Welche Felgen bzw. Reifengröße kommt in Frage, ohne Veränderung der Radkästen?

EvilRoadRunner

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1. (2011–17)
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2.2 D AWD
Hi @MOLLI !
Danke für deine schnelle Antwort! 🙂
Ja da hast du vollkommen Recht! Hab ich auch schon gemacht.
Außer dem allgemeinen Bla Bla gibt es eine „Auflage“ für allgemein Achse 1 das ich hier durch Anbringen von Anbauteilen die Radabdeckung gewährleisten muss, und bei der 255er Bereifung das Ganze auch auf Achse 2.
Aber, das stand auch bei meinem alten Ford Fiesta bei der Felge Reifen Kombi drin und musste gar nichts ändern…

Daher die Frage, ob jemand Erfahrungen mit der o.g. Felgen-Reifen Kombi rein zufällig gemacht hat… 😅
Kaufe nur ungern auf gut Glück…und man muss nicht gleich „das Rad neu erfinden“..

Danke schonmal! 😉
 

EvilRoadRunner

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1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Hab mal geschaut,

ich fahre derzeit als Winter Bereifung die originalen 19 Zoll Felgen mit den Standard 225er Schlappen, mit Spurverbreiterung vorne 20mm und hinten 25mm (wurde vom TÜV problemlos abgenommen). Radflanke steht jetzt vielleicht Grenzwertig 1mm aus Radkasten 😅

Die originalen 19 Zöller haben eine ET von 50mm (deswegen ja die Spurplatten)…

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ändere ich nicht mit den Spurplatten „gedacht“ die ET der Felge?! Also wenn ich DIE 20mm der Spurplatte von der 50er ET der Felge abziehe, komm ich bei einer ET von 30 raus…
Müssten dann die Felge mit 35ET oder 40ET nicht problemlos passen?

Nur so ein Rechengedanke…
 

Stony

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2. (seit 2017)
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2.5 G AWD
Hab mal geschaut,

ich fahre derzeit als Winter Bereifung die originalen 19 Zoll Felgen mit den Standard 225er Schlappen, mit Spurverbreiterung vorne 20mm und hinten 25mm (wurde vom TÜV problemlos abgenommen). Radflanke steht jetzt vielleicht Grenzwertig 1mm aus Radkasten 😅

Die originalen 19 Zöller haben eine ET von 50mm (deswegen ja die Spurplatten)…

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ändere ich nicht mit den Spurplatten „gedacht“ die ET der Felge?! Also wenn ich DIE 20mm der Spurplatte von der 50er ET der Felge abziehe, komm ich bei einer ET von 30 raus…
Müssten dann die Felge mit 35ET oder 40ET nicht problemlos passen?

Nur so ein Rechengedanke…
Genau diese Kombi fahre ich auch. Hab sie bis heute noch nicht eingetragen bekommen. Einmal bei der Dekra und einmal beim GTÜ. Die labberten alle wegen dem Winkel herum. Bla bla bla. Wenn ich mir da so die Pickups anschaue wo die Reifen teilweise bis zu 5 cm aus dem Radkasten stehen. Da ist dann in Ordnung. Das soll einer verstehen.
 

EvilRoadRunner

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1. (2011–17)
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2.2 D AWD
Genau diese Kombi fahre ich auch. Hab sie bis heute noch nicht eingetragen bekommen. Einmal bei der Dekra und einmal beim GTÜ. Die labberten alle wegen dem Winkel herum. Bla bla bla. Wenn ich mir da so die Pickups anschaue wo die Reifen teilweise bis zu 5 cm aus dem Radkasten stehen. Da ist dann in Ordnung. Das soll einer verstehen.
Hi!
Meinst du die Kombi mit Spurplatte und den orig. Felgen oder meine angefragte Felgen/Reifen Kombi?

