DasBausV
Mitglied
Moin,
ich muss das Thema hier nochmal rauskramen, da sich bei mir nun ebenfalls Abnutzungserscheinungen am Fahrersitz bemerkbar machen. Mein CX-5 ist jetzt 1 Jahr "alt", schon vor der ersten Inspektion (im August) hatte ich beim fMH diesen Mangel bekannt gegeben. Es wurden Bilder gemacht und an Mazda geschickt, zwecks Kulanzanfrage. Mein fMH hat mir jedenfalls zugestimmt, dass diese Abnutzungen bei einem Fahrzeug mit gerade einmal 18Tkm auf dem Tacho einfach nicht auftreten DÜRFEN. Es wurden mir gute Aussichten auf einen Austausch / Neubezug gestellt.
Denkste. Mazda hat die - mittlerweile 2 - Garantie-Anfragen durch meinen fMH abgelehnt. Ich habe den Mazda Kundendienst dann selbst noch einmal angeschrieben und bekomme heute folgende Antwort:
"Sehr geehrter Herr DasBausV,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Oktober diesen Jahres.
Nach Erhalt Ihres Schreibens haben wir uns mit der Garantieabteilung unseres Hauses in Verbindung gesetzt. Von dort wurde uns heute mitgeteilt, dass eine Kostenübernahme im Rahmen der Garantie oder einer freiwilligen kaufmännischen Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, in Ihrem Fall nicht mehr möglich ist.
Äußere Einwirkungen, die aus der Nutzung des Fahrzeugs resultieren, sind nicht als Material- oder Herstellungsfehler zu bewerten. Teile, die auf Grund von äußeren Einwirkungen ausgetauscht werden müssen, unterliegen demnach nicht der Garantie, selbst wenn der Austausch innerhalb der Garantiezeit erfolgt. Wir möchten Sie bitten, hierzu auch die Garantiebestimmungen in Ihrem Mazda Service Bordbuch zu vergleichen."
Über diese Antwort bin ich mehr als verärgert >.<
ich muss das Thema hier nochmal rauskramen, da sich bei mir nun ebenfalls Abnutzungserscheinungen am Fahrersitz bemerkbar machen. Mein CX-5 ist jetzt 1 Jahr "alt", schon vor der ersten Inspektion (im August) hatte ich beim fMH diesen Mangel bekannt gegeben. Es wurden Bilder gemacht und an Mazda geschickt, zwecks Kulanzanfrage. Mein fMH hat mir jedenfalls zugestimmt, dass diese Abnutