Inspektionspflicht nach Ablauf des Leasingvertrages

"GK"

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Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Wollte mal kurz etwas zum Leasing nachfragen.
Habe gehört das man bei Beendigung des Leasings das Auto mit neuer Jahresinspektion übergeben muß.
Also angenommen jemand least einen Mazda und gibt ihn nach 3 Jahren (Ende der Leasingzeit) ab.
Ist dann die dritte Jahresinspektion dann tatsächlich Pflicht?
Und wird das Fahrzeug ohne Inspektion abgeben bekommt man das dann in Rechnung gestellt?
Ein Bekannter hatte das mir so erzählt - ist das wirklich so - gegebenfalls bei Mazda anders?:unsure:
 

Dbusch

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Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D
Du hast das Fahrzeug übernommen und musst nach einem Jahr zum Service.

So auch wenn das Fahrzeug zurück geht. Das Fahrzeug wurde ja auch Servicefrei übergeben, so gibst du es auch zurück. Die dritte Inspektion geht auf den Leasingnehmer
 

"GK"

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2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Und das wird bei TÜV und ASU genauso sein.
Nach 3 Jahren auch machen lassen...
 

Ivocel

Mitglied
Das macht im Normalfall der Händler, bevor er den Wagen weiter verkauft und nicht du als Leasingnehmer.
Deswegen leasen ja die meisten auf 3 Jahre, damit sie das nicht machen müssen.

Edit:
Zu mindestens ist das bei den deutschen Herstellern so.
 

Dbusch

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2. (seit 2017)
Motor
2.2 D
Da ich von Audi komme, muss ich da widersprechen, musste nach drei Jahren auch TÜV u. ASU machen. Steht bei Audi auch so in diesem Prospekt für Leasingrückgabe. Keine Ahnung wie es bei anderen ist.
 

Ivocel

Mitglied
Bei BMW muss ich das nicht machen. Das macht bei mir der Händler, wenn er den Wagen wieder verkauft.
 

larsausbernau

Mitglied
Wir haben eine Leasingvertrag über vier Jahre. Klar, TÜV+ASU haben wir nach drei Jahren machen lassen aber die nach dem Ende unserer Leasingzeit anstehende nächste Inspektion ist nicht mehr Bestandteil.

Viel wichtiger, zumindestens bei Privatleasing ist der Zustand des Autos ;)
 
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