Also Spurplatte und orig.Felge hat bei mir der TÜV eingetragen. Hat zwar gemeint, an der HA ist es grenzwertig, aber grad noch so im Rahmen wenn man ein Auge zudrückt. Und schon hatte ich die Eintragung ausgedruckt in der Hand. 😅

Kommt glaub immer auf den Prüfer an.

Und zu meiner Felgen Reifen Kombi für den Sommer:
Habe ich jetzt passende Eintragungsfreie Kombi gefunden:

Fahrzeug: Mazda CX-5 KE 2015 2.2D AWD 175PS
Zurzeit keine Tieferlegung (aber evtl. geplant mit 25 oder 30mm VA/HA)

Felge: 8.50 J x 21 Zoll ET 43
Reifen: 255/35 R21 98W

Laut TÜV Gutachten Eintragungsfrei und ohne bauliche Veränderungsmaßnahmen in dieser Kombination. Chacka…mal schauen wie die im Radkasten stehen, ansonsten hau ich da halt auch Spurplatten ran und versuche mein Glück beim TÜV 😅😂

Sobald die Felgen/Reifen Kombi geliefert wurde und ich die Zeit finde, und die Jahreszeit gekommen ist, mach ich mal Bilder und stell sie hier mal rein, sobald ich sie montiert hab.
 

Stony

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2. (seit 2017)
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2.5 G AWD
Hi!
Meinst du die Kombi mit Spurplatte und den orig. Felgen oder meine angefragte Felgen/Reifen Kombi?

Also Spurplatte und orig.Felge hat bei mir der TÜV eingetragen. Hat zwar gemeint, an der HA ist es grenzwertig, aber grad noch so im Rahmen wenn man ein Auge zudrückt. Und schon hatte ich die Eintragung ausgedruckt in der Hand. 😅

Kommt glaub immer auf den Prüfer an.

Und zu meiner Felgen Reifen Kombi für den Sommer:
Habe ich jetzt passende Eintragungsfreie Kombi gefunden:

Fahrzeug: Mazda CX-5 KE 2015 2.2D AWD 175PS
Zurzeit keine Tieferlegung (aber evtl. geplant mit 25 oder 30mm VA/HA)

Felge: 8.50 J x 21 Zoll ET 43
Reifen: 255/35 R21 98W

Laut TÜV Gutachten Eintragungsfrei und ohne bauliche Veränderungsmaßnahmen in dieser Kombination. Chacka…mal schauen wie die im Radkasten stehen, ansonsten hau ich da halt auch Spurplatten ran und versuche mein Glück beim TÜV 😅😂

Sobald die Felgen/Reifen Kombi geliefert wurde und ich die Zeit finde, und die Jahreszeit gekommen ist, mach ich mal Bilder und stell sie hier mal rein, sobald ich sie montiert hab.
Spurplatte und den orig. Felgen
 

EvilRoadRunner

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1. (2011–17)
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2.2 D AWD
Hi ihr Lieben!
Also, hier sind die 21 Zoll Felgen mit 255/35er Bereifung.
—> 8½Jx21H2
—> ET 43 mm

ABE auch vorhanden.
Für den KE gibt es keine Auflagen welche bauliche Veränderungen vorschreiben.
A02) bis A10) betrifft ausschließlich die Standardregularien die für alle Reifen-Felgen gültig sind. Standard sozusagen.
BF1) betrifft nur die zu verwendenden Muttern und Drehmoment.

IMG_6709.jpeg

Jetzt bin ich grad am überlegen ob es sich rentiert an der VA 10er und an der HA 15er Spurplatten zu montieren!? Hab ne Latte angehalten, einen guten Fingerbreit wäre da noch Luft wo ich raus könnte…

Werde ggf. nächstes Jahr drüber nachdenken ob ich 25mm tiefere Federn an VA und HA verbaue…

Vielleicht kann ich mit meinem Beitrag dem ein oder anderen helfen.

