** Der "kurze Frage, schnelle Antwort" Thread **

G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Mit "Service" meinte ich ja den separaten Anlagenservice (Desinfektion, Kältemittelkontrolle/-auffüllung pp.).
Was ist denn generell unter "regelmäßigem Betrieb der Klimaanlage" zu verstehen? Anlassbezogen habe ich sie ja immer wieder genutzt.
 

HolgiHSK

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Bei diesen Diskussionen sollte man aber auch wissen dass die Klimaanlage niemals zu 100% dicht ist. Über die Zeit verflüchtigt sich das Klimamittel aus der Anlage. habe mit einem Klimaservice im 2-Jahres Rhythmus gute Erfahrungen gemacht.

Gesendet von meinem Lenovo YT3-X50F mit Tapatalk
 

007Raab

Mitglied
Typenschein Anforderung

Hallo wollte nur kurz fragen ob der Typenschein von Japan kommt oder von Mazda Austria aus Kärnten.

Sag schon mal Danke 👍
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest

suny

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Nachträglicher Einbau einer SH

Hallo,

muss nach dem Einbau einer SH das Fahrzeug angelernt bzw. Programmiert werden?:confused:

Danke.
 

Desaster

Mitglied
Einbau einer SH

Hallo,

die SH muss in die Heizungs-/Klimaregelung des Fahrzeuges eingebunden werden, damit z.B. die Lüftungsregelung für den Innenraum beim Betrieb der SH anspringt, wenn der Motor die Mindest-Temperatur erreicht hat und dann der Innenraum aufgeheizt wird.

Gruss
Desaster
 

suny

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Hallo,

die SH muss in die Heizungs-/Klimaregelung des Fahrzeuges eingebunden werden, damit z.B. die Lüftungsregelung für den Innenraum beim Betrieb der SH anspringt, wenn der Motor die Mindest-Temperatur erreicht hat und dann der Innenraum aufgeheizt wird.

Gruss
Desaster

Du meinst hier rein elektrisch also Ansteuerung des Lüfters etc. über die SH.
Das habe ich bereits erledigt. Dachte dass das Fahrzeug auch noch wissen müsste das es jetzt eine SH
hat...wegen i-stop etc.?
 

Ivocel

Mitglied
Hallo wollte nur kurz fragen ob der Typenschein von Japan kommt oder von Mazda Austria aus Kärnten.

Sag schon mal Danke 👍

Welchen Typenschein meinst du?

Ansonsten kommt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Mazda Europe (haben die Typengenehmigung für die EU gemacht) / Importeur (Mazda Austria) in deinem Fall.
 

gescha

Mitglied
Welchen Typenschein meinst du?

Ansonsten kommt die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von Mazda Europe (haben die Typengenehmigung für die EU gemacht) / Importeur (Mazda Austria) in deinem Fall.

In Österreich heißt das "Typenschein" was in DE der "Fahrzeugbrief Teil II" ist.

Aber ja, der sollte dem Händler von Mazda Österreich aus Klagenfurt zugestellt werden.
 

Maverick_CX3

Mitglied
@Stef@n : das Kältemittel bei Mazda is von Haus aus mit Kontrastmittel versetzt. Haben wir beim CX3 wegen der ganzen Klimaprobleme festgestellt. So kann jeder selbst mit einer Schwarzlichtlampe seine Klima auf Undichtigkeiten prüfen. ;-)
 

simon

Mitglied
In Österreich heißt das "Typenschein" was in DE der "Fahrzeugbrief Teil II" ist.

Aber ja, der sollte dem Händler von Mazda Österreich aus Klagenfurt zugestellt werden.

Brief und Schein bzw neu Teil I/II werden in D von der Zulassungsstelle ausgegeben. Meinst vielleicht die COC-Bescheinigung?
 

gescha

Mitglied
Bei uns gibts einen Typenschein, der bleibt zuhause.
Im Typenschein ist eine Zulassungsschein Kopie eingeheftet.
Den Typenschein selbst nimmt man im Fahrzeug mit.

