** Der "kurze Frage, schnelle Antwort" Thread **

Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
und wo endsorgt ihr das altöl??oder schickt ihr es zurück??

Ich habe mein Mazda Ulta 5W30 Öl bei Amazon bestellt.
Amazon hat eine Kooperation mit ATU.
Wenn du selber Ölwechsel machst, kannst du das Altöl, welches bei Amazon direkt gekauft wurde (gilt nicht für Kauf über Händler aus dem Marktplace) gegen Vorlage der Amazon Rechnung bei ATU gratis abgeben.
 

det

Mitglied
irrtum.lies mal das abfallendsorgungsgesetz.jeder der mit öl handelt muß!!!!!! das altöl zurück nehmen und auch das filter.
egal ob im internet oder vom baumarkt.
die entsorgungsgebühr ist schon im kaufpreis mit enthalten.
darum kauf ich mein öl und filter im kfz laden ,kann da auch alles alte zurückbringen.
 

det

Mitglied
geh mal in den baumarkt und frage ob du das altöl zurückbringen kannst wenn du dort öl kaufst.dann schauen sie dich erstmal an und sagen nein.dann verweise auf das gesetz.----der mitarbeiter läuft los und fragt den chef und dann kannst du plötzlich auch das öl zurück bringen.
macht immer spaß die leute auf die nudel zuschieben.
wie gesagt -- sie müssen!!
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
irrtum.lies mal das abfallendsorgungsgesetz.jeder der mit öl handelt muß!!!!!! das altöl zurück nehmen und auch das filter.

Ich hatte da auch etwas dunkel in Erinnerung aber bei "mal eben googlen" nichts diesbezüglich unterstützend finden können. Mag sein, dass ich da ein Defizit aufweise, ändert aber nichts an den restl. Bemerkungen dazu.
 

det

Mitglied
ja mazda 23 das gibt es auch das manche händler solche vertäge haben.
KFZteile24 zb. nicht.die verweisen auf wertstoffhof oder du sollst es in der kfzwerkstadt in deiner nähe bringen.zurücksenden lehnen die komplett ab.
 

det

Mitglied
ALTÖLVERORDNUNG

§ 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
(1) Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, hat vor einer
Abgabe eine Annahmestelle nach Absatz 1a für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine solche durch
entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist
durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle nach Absatz 1a
hinzuweisen.
(1a) Die Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im
Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos annehmen. Sie muss über eine
Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
(2) Befindet sich die Annahmestelle nicht am Verkaufsort, so muss sie in einem solchen räumlichen
Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass ihre Inanspruchnahme für den Käufer zumutbar ist.
(3) Die Absätze 1 bis 2 gelten sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Das ist letztlich aber nicht ganz so einfach, was die Werkstatt angeht. Problematisch ist m.E., wer denn Kunde und wer Einzelhändler ist.

Ist der Kfzhalter Kunde ggü. der Werkstatt im Sinne des AltÖlV oder die Werkstatt wiederum ggü. seines Lieferanten. Danach richtet sich entscheidend, ob und für wen die Entsorgung des Altöls denn nun kostenfrei wird/ist.

Darüber hinaus stellt sich ja die Frage, für welches Oel denn die "kostenfreie" Entsorgungspflicht gilt, für das ggfs. mitgebrachte oder für das, welches sich bereits im Motor befindet?

Somit kann der fMh sicherlich beim Oelwechsel, bei dem man eigenes Oel mitbringt, eine Gebühr verlangen, denn er hat Dir das einzufüllende Oel ja nicht verkauft, sondern der liefernde Händler. Dann kommt jedoch die Frage auf, was denn mit der Entsorgung des Oel ist, welches der fMh zuvor eingefüllt hatte? Zumindest dafür müsste er dann, sofern er denn "Abgebender" im Sinne der AltÖlV ist, sein Oel auch kostenfrei zurücknehmen. Künftig jedoch müsste man dann sein selbst mitgebrachtes Oel auch selbständig wieder an den damals Verkaufenden zurücksenden. Und da treten dann die nächsten Probleme auf, nämlich den sicheren Rückversand und die damit zusammenhängenden Kosten. Also dann lieber bei "örtlichen" Händlern kaufen und danach dorthin zurückbringen?

Letztlich stellt sich dann die Frage, wie der fMh evtl. in Rechnung gestellte Kosten denn in der Tat nennt. Ist es die Gebühr für die Altoelentsorgung oder eine Servicegebühr für den erhöhten Aufwand, der damit im Zusammenhang steht. Letzterer würde sich sicherlich einfacher begründen lassen, wenn man das normale Procedere des Oelwechsels in der Werkstatt mal ansieht.

So einfach mal eben zu beantworten ist es also nun doch nicht, auch nicht mit einem Teilzitat der AltÖlV, oder?