IMG_6705.jpeg
 

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EvilRoadRunner

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1. (2011–17)
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2.2 D AWD
Jep! Der Meinung bin ich auch! Er ist zwar nochmal paar wenige Zentimeter runter gekommen weil durch das hochbocken die Federn bissl gestreckt waren, aber ja…will mal schauen ob ich 25 oder 30mm VA/HA dieses Jahr noch einbauen will…ansonsten kommendes Jahr.
Jetzt muss erstmal hinten die Spur breiter weiter werden.
Hab noch 2x20mm Spurplatten von eibach für das Auto da… aber diese drecks Regularien bringen einen komplett durcheinander…
Und 15er Platten gibt es zwar von eibach, auf gleicher Bauartbasis wie die 20er, ABER nicht für den CX-5 obwohl alle Maße die gleichen sind, bis auf die Stärke…
Einzelabnahme hätte ich so oder so…nur nochmal Euronen für Spurplatten raushau und am Ende motzt der TÜV Prüfer…
Vielleicht vorher mal hinfahren?!?
 

Blues

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Vorher rechnen. Serienfelgen sind 7", Du hast 8,5" = 1,5" mehr, also 3,8 cm mehr. Davon die Hälfte (denn 50% der Felgenbreite gehen nach innen, 50% nach außen) = 1,9 cm mehr an Breite. Sagen wir: 2cm mehr nach außen (denn das ist es ja, was den TÜV-Prüfer interessiert. Wenn Du jetzt 10mm = 1cm Spurplatten dran machst, bist Du bei 3cm, die alles weiter nach außen kommt. Du findest hier im Forum reihenweise Hinweise, daß bis zu 3cm nach außen problemlos sind, darüber wird es knapp. Wenn Du also mehr willst: besser vorher fragen.
 

EvilRoadRunner

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1. (2011–17)
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2.2 D AWD
Vorher rechnen. Serienfelgen sind 7", Du hast 8,5" = 1,5" mehr, also 3,8 cm mehr. Davon die Hälfte (denn 50% der Felgenbreite gehen nach innen, 50% nach außen) = 1,9 cm mehr an Breite. Sagen wir: 2cm mehr nach außen (denn das ist es ja, was den TÜV-Prüfer interessiert. Wenn Du jetzt 10mm = 1cm Spurplatten dran machst, bist Du bei 3cm, die alles weiter nach außen kommt. Du findest hier im Forum reihenweise Hinweise, daß bis zu 3cm nach außen problemlos sind, darüber wird es knapp. Wenn Du also mehr willst: besser vorher fragen.
Vielen lieben Dank für diese Info!!! ✌️
 

EvilRoadRunner

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1. (2011–17)
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2.2 D AWD
Hi Leute,

habe mir soeben einen Satz Spurplatten mit 2x15 mm für die Hinterachse von Eibach bestellt.
Tut dem Geldbeutel jetzt keinen großen Abriss, Rückversand ist jederzeit möglich sollte am Ende der Prüfer doch ein Problem damit haben.

Aber nach meiner Erkenntnis sollte es an der HA kein Problem geben, wenn jedes Rad an der HA um 1,5 cm nach außen wandert.
Habe mit Wasserwage und Maßband nachgemessen, und es ist alles noch im grünen Bereich!

--> Die gesamte Spur an der HA sollte ca. 3 cm (+/- paar mm) somit breiter werden. Letztendlich wird es sich dann im montierten Zustand zeigen.

Wenn jemand Sorge darum hat, das ja dann der Reifen etwas (paar mm) aus dem Radkasten stehen, so gibt es hier "klare" Vorgaben vom Gesetzgeber. Hab mich hier ein wenig eingelesen.

Allgemein gilt die "Richtlinie 78/549/EWG" zu beachten:
Diese beschreibt, dass die Radabdeckung (Radkasten) die "Reifenbreite" abdecken muss.​
ABER in dieser Richtlinie ist auch beschrieben, dass die "Aufschriften, Verzierungen & vor allem die Scheuerleisten (oder Rippen)" auf den Reifenflanken zur Bestimmung der "Reifenbreite" NICHT ZU BERÜCKSICHTIGEN sind!​
--> Somit ist wirklich NUR die sog. Lauffläche zu berücksichtigen!
Jetzt trat bei mir letztes Jahr beim Eintragen der Spurplatten in Verbindung mit den orig. Felgen-/Reifen-Kombi folgendes Thema beim DEKRA-Prüfer als Aussage auf: "Mittlerweile muss das ganze Rad im Radkasten sein, dass mit der Lauffläche war früher mal, das gibt es nicht mehr..."

