Nur kurz was zur 100er Zulassung der Wohnwagen:
Ob ein Wohnwagen mit 100km/h bewegt werden darf hängt vom Hersteller ab. Dieser gibt die Freigabe, es müssen Achsstoßdämpfer verbaut sein, eine Antischlingerkupplung, sowie Reifen die für 120km/h ausgelegt sind und wenigsten den Geschwindigkeitsindex L aufweisen und die vor allem nicht älter als 6 Jahre sind.
Das sind die Vorgaben um einen Wohnwagen mit 100km/h bewegen zu dürfen.
Nachzulesen hier:
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/gespanne-100kmh-zulassung/
Bei der Zulassung wird nichtmehr geprüft ob das Zugfahrzeug die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Das war früher der Fall, damals wurden die beiden quasi verheiratet.
Ob der G194 AWD AT in Vollaustattung über 1700kg kommt müsste auf einer Waage ermittelt werden, für Markus jedenfalls ist die 100er Regelung außer Kraft im Fall eines Wechsels.
Ich selbst dürfte unseren Wohnwagen mit genannter Geschwindigkeit ziehen, beim Überholen kann das schon mal sein, im Normalfall schwimme ich mit den LKW`s mit.