Winterreifen für den CX5

Autumn2016

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
:) Quatsch, mit Gewalt geht das schon, andersrum wärs schlimmer ;););)
:p

Ja, so habe ich dieses tolle Forum hier inzwischen auch kennen gelernt:
-Problem wird erkannt
-Problem wird diskutiert
-Einige Cracks finden Lösung
-Beim nächsten Schraubertreffen profitieren alle davon
-Problem gelöst

:cool::cool:
 

Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Das sind halt die Gesetze in Italien, auch wenn es sich bescheuert anhört.

Mir geht aber folgendes im Kopf rum.....wir wissen nicht, welchen Motor du bestellt hast, aber auch egal, kein CX5 fährt laut Papiere 240 km/h. (175 PS Diesel...207 km/h....korrekt?) Daher reichen normalerweise H Reifen, auch wenn bei unserem V Reifen drauf sind und das auch in den Papieren drinsteht.
Was ist dann für Italien entscheident, die Höchstgeschwindigkeit und der entsprechende Geschwindigkeitsindex (H) oder die Reifen im Auslieferungszustand auch wenn eine Indexklasse höher (V) ?

Ausserdem steht in den Papieren (bei meinem Benziner 165 PS) bei Anmerkung, dass Winterreifen auch wahlweise als Q, S, H und V erlaubt sind. Gilt das dann nicht für Italien für vor dem 15.10 ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Holger53474

Mitglied
Entscheidend für Italien ist der Eintrag in den Papieren - also das V.
Die Regelungen für D (Winterreifen auch wahlweise als Q, S, H und V) interessieren in Italien nicht.
Der Händler könnte bei meinem Fahrzeug aber sogar den Eintrag in den Papieren auf H ändern lassen. MACHT ER ABER NICHT! Er bestellt die passenden Räder auch nicht bei einem der großen Internethändler. Dort sind sie nämlich vorrätig. Er besteht auf seiner Aussage, dass es derzeit keine passenden Winterräder für meinen bestellten CX5 gibt. Und einen entsprechenden Preisabzug bei Auslieferung ohne die vereinbarten Winterräder will er auch nicht gewähren!
Mir bleiben also nur zwei Möglichkeiten:
1. Das Fahrzeug OHNE Winterreifen zum vollen Preis abnehmen oder
2. die Abnahme verweigern.

Gruß
Holger
 
B

Balu646

Guest
Manomann

Das Fahrzeug zum vollen Preis ohne Wi- Reifen trotz Vertrag, geht garnicht !
Wenn dann mit H Winterreifen, die Gummis kannst du verkaufen und V- Contis kaufen!
Diese Jahr ist der 15 Oktober eh vorbei (kannst jetz sogar ab Q Fahren) und DU fährst wenn überhaupt nächstes Jahr nach Spaghettiland bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein hinunter!
Der CX 5 fährt nah an der H Grenze der Reifen , da wird automatisch die nächste Klasse verlangt , wenn auch nicht ausgereizt.
Die Grenzwerte werden auf der Prüfrolle mit Fullspeed für 15 Minuten gefahren, danach kann er theoretisch Platzen.
Die PKW geschwindigkeit wird mit +6,5% angenommen für Gefällstrecken
210 ist für H nicht als Dauergeschwindigkeit zugelassen daher V was du darüber machst ist fahrlässig oder grob fahrlässig !
 

Holger53474

Mitglied
Im Vertrag stehen Conti mit Speedindex V. Warum sollte ich jetzt etwas anderes akzeptieren? Der Händler ist aus meiner Sicht ....
Seine Behauptung, es gäbe derzeit einfach keine entsprechenden Winterreifen, ist auf jeden Fall nicht korrekt!

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Ingo

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Er besteht auf seiner Aussage, dass es derzeit keine passenden Winterräder für meinen bestellten CX5 gibt. Und einen entsprechenden Preisabzug bei Auslieferung ohne die vereinbarten Winterräder will er auch nicht gewähren!

Ich verstehe das nicht....:confused:
Wenn du in den Preisverhandlungen Winterreifen rausgehandelt und vertraglich vereinbart hast,welche jetzt halt nicht geliefert werden, warum will er ohne Nachlassgewährung das Fahrzeug übergeben, was ist denn hier seine Begründung?
 

Holger53474

Mitglied
Die Begründung ist einfach: "Sobald es wieder Winterreifen für das Fahrzeug gibt, könne er ja nachliefern."
 

siggi

Mitglied
hat der Händler denn gesagt wann er die Reifen bestellen/liefern kann?
oder hast du den Verdacht, dass es das gar nicht möchte?
 

Holger53474

Mitglied
Eher letzteres. Die Reifen waren auch kein Rabatt sondern wurden mit 1.170,-- berechnet. Die möchte er sich jetzt wohl zusätzlich einstreichen.

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B

Balu646

Guest
Sturkopf

Hier steht ein Sturkopf gegen den anderen.
Holgi will zwischen 1.10.xx und 14.10.xx nach Italien ab 15.10. könnte er auch mit H WR nach Italien, was eine ziemlich minimale Einschränkung ist .

Hier gibt es den Conti in V:
Continental WinterContact TS 850 P SUV 225/65 R17 106V XL M+S Winterreifen

auch lieferbar , natürlich kostet der Reifen mehr als ein Wischwaschi irgendwas , wurde aber laut Aussage zugesagt!