Interessante Links dazu:
https://www.it-recht-kanzlei.de/altoelannahmestelle-oelwechseleinrichtung.html
https://www.t-online.de/auto/techni...chsel-in-werkstaetten-so-sparen-sie-geld.html
Und halt der Vollständigkeit halber: https://www.gesetze-im-internet.de/alt_lv/AltölV.pdf sowie ein historischer, mittlerweile nicht mehr gültiger Erlass des Landes NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...=1047&val=1047&ver=7&sg=0&aufgehoben=J&menu=1 (Erlasse verlieren, sofern sie nicht evaluiert werden, seit 2005 in NRW automatisch an Gültigkeit und waren/sind selbstverständlich nur in NRW gültig)

Ich denke, es führt hier zu weit, eine grundlegend weitergehende Diskussion darüber zu führen, zumal in deren Ergebnis keine rechts- und ggfs. gerichtsfeste Beurteilung zu Stande kommen kann. Man kann nur darauf bauen, dass der fMh a. das selbst mitgebrachte, den Fahrzeugspezifikationen entsprechende Öl akzeptiert und b. keine weiteren Kosten für eben dessen Verwendung in Rechnung stellt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

det

Mitglied
es geht ja auch nur darum das der der dir das öl verkauft auch das altöl zurücknehmen muß.kostenlos.
du mußt auch immer den kaufbeleg für die endsprechende menge vorweisen eischließlich filter wenn nötig.
wenn du öl mit anlieferst dann erhebt die werkstatt die endsorgungsgebühr da du es ja nicht bei ihm gekauft hast.
 

det

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du verstehst immer noch nicht das es ein gesetz ist.ich mach das schon seit 20 jahren so und es funktioniert.man muß nur darauf hinweisen und darauf bestehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
wenn du öl mit anlieferst dann erhebt die werkstatt die endsorgungsgebühr da du es ja nicht bei ihm gekauft hast.
Naja, auch dazu habe ich etwas geschrieben.
Dann kommt jedoch die Frage auf, was denn mit der Entsorgung des Oel ist, welches der fMh zuvor eingefüllt hatte? Zumindest dafür müsste er dann, sofern er denn "Abgebender" im Sinne der AltÖlV ist, sein Oel auch kostenfrei zurücknehmen.
 

det

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wenn du es beim fmh kaufst sind die endsorgungskosten mit drinn genauso al wenn du es auf dem baumarkt kaufst.
jetzt verstanden?? egal wo du es kaufst, die endsorgung ist schon mit bezahlt un du kannst es dort abgeben wo du es gekauft hast gegen vorlage des kaufbelegs.
ist das so schwer zu verstehen???
 

scrat

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Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D AWD
Naja ich könnte ja jetzt die Frage stellen für welches Öl die Entsorgungskosten mit drinne sind?

Wenn der fMh öl verkauft sind das dann die Entsorgungskosten für das was er verkauft hat oder für das was er raus lässt?

Wenn es die kosten sind für sein Öl was er verkauft müsste er eigentlich die kosten der Entsorgung übernehmen wenn ich das rauslassen und ihm auf den Tresen stelle.

Anders herum wenn es die kosten sind für das was er raus lässt, woher wollen die wissen ob ihre Entsorgungskosten für das Öl was er gerade raus laufen lässt ausreichend ist?



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Guss

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Puh was ne Wissenschaft und was für Fragen.
Vor lauter Fragen hab ich ich den Überblick der Fragen verloren ... Ohje [emoji23]

Warum denn immer alles so kompliziert?!
1. Macht den Wechsel durch die Werkstatt mit seinem Öl, dann habt ihr mit nichts zu tun.

2. Bringt ihr eigenes mit welches ihr nicht bei ihm gekauft habt, sollte er eine Gebühr erheben dürfen.
Habt ihr es bei ihm gekauft dann siehe 1.

3. Kauft ihr das Öl woanders, dann bringt dorthin das Altöl mit Beleg des gekauften zurück.

4. Internetbestellerei ... denkt doch bitte auch mal an die ganze Lieferkette und den Rattenschwanz. Fûr 3,50€ Ersparnis! Und wer weis welche Suppe da nicht abgefüllt wurde???

Und was macht ihr eigentlich mit dem alten Filter? Einfach im Restmüll entsorgen oder bringt ihr den wenigstens zur Deponie / Schadstoffmobil?


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 

det

Mitglied
genau so läuft es.das filter geht auch da hin wo es gekauft wurde zu sammen mit dem öl.so mach ich es hier zu zuhause im teileladen.das öl ist etwas teurer als im internet aber immer noch günstiger als beim händler und zum endsorgen bringe ich öl und filter wieder zurück.kostenlos.
wer seinen service normal beim händler macht zahlt seine rechnung.endsorgung ist mit drinn und wird auch nicht auf der rechnung ausgewiesen.
mein neffe hat 60 liter altöl zustehen da er im internet kauft und keiner nimmt im das alte ab.
wenn du es zurück schicken willst dann ist es kein öl,dann ist es sondermüll und muß extra ausgewiesen werden.kostet auch mehr.


und du AuD bist nicht blöd.entschuldige wenn es falsch angekommen ist.bei dieser schreiberei redet man oft aneinander vorbei oder es wird fasch verstanden.

das wars zu dem thema.
 

Mazda23

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Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Hat der KF mittlerweile vorne neigungsverstellbare Kopfstützen?
Oder sind die weiterhin nur in der Höhe verstellbar?
 
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