstet ihr das? Hab so ein Teil jetzt direkt bei Mazda drauf machen lassen, also das Original von Mazda mit CX-5-Schriftzug. Ich geh mal davon aus, dass das so ok ist. Ist allerdings auch nur geklebt.

Auf was man alles achten soll/muss .... :confused:

Der Ladekantenschutz ist ein Anbauteil für welches eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) erforderlich ist. Die meisten haben diese nicht.
Nach Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt und dem TÜV Süd benötigt man bei Bauteilen ohne ABE eine Einzelabnahme bei einer zugelassenen Prüfstelle wie TÜV, Dekra, GTÜ, etc., was mit weiteren nicht unerheblichen Kosten von über 100 EUR verbunden ist, des weiteren darf der Ladekantenschutz aus Edelstahl nicht aufgeklebt sein, der Ladekantenschutz muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, was man nur mit verschrauben erreicht, der Ladekantenschutz darf weiterhin nicht scharfkantig sein und nicht vom Fahrzeug abstehen.
Gemäß §19 Abs. 3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden. Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 69a Abs. 2, Satz 1, Ziffer 1a, § 19 Abs. 5, Satz 1 StVZO) welche mit einem Bußgeld von 50 EUR geahndet wird.
Man sollte auch an die Folgen denken, wenn sich so ein Teil bei hohen Geschwindigkeiten löst und davon fliegt, andere Fahrzeuge beschädigt oder gar Menschen zu Schaden kommen, die meisten Ladekanten sind messerscharf!
 

Ivocel

Mitglied
Dann müssten sie die ja auch eine ABE ausgehändigt haben, oder?

Ansonsten ist das mit der ABE Humbug, die musst du nämlich mitführen. Wenn du vom fMH keine bekommen hast, dann bist du selber entweder wie beschrieben unterwegs oder es ist Blödsinn.
 

uwschu

Mitglied
ABE Ladekantenschutz

Gibt es denn zu dem Orginalteil von Mazda eine ABE dazu oder hat es den fMH eintragen lassen oder hat er es verschraubt ? Ich habe einen aus der Bucht verbaut , da gab es keine ABE dazu.
 
A

anonymous8055

Guest
3 x Nein - ich frage beim fMH mal nach, interessiert mich jetzt mal.
 

Fraenk

Plus Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G
Meine von Händler ist auch nur verklebt und nix mit ABE oder Eintrag in den Papieren.
 

holli1

Mitglied
Meine ist auch nur verklebt (hab die von Amazon)..
Aaaber... Ich sprach kurz mit einem Kollegen, fährt Kuga, da gibt es zum serienmäßigen Ladenkantenschutz auch keine ABE und der ist ebenfalls nur geklebt.

Außerdem muss ich sagen, der Ladenkantenschutz hält bombenfest.

Müsste der Anbieter (in diesem Fall von Amazon) nicht auf die Tatsache, dass man dazu eine ABE benötigt hinweisen????

Mich würde aber schon interessieren, wie die Leute vom Fach das sehen.

Gruß
Tom
 

uwschu

Mitglied
Ich das mir das fast garnicht vorstellen mit der ABE, da wären ja dann zig tausende illegal unterwegs. Bei meinem Opel Insignia damals war der auch nur aufgeklebt - werkseitig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rainer dre

Mitglied
Zwar nicht ganz dem Topic betreffend:
Ich hab in meinem SLK einen Windschutz aus Plexiglas drin. Von Ebay ohne irgendwelche Papiere.
Auch da kursieren im www die wildesten Gerüchte mit ABE, Zulassungsentzug wenn nicht und lauter son Mist.
Ich war schon zweimal mit dem Wagen beiom TÜV. Keine Sau hat sich für das Windschott interessiert.
Alle haben nur den wunderbaren nachgerüsteten Chromgrill und die Klarglassscheinwerfer bewundert.
 

Jochy65

Mitglied
Also das ist wirklich ein Witz, da mache ich mir überhaupt kein Kopf. Das Deutsche Gewissen ist eben überall. Ich habe auch dieses Teil angebaut, allerdings habe ich es mit zwei Nierostaschrauben zusätzlich gesichert, und das Teil geht in vielen Jahren in die Schrottpresse. Jochy65
 

Der Inschenör

Mitglied
Moin Moin.