Druck die Seite aus und geh zu Deinem Händler (oder auch nicht)
Dann könnte er theoretisch einen Satz bestellen.
Ansonsten mußt Du dir halt was anderes suchen ...
 

Lennor

Mitglied
Ich verstehe das Problem auch nicht mehr so ganz.

Der Händler hat die Summe für die WR sogar explizit ausgewiesen.
Also machst Du eine Teilzahlung über die Teillieferung des Autos und fertig. (WR zahlst Du erst bei Lieferung)
Wenn er das Fahrzeug nicht übergeben will würde ich einen Anwalt und die Polizei einschalten, denn dann ist es entweder Betrug oder Unterschlagung.

Dann kaufste Dir selber die WR und gehste einfach nimmer bei dem Händler vorbei und er kann dann die WR irgendwann bestellen oder auch nicht, ich würd die dann einfach nimmer abnehmen, soll er Dich dann doch wegen 1000,-€ verklagen. (Was er eh nicht macht weils zu viel Aufwand ist):cool:
 

Mac S

Mitglied
Motor
2.2 D AWD
Entscheidend für Italien ist der Eintrag in den Papieren - also das V.
Die Regelungen für D (Winterreifen auch wahlweise als Q, S, H und V) interessieren in Italien nicht.
Der Händler könnte bei meinem Fahrzeug aber sogar den Eintrag in den Papieren auf H ändern lassen. MACHT ER ABER NICHT! Er bestellt die passenden Räder auch nicht bei einem der großen Internethändler. Dort sind sie nämlich vorrätig. Er besteht auf seiner Aussage, dass es derzeit keine passenden Winterräder für meinen bestellten CX5 gibt. Und einen entsprechenden Preisabzug bei Auslieferung ohne die vereinbarten Winterräder will er auch nicht gewähren!
Mir bleiben also nur zwei Möglichkeiten:
1. Das Fahrzeug OHNE Winterreifen zum vollen Preis abnehmen oder
2. die Abnahme verweigern.

Gruß
Holger

Hallo Holger, was Du zu Italien und den dortigen Regelungen zur Winterreifenpflicht geschrieben hast, stimmt so meines Wissens nicht ganz.

•Wie in Deutschland: Winterreifen (Kennzeichnung mit "M&S" oder ähnlich) dürfen das ganze Jahr gefahren werden. Ist der Geschwindigkeitsindex der Reifen niedriger als in der Zulassungsbescheinigung vorgesehen, ist im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Winterreifen anzubringen.
Abweichend zu Deutschland darf in Italien aber nur im Winterhalbjahr, also vom 15.10. bis zum 15.5. der Geschwindigkeitsindex auf den Reifen niedriger sein als jener, der in der Zulassungsbescheinigung vorgesehen ist, und generell nicht niedriger als Q (160 km/h).
 

weristda

Mitglied
Hier geht es nicht darum, welchen Reifen er wann und wie aufziehen darf, sondern einzig und allein um Vertragsrecht.
Der Käufer hat einen Vertrag in dem genau die Vertragsbestandteile aufgeführt werden und der Händler will diese nicht erfüllen bzw. gibt vor diese nicht erfüllen zu können.

Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten.

- Du akzeptierst den die Änderungen zu seinen Bedinungen.
- Der Händler liefert vertragsgemäß aus.
- Der Vertrag wird ohne Räder erfüllt und um den deren Betrag reduziert.
- Es läuft auf einen Rechtsstreit hinaus.

Zuerst musst du ihn in Verzug setzen.
Formuliere ein Schreiben (Einschreiben mit Rückschein), in dem du ihn auffordest, den Vertrag bis zu einem bestimmten Datum zu erfüllen und du, falls er es nicht tut, du dir weitere rechtliche Schritte offen hälst und auch Schadenersatz geltend machen wirst.
In der Zwischenzeit machst du dir Screenshots von Reifenhändler, die den genannten Reifen liefern können.
Reagiert der Händler nicht, bleibt dir nur der Gang zum RA übrig.
MMn bist du aber auf der sicheren Seite. Das kann sogar soweit gehen, dass du dir zwischenzeitlich ein Wagen woanders teurer besorgen kannst und der Händler die Differenz bezahlen muss. Näheres sagt dir aber ein RA.
 

weristda

Mitglied
Habe ich gemacht. Nun soll das Fahrzeug noch in dieser Woche MIT den Winterreifen ausgeliefert werdn.
Gruß
Holger

Sehr gut.
Das ist für alle die schnellste und günstigste Lösung.
Das Theater hätte sich der Händler sparen können, verscherzt er es sich doch mit einem solventen Kunden, der sich nun vllt. überlegt die Wartung (das eigentlich profitable Geschäft) woanders durchführen zu lassen.

Er hat einen Dummen gesucht und nicht gefunden.
 
B

Balu646

Guest
Gute Fahrt

Habe ich gemacht. Nun soll das Fahrzeug noch in dieser Woche MIT den Winterreifen ausgeliefert werdn.
Gruß
Holger

Und wehe den Carabinieri wenn sie dich mit den V Wintersocken nicht kontrollieren ....
Am besten mit 210 über die Autostrada brettern und wenn du angehalten wirst kannst du ja auf die V Winterreifen verweisen : Die gehen aber bis 240 !
 
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