--> Diese Aussage ist nicht ganz richtig und der gute Herr hat wohl so manche Richtlinien nicht richtig interpretiert oder verstanden.​
(Hab die Spurplatten mit den orig. Felgen-/Reifenkombi trotzdem eingetragen bekommen...wenn es doch falsch ist, frag ich mich, warum er es dann trotzdem gemacht hat....vielleicht wollte er auch nur "schlauer sein", sind ja auch nur Menschen...)
Und nun zu der Aussage selbst, dass das ganze Rad ja im Kasten sein muss und nicht nur die Lauffläche:
Vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) § 22 StVZO​
(Beurteilung der Radabdeckung bei der Begutachtung von Sonderrädern, und Festlegung der durch den Fahrzeughalter vorzunehmenden Maßnahmen)
--> § 22 zu 1.) Vorgehensweise bei der Begutachtung:
Es muss bei der Erstellung des Gutachtens für Rad-/Reifenkombinationen sicher gestellt wer den, dass eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination in der Regel in Anlehnung an die EG-Richtlinie 78/549/EWG in der gültigen Fassung unter Beachtung des maximalen Reifenbetriebsmaßes und des max. Radmaßes gewährleistet ist.
Nun gab es aber von der Europäischen Union (welche diese EG-Richtlinie 78/549/EWG erlassen hat) folgende Verordnung Nr. 1009/2010 vom 09.11.2010 :
--> "über die Typgenehmigung von Radabdeckungen an bestimmten Kraftfahrzeugen und zur Durchführung der Verordnung EG 661/2009 des Europäischen Parlaments......
So heißt es hier in Punkt (2):
Mit der Verordnung EG 661/2009 wird die Richtlinie EG 78/549EWG des Rates vom 12. Juni 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Radabdeckungen von Kraftfahrzeugen aufgehoben.
ABER weiterhin heißt es in Punkt (2) auch: Die Anforderungen dieser Richtlinie sollten in die vorliegende Verordnung übernommen und dabei erforderlichenfalls an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden.​
Artikel 1 - Anwendungsbereich:
Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 gemäß Anhang 2 der Richtlinie 2007/46/EG​
(Information des KBA: M1 Fahrzeug ist ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern und höchstens acht Sitzplätzten außer dem Fahrersitz, hierzu zählen auch Geländewagen)
Anhang 2 - Vorschriften für Radabdeckungen
1. Allgemeine Vorschriften
2.1.1 In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird (siehe Abbildung 1), muss die Gesamtbreite (q) der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Breite (b) des Reifens unter Berücksichtigung der Reifenhüllkurve und der extremen Bedingungen der Reifen-/Radkombinationen, wie sie vom Hersteller angegeben sind, abzudecken. Im Falle von Zwillingsrädern sind die Reifenhüllkurven und die Gesamtbreite (t) der beiden Räder zu berücksichtigen.
2.1.1.1 Zur Ermittlung der in Absatz 2.1.1 genannten Breiten werden die Kennzeichnungen (Aufschrift), Verzierungen, Scheuerleisten oder Scheuerrippen auf den Reifenflanken nicht berücksichtigt.
--> Das bedeutet Zusammengefasst:​
Die ursprüngliche EG Richtlinie EG 78/549EWG wurde mit der Verordnung 1009/2010 zwar verabschiedet, aber wurde im Anhang 2 1:1 übernommen und ist somit gültig!
 

Marderfreund

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2. (seit 2017)
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2.0 G
> zwar verabschiedet, aber wurde im Anhang 2 1:1 übernommen und ist somit gültig!

