cx-5-cruiser
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Hoffentlich hast Dir der Händler das schriftlich gegeben, dann wäre er zumindest mit in der Haftung. Ansonsten hilft eine mündliche Versicherung im Schadensfalle nicht weiter ... in der schriftlichen Bedienungsanleitung zur Original Mazda AHK ist ausdrücklich vermerkt, dass man nur einen 2-er Fahrradträger verwenden darf, der 3er ist auf der Bebilderung ganz bewusst durchgestrichen.
Man kann jetzt lange darüber spekulieren, warum und wieso das so ist. Ich persönlich würde mich nicht an den Händler, sondern eher an den Hersteller der AHK wenden und versuchen, eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern, dass entgegen der BDA auch bei Einhaltung des angegebenen Gesamtgewichts 3 Fahrräder transportiert werden können.
Ansonsten würde ich es lieber lassen ... sollte nämlich auf der Autobahn irgendwas passieren und der Träger sich lösen, abbrechen und eine Massenkarambolage verursachen, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken. Die Versicherung könnte das als grob fahrlässig einstufen und sich die Schadenssumme letztendlich zurückholen, wenn man soviel in seinem Leben überhaupt noch erarbeiten und abbezahlen kann....
Man kann jetzt lange darüber spekulieren, warum und wieso das so ist. Ich persönlich würde mich nicht an den Händler, sondern eher an den Hersteller der AHK wenden und versuchen, eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern, dass entgegen der BDA auch bei Einhaltung des angegebenen Gesamtgewichts 3 Fahrräder transportiert werden können.
Ansonsten würde ich es lieber lassen ... sollte nämlich auf der Autobahn irgendwas passieren und der Träger sich lösen, abbrechen und eine Massenkarambolage verursachen, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken. Die Versicherung könnte das als grob fahrlässig einstufen und sich die Schadenssumme letztendlich zurückholen, wenn man soviel in seinem Leben überhaupt noch erarbeiten und abbezahlen kann....