Eines kann ich Dir schon jetzt schreiben: es ist NICHT identisch mit der Werksgarantie. Und die Höhe der Zahlung für die versicherten Teile ist abhängig von der Fahrleistung, die der Wagen zum Zeitpunkt der Reparatur/Garantieleistung hat (ich habe die längst mögliche Anschlussgarantie mit Kauf abgeschlossen, also + 5 Jahre)
... mit den Modalitäten beschäftigen...
Danke Tobi ,.. aber so eine Statistik macht erst richtig Laune, wenn man erkennt was Lohn und was Materialkosten sind
Gibt's das auch in Bunt ?
Eines kann ich Dir schon jetzt schreiben: es ist NICHT identisch mit der Werksgarantie.
Wer sagt das?Leider kommt es aber NICHT so gut , das die Anschlußgarantien beim Verkauf nicht übertragbar sind (jedenfalls nach Anfrage bei meinem Händler )
Leider kommt es aber NICHT so gut , das die Anschlußgarantien beim Verkauf nicht übertragbar sind (jedenfalls nach Anfrage bei meinem Händler )
Aber das liegt dann beim Händler, der die Anschluss - Garantie dir verkauft hat.
Hallo,
der fMH ist nur Vermittler....eine Umschreibung geht nur mit Zustimmung des Garantiegebers (CAR-Garantie).
Gruss
Desaster