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anonymous8055
Guest
Wusstet ihr das? Hab so ein Teil jetzt direkt bei Mazda drauf machen lassen, also das Original von Mazda mit CX-5-Schriftzug. Ich geh mal davon aus, dass das so ok ist. Ist allerdings auch nur geklebt.
Auf was man alles achten soll/muss ....
Der Ladekantenschutz ist ein Anbauteil für welches eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) erforderlich ist. Die meisten haben diese nicht.
Nach Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt und dem TÜV Süd benötigt man bei Bauteilen ohne ABE eine Einzelabnahme bei einer zugelassenen Prüfstelle wie TÜV, Dekra, GTÜ, etc., was mit weiteren nicht unerheblichen Kosten von über 100 EUR verbunden ist, des weiteren darf der Ladekantenschutz aus Edelstahl nicht aufgeklebt sein, der Ladekantenschutz muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, was man nur mit verschrauben erreicht, der Ladekantenschutz darf weiterhin nicht scharfkantig sein und nicht vom Fahrzeug abstehen.
Gemäß §19 Abs. 3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden. Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 69a Abs. 2, Satz 1, Ziffer 1a, § 19 Abs. 5, Satz 1 StVZO) welche mit einem Bußgeld von 50 EUR geahndet wird.
Man sollte auch an die Folgen denken, wenn sich so ein Teil bei hohen Geschwindigkeiten löst und davon fliegt, andere Fahrzeuge beschädigt oder gar Menschen zu Schaden kommen, die meisten Ladekanten sind messerscharf!
Auf was man alles achten soll/muss ....
Der Ladekantenschutz ist ein Anbauteil für welches eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) erforderlich ist. Die meisten haben diese nicht.
Nach Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt und dem TÜV Süd benötigt man bei Bauteilen ohne ABE eine Einzelabnahme bei einer zugelassenen Prüfstelle wie TÜV, Dekra, GTÜ, etc., was mit weiteren nicht unerheblichen Kosten von über 100 EUR verbunden ist, des weiteren darf der Ladekantenschutz aus Edelstahl nicht aufgeklebt sein, der Ladekantenschutz muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, was man nur mit verschrauben erreicht, der Ladekantenschutz darf weiterhin nicht scharfkantig sein und nicht vom Fahrzeug abstehen.
Gemäß §19 Abs. 3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden. Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 69a Abs. 2, Satz 1, Ziffer 1a, § 19 Abs. 5, Satz 1 StVZO) welche mit einem Bußgeld von 50 EUR geahndet wird.
Man sollte auch an die Folgen denken, wenn sich so ein Teil bei hohen Geschwindigkeiten löst und davon fliegt, andere Fahrzeuge beschädigt oder gar Menschen zu Schaden kommen, die meisten Ladekanten sind messerscharf!