Beim konfigurieren habe ich diese hier gesehen. Ähneln ein wenig den Originalfelgen.
Hm, da komme ich doch ins grübelnWürde komplett auch unter 2000€ kosten.
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Alutec W10 racingschwarz poliert 9x20 ET35 mit 245/45/20
Der Konfigurator ist interessanter als die Felgen würde ich sagen ....komm überlegt nochmal![]()
Ich glaub das ist der von wheelscompany.com
Ich habe mal ne Frage zu den ABE`s. Bei den folgenden beiden Felgen gibt es zu den Reifengrößen
245/45 R20 keine Auflagen im ABE.
Das bedeutet doch, dass ich nicht zum TüV zur Abnahme muss, oder!?!
- Borbet BLX 8,5 x 20" ET45
- Brock B32 8,5 x 20" ET40
In beiden ABE´s steht auch folgender Text A02
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Bedeutet das, dass ich die Reifengröße auch nicht in die Papiere eintragen lassen muss und ein Mitführen des ABE´s ausreicht?
Wo finde ich in dem ABE die ...Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere...
(sorry, ich wollte die ABE`s hier anhängen, funzt aber irgendwie nicht)
Wo finde ich in dem ABE die ...Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere...
Hi Mazda23,
Also auf der Brock Webseite findest Du ja die ABE und das Gutachten für die B32. Auf Seite 2 der ABE steht:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Direkt über diesem Satz wird auf das Felgengutachten Anlage Nr.14 verwiesen.
Dort sind die für die Kombinationen
235/45R20
245/40R20
245/45R20
für unseren CX-5 keine reifenbezogenen Auflagen und Hinweise vermerkt.
Also einfach die Brock B 32 mit einer der genannten 3 Reifendimensionen bestücken und die beiden von mir verlinkten Papierchen (ABE u. Felgengutachten) im Auto mitführen - fertig! Kein TÜV-Besuch oder Nachtrag in den Papieren erforderlich!
Ich hoffe das beantwortet einigermaßen verständlich Deine Frage. Mit der Borbet-Felge dürfte es ähnlich sein. Da habe ich aber jetzt nicht weiter nachgeschaut.
Gruß
Christoph
Hi Mazda23,
Also auf der Brock Webseite findest Du ja die ABE und das Gutachten für die B32. Auf Seite 2 der ABE steht:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Direkt über diesem Satz wird auf das Felgengutachten Anlage Nr.14 verwiesen.
Dort sind die für die Kombinationen
235/45R20
245/40R20
245/45R20
für unseren CX-5 keine reifenbezogenen Auflagen und Hinweise vermerkt.
Also einfach die Brock B 32 mit einer der genannten 3 Reifendimensionen bestücken und die beiden von mir verlinkten Papierchen (ABE u. Felgengutachten) im Auto mitführen - fertig! Kein TÜV-Besuch oder Nachtrag in den Papieren erforderlich!
Ich hoffe das beantwortet einigermaßen verständlich Deine Frage. Mit der Borbet-Felge dürfte es ähnlich sein. Da habe ich aber jetzt nicht weiter nachgeschaut.
Gruß
Christoph
Die Freistellung zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere steht nicht in dem Gutachten, sondern ist in der ABE zu finden, auf welche sich das Gutachten beruft. Oft findet man bei der Suche im Internet nur das Gutachten, nicht jedoch die ABE selbst. Ich meine aber, die ABE selbst jedoch schon für beide Felgen im Internet gefunden zu haben. Einfach die im Gutachten angegebene ABE-Nummer bei google suchen oder notfalls nochmals auf die Herstellerseite gehen und dort nach der ABE selbst suchen.
bei den brock könnte er sogar auf der hinterachse 255/45 eintragungsfrei fahren ..
ergo V: 245/45 20 und H: 255/45 20 .. schliesst dann richtig glatt ab mit dem radlauf .. so mach ichs auch
http://www.cx5-forum.de/members/emirage/albums/dicke-mit-sommerraedern/24029-2015-06-04-14-21-53/