Tyrell
Mitglied
Hallo, mein Händler hat mir vor Vertragsunterzeichnung einen ungefähren Liefertermin genannt und wollte diesen innerhalb einiger Tage verifizieren. Das war vor etwa zwei Wochen. Seitdem habe ich ihn entweder gar nicht erreicht oder wurde ohne nähere Erläuterungen vertröstet.
Dazu kommt, dass mir die über den Daumen gepeilte Frist mit etwa zehn Wochen für einen neuen CX-5 relativ kurz erscheint, auch wenn sich die Lage wohl etwas entspannt hat und es sich um einen Benziner handelt. Ich habe nun etwas Angst, mit einem Fantasietermin geködert worden zu sein. Ich hatte zunächst keinen schlechten Eindruck von dem Händler, zumal er mir von einem Bekannten empfohlen wurde, der offenbar seit Jahren zufrieden ist. Aber das ständige "Wegducken" macht mich jetzt doch stutzig.
In meinem Vertrag steht jedenfalls gar kein Termin, auch kein ungefährer. Ist der Verkäufer tatsächlich verpflichtet (habe etwas in der Art in einem anderen Thread gelesen), einen unverbindlichen Termin in den Vertrag aufzunehmen? Und inwiefern ist ein solcher "unverbindlicher" Termin überhaupt nutzbar, wenn ich Verzug geltend machen will? Er ist ja eben unverbindlich ...
Vor allem würde mich interessieren, wann Ihr Eure Liefertermine genannt bekommen habt. Beim Kauf bzw. kurz danach? Oder erst einige Wochen nach Bestellung? Und wann wurden aus den unverbindlichen Nennungen verbindliche? Wurden Verträge entsprechend angepasst? Ich wäre ja durchaus bereit gewesen, länger darauf zu warten, aber da er mir versprochen wurde, will ich ihn jetzt auch haben!
Ich hoffe, das passt hier rein. Habe zwar einiges zum Thema Überschreiten der genannten Lieferfristen gefunden, aber nichts darüber, ab wann diese überhaupt gesetzt werden.
Danke und viele Grüße,
Tyrell
Dazu kommt, dass mir die über den Daumen gepeilte Frist mit etwa zehn Wochen für einen neuen CX-5 relativ kurz erscheint, auch wenn sich die Lage wohl etwas entspannt hat und es sich um einen Benziner handelt. Ich habe nun etwas Angst, mit einem Fantasietermin geködert worden zu sein. Ich hatte zunächst keinen schlechten Eindruck von dem Händler, zumal er mir von einem Bekannten empfohlen wurde, der offenbar seit Jahren zufrieden ist. Aber das ständige "Wegducken" macht mich jetzt doch stutzig.
In meinem Vertrag steht jedenfalls gar kein Termin, auch kein ungefährer. Ist der Verkäufer tatsächlich verpflichtet (habe etwas in der Art in einem anderen Thread gelesen), einen unverbindlichen Termin in den Vertrag aufzunehmen? Und inwiefern ist ein solcher "unverbindlicher" Termin überhaupt nutzbar, wenn ich Verzug geltend machen will? Er ist ja eben unverbindlich ...
Vor allem würde mich interessieren, wann Ihr Eure Liefertermine genannt bekommen habt. Beim Kauf bzw. kurz danach? Oder erst einige Wochen nach Bestellung? Und wann wurden aus den unverbindlichen Nennungen verbindliche? Wurden Verträge entsprechend angepasst? Ich wäre ja durchaus bereit gewesen, länger darauf zu warten, aber da er mir versprochen wurde, will ich ihn jetzt auch haben!
Ich hoffe, das passt hier rein. Habe zwar einiges zum Thema Überschreiten der genannten Lieferfristen gefunden, aber nichts darüber, ab wann diese überhaupt gesetzt werden.
Danke und viele Grüße,
Tyrell