Der Text auf ebay ist von einem eher gering aktiven, "normalen" Nutzer. Woher dieser seine Weisheit hat, ist nicht klar. Dass man eine feste Verbindung mit dem Fahrzeug seiner Ansicht nach nur durch eine Verschraubung erreicht, zeugt schon von seiner Kompetenz.:rolleyes:

In der StVZO steht in § 19 Absatz 2:
"... Sie (die Betrieberlaubnis) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Die Punkte 1 und 3 treffen auf den Ladekantenschutz wohl auf keinen Fall zu.;) Einzig Punkt 2 könnte zum Tragen kommen, ist m. E. aber schon etwas sehr weit hergeholt. Klar, wenn der Ladekantenschutz beim Hintermann in der Frontscheibe steckt, hat man ein Problem, allerdings mit und ohne ABE.:rolleyes:

Ob der Original-Ladekantenschutz von Mazda eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung hat und ob eine davon überhaupt erforderlich ist, kann ich nicht sagen. Ich bin mal gespannt was Mazda dazu sagt.
Zur Einordnung: Der Unterfahrschutz von Mazda hat eine ABE und Windabweiser müssen wohl an den Vordertüren eine ABE haben (wegen möglichem Fußgängeraufprall), an den Hintertüren nicht.:confused: Es lebe die deutsche Reglungswut.
Also für den Ladekantenschutz, nichts genaues weiß man nicht.;)

Gruß
Stefan
 
B

Balu646

Guest
Wichtigtuer

Wusstet ihr das? Hab so ein Teil jetzt direkt bei Mazda drauf machen lassen, also das Original von Mazda mit CX-5-Schriftzug. Ich geh mal davon aus, dass das so ok ist. Ist allerdings auch nur geklebt.

Auf was man alles achten soll/muss .... :confused:

Der Ladekantenschutz ist ein Anbauteil für welches eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) erforderlich ist. Die meisten haben diese nicht.
Nach Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt und dem TÜV Süd benötigt man bei Bauteilen ohne ABE eine Einzelabnahme bei einer zugelassenen Prüfstelle wie TÜV, Dekra, GTÜ, etc., was mit weiteren nicht unerheblichen Kosten von über 100 EUR verbunden ist, des weiteren darf der Ladekantenschutz aus Edelstahl nicht aufgeklebt sein, der Ladekantenschutz muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, was man nur mit verschrauben erreicht, der Ladekantenschutz darf weiterhin nicht scharfkantig sein und nicht vom Fahrzeug abstehen.
Gemäß §19 Abs. 3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden. Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 69a Abs. 2, Satz 1, Ziffer 1a, § 19 Abs. 5, Satz 1 StVZO) welche mit einem Bußgeld von 50 EUR geahndet wird.
Man sollte auch an die Folgen denken, wenn sich so ein Teil bei hohen Geschwindigkeiten löst und davon fliegt, andere Fahrzeuge beschädigt oder gar Menschen zu Schaden kommen, die meisten Ladekanten sind messerscharf!

Der Verkäufer ist ein Wichtigtuer, der hat vielleicht auch umhäkelte Klorollen für die Heckablage mit ABE .
Messerscharfe Ladekantenschützer gibt es mit der Aufschrift "Made in Solingen" oder von Wilkinson oder Gilette. Ich habe beim Googeln keinen ähnlichen Schwachsinn gefunden, ausser von diesem ebay Bauernfänger ! Aussenanbauteile wie Schutzbügel Relings oder Leitern, Dachgepäckträgerund Spolier brauchen sowas.
Geh mal zum Tüv und lass deinen Ladekantenschutz eintragen, der TÜV Prüfer
wird einen Blick auf den Kalender werfen, ob nicht der 11.11. oder der 1. April ist !
 

kawialbatros

Mitglied
kantenschutz für die türen und die heckklappe

Habe diese Dinger auch angeklebt und ganz sicher werde ich dann auch in 2 1/2 Jahren durch den TÜV rauschen damit.

Freundliche Grüße

Kawialbatros
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Dachträger/Dachreling benötigt keine ABE


Off-Topic:
Weil gerade dazu etwas geschrieben wurde: Ich bin mit der "Russen"-Reling übrigens ohne Probleme durch die HU. Die hat den Prüfer überhaupt nicht interessiert (hab´ ihn aber auch nicht explizit drauf hingewiesen :p ). Da eine mit Bordwerkzeug demontierbare Reling sowie ein Dachträger mit zur Ladung zählt, ist auch keine ABE dafür notwendig :eek:. Lediglich der Fahrer ist für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Aber das Thema hatten wir ja schon im Dachreling-Fred.
 

segler001

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Ironie an: Dann muss Kodo lll für seine Forumsaufkleber auch eine ABE beilegen, die behindern auch die freie Durchsicht, oder?:D:D:D:D
 

Steini85

Mitglied
Da wir ja hier tatsächlich schon darüber sprechen: Ja, Aufkleber / Folien unterliegen in unserem Land natürlich auch Regularien und können tatsächlich die BE beeinträchtigen.

""Das Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306).

Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)."

Wer mich kennt weiss wie ich dazu stehe ;), aber so ist es.
 

Drachenreiter

Plus Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D
Ist auch Ermessensspielraum, sprich man kann es auch zu genau nehmen.

Beispiel:
Einem der Jungs wurde die Plakette für´s Moped verweigert.
Mit der Begründung das auf dem Endtopf keine E-Nummer sei.
Wie blöd kann man als sog. Sachverständiger denn sein?

Die E-Nummern gab´s 1989 noch nicht und es ist die Herstellernummer drauf.
KHI bedeutet bekanntermaßen Kawasaki Heavy Industries; 285 ist die interne Modellnummer....
 
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