Der Inschenör
Mitglied
Hallo go4more.
Wäre mal interessant, ob so eine Aufnahme als Entlastung in einem Bußgeldverfahren zugelassen würde. Ich denke eher nicht. Wahrscheinlich hätte man eher noch zusätzlich die Persönlichkeitsrechte des Messbeamten verletzt. Es würde außerdem voraussetzen, dass man die Messstelle gesehen und wirklich manuell ausgelöst hätte. Sonst wäre bei 3 Minuten Dauer der einzelnen Videos die Messstelle nicht zwingend am Anfang eines Videos. Was wiederum von der Logik nicht mehr zu einer Ereignisaufzeichnung passen würde.
Gruß
Stefan
Wäre mal interessant, ob so eine Aufnahme als Entlastung in einem Bußgeldverfahren zugelassen würde. Ich denke eher nicht. Wahrscheinlich hätte man eher noch zusätzlich die Persönlichkeitsrechte des Messbeamten verletzt. Es würde außerdem voraussetzen, dass man die Messstelle gesehen und wirklich manuell ausgelöst hätte. Sonst wäre bei 3 Minuten Dauer der einzelnen Videos die Messstelle nicht zwingend am Anfang eines Videos. Was wiederum von der Logik nicht mehr zu einer Ereignisaufzeichnung passen würde.
Gruß
Stefan