Hallo,
tja, da hat der Händler Pech gehabt, würde ich sagen.
Wie das Teil zu fixen ist, kann Dir ja egal sein, Du machst die Garantie geltend, fertig.
Gruss
Desaster
Hallo,
die Sichtweise des Händler ist hier vollkommen uninteressant. Wenn die Reparatur nur gesamt möglich ist, hat der Händler Pech gehabt, Ende.
Fristsetzung für die Instandsetzung im Rahmen der Garantie. Bei Fristablauf die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben.
Gruss
Desaster
Tja, das sehe ich anders, als auch der Rechtsanwalt......
1. Hat er nur noch ein Gebrauchtwagen Garantie -> da wird wohl irgendwo auch ein Garantieheft bei liegen, bei welchen Fehlern die greift und was ggfs. für Ausschlüsse vorhanden sind. Das ist maßgeblich bei der Garantie. Ich denke, es wird die Car Garantie sein, da könnte man evtl. mal eine Anfrage stellen.
2. Gewährleistung hat er zwar für 12 Monate auf den Wagen (muss der Händler gewähren), aber es gelten nur die ersten 6 Monate die Beweislastumkehr. Nach 8 Monaten liegt es an ihm nachzuweisen, dass dieser Mangel mit dem Sitzgestell schon
beim Gefahrenübergang vorhanden war. Der Gefahrenübergang ist der Tag, wo er den Wagen übernommen hat.... Wäre er wohl da schon vorhanden, dann hätte er wohl kaum 8 Monate gewartet, bis er das reklamiert hat, oder?
Man könnte evtl. über "verdeckten Mangel" versuchen was zu klären, aber wenn es hart auf hart kommt, dann liegt es am Richter, wie er es entscheidet, denn klar ist hier nichts.
Also bevor du hier irgendwelche "Tipps" gibst, gerade rechtliche, dann informiere dich erst einmal über die Rechtslage, wie es aussieht.
Dein Tipp "ist egal, muss der händler klar kommen, zur Not Rechtsanwalt"
kann SEHR VIEL teurer als das Sitzgestell werden (Anwaltgebühren, Prozesskosten, generischen Anwalt, ggfs. Gutachter....)
Also bitte ich dich, nur Auskünfte zu geben, die korrekt sind und nicht einfach deine Meinung, die meistens nun mal nicht stimmt, als Wahrheit zu verkaufen. Dann schreibe dazu, dass du es nicht weiß, aber der Auffassung bist, dass es so sein sollte.