Nun wäre noch darüber nachzudenken, ob jeder beliebige Reifen genau die gleiche Breite hat, wenn z.B. 225 drauf zu lesen ist. Da habe ich von Hersteller zu Hersteller leider schon Unterschiede in der Geometrie der Lauffläche gesehen. Ob ein bisheriges spezielles Gutachten so einfach übertragbar ist? Ein Tausch von Michelin auf Wald-und Wiesen-Hersteller könnte neue Fragen aufwerfen bei der Rennleitung.
 

EvilRoadRunner

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2.2 D AWD
> zwar verabschiedet, aber wurde im Anhang 2 1:1 übernommen und ist somit gültig!

Nun wäre noch darüber nachzudenken, ob jeder beliebige Reifen genau die gleiche Breite hat, wenn z.B. 225 drauf zu lesen ist. Da habe ich von Hersteller zu Hersteller leider schon Unterschiede in der Geometrie der Lauffläche gesehen. Ob ein bisheriges spezielles Gutachten so einfach übertragbar ist? Ein Tausch von Michelin auf Wald-und Wiesen-Hersteller könnte neue Fragen aufwerfen bei der Rennleitung.
Der Gedanke ist gut, aber am Ende entscheidet das Auge und letztendlich ist es egal was auf dem Reifen steht. Es geht darum, ob der Radkasten die Lauffläche abdecken kann oder eben nicht.

Klar, bei einem Herstellerwechsel des Reifens gleicher Dimmensionsangaben kann es vielleicht zu Abweichungen kommen 🤷‍♂️ wer weiß das schon, wenn man nicht mit Zollstock nachmisst. Aber ich hoffe doch mal, dass es auch hier eine Norm gibt an diese Hersteller sich halten….

Und weiterhin heißt es auch, unabhängig vom Hersteller von Reifen, gilt eine Einzelabnahme nur mit der Reifen-/Felgen-Kombination bei Abnahme.
Also mit den hier erwähnten 15cm Platten dürfte ich nur diese Felgen mit dieser Reifendimmension fahren!

Gleiche gilt für meine Winterreifen-Felgen Kombi mit den 20er/25er Spurplatten für VA/HA.
 

EvilRoadRunner

Plus Mitglied
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2.2 D AWD
Jep! Der Meinung bin ich auch! Er ist zwar nochmal paar wenige Zentimeter runter gekommen weil durch das hochbocken die Federn bissl gestreckt waren, aber ja…will mal schauen ob ich 25 oder 30mm VA/HA dieses Jahr noch einbauen will…ansonsten kommendes Jahr.
Jetzt muss erstmal hinten die Spur breiter weiter werden.
Hab noch 2x20mm Spurplatten von eibach für das Auto da… aber diese drecks Regularien bringen einen komplett durcheinander…
Und 15er Platten gibt es zwar von eibach, auf gleicher Bauartbasis wie die 20er, ABER nicht für den CX-5 obwohl alle Maße die gleichen sind, bis auf die Stärke…
Einzelabnahme hätte ich so oder so…nur nochmal Euronen für Spurplatten raushau und am Ende motzt der TÜV Prüfer…
Vielleicht vorher mal hinfahren?!?
Nachtrag:
-> Ich habe gestern bei AutoDoc 2x15mm Spurplatten von Eibach für den CX-5 KE mit ABE gefunden welche auf die original Gewinde-Bolzen anschrauben kann und natürlich bestellt. Haben ~126,-€ gekostet.

--> Es gibt noch 2x15mm Platten bei diesen man die original Gewinde-Bolzen gegen längere tauschen muss
Kam bei mir nicht in Frage, da ich Winter andere Spurplatten-/Reifen-/Felgen-Kombination fahre...Und der Aufwand ist mir da zu groß...

PS Beim Schreiben des Beitrags vom Dienstag 25.03.25 waren diese noch nicht online... 🤷‍♂️
 
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