Da ich die deutschen Dokumente nicht genau kenne, mag meine "Zuordnung" falsch gewesen sein.

Aber nachdem der Typenschein die Typzulassung bestätigt und vom Hersteller kommt wird das eher der COC sein. Zulassungsschein und die im Typenschein eingeheftete Typenscheinkopie kommt von der Zulassungsstelle.
 

Ivocel

Mitglied
Brief und Schein bzw neu Teil I/II werden in D von der Zulassungsstelle ausgegeben.

Nein.... Teil I ja, nach der Anmeldung.
Teil II bekommst du vom Importeur/Hersteller, wenn der Wagen noch nie angemeldet war, ansonsten hat den ja der Besitzer.

Bei uns gibts einen Typenschein, der bleibt zuhause.
Im Typenschein ist eine Zulassungsschein Kopie eingeheftet.
Den Typenschein selbst nimmt man im Fahrzeug mit.

Da ich die deutschen Dokumente nicht genau kenne, mag meine "Zuordnung" falsch gewesen sein.

Aber nachdem der Typenschein die Typzulassung bestätigt und vom Hersteller kommt wird das eher der COC sein. Zulassungsschein und die im Typenschein eingeheftete Typenscheinkopie kommt von der Zulassungsstelle.

Naja, da die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II EU weit gleich ist mittlerweile (weil deswegen von der EU so eingeführt), sollte es die auch in Österreich geben....

Edit: Zumindestens der Aufbau ist identisch und vereinheitlicht worden. ;)
 

gescha

Mitglied
Naja, da die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II EU weit gleich ist mittlerweile (weil deswegen von der EU so eingeführt), sollte es die auch in Österreich geben....

Edit: Zumindestens der Aufbau ist identisch und vereinheitlicht worden. ;)

Keine Ahnung wie das vereinheitlicht ist. Wie ich erklärt habe gibt es bei uns die erwähnten 3 teile. Typenschein kommt vom Importeur und bleibt beim Besitzer. mit Anmeldung kommt von der zulassungsstelle der Zulassungsschein der Mitgeführ wird, und die Zulassungsscheinkopie geht als "Anhang" (normalerweise eingetuckert) in der Typenschein.

Was davon equivalent zu den Teile I u II ist bzw. dem COC kann ich nicht sagen.
 

Ivocel

Mitglied
Ja, habe ich auch gelesen :)
Gar nicht mal so schlecht.... allerdings mach das mal einem Polizisten klar, wenn er diese nicht auslesen kann... und dann im EU Ausland, wenn man die Sprache nicht versteht.
Aber generell finde ich die Idee nicht schlecht. Wird wohl sowieso überall kommen..
 

gescha

Mitglied
Ja, habe ich auch gelesen :)
Gar nicht mal so schlecht.... allerdings mach das mal einem Polizisten klar, wenn er diese nicht auslesen kann... und dann im EU Ausland, wenn man die Sprache nicht versteht.
Aber generell finde ich die Idee nicht schlecht. Wird wohl sowieso überall kommen..

Naja, ist ja nicht so das die "übichen" Daten nicht auf der karte aufgedruckt wären. Man kann den also auch ohne Lesegerät LESEN.

Siehe z.b. hier: https://www.fahrschulen.or.at/img/c/scheckkartenzulassungsschein.gif
 

arminCX5

Mitglied
Typenschein hat immer der Besitzer des Fahrzeuges und man sollte ihn zuhause verwahren Bei Finanzierungen verbleibt er beim Finanzierer(Bank, Leasingfirma, Autohaus, ...). Der gelbe Zulassungsschein muss mitgeführt werden und zeigt, dass das Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen zugelassen ist und damit auch versichert sein sollte. Am Auto muss erkennbar (rechte obere Ecke Frontscheibe) das Pickerl(Plakette) angebracht sein und zeigen, dass das Wagerl im vorgeschriebenen Zeitraum überprüft wurde.
Gruß
Armin
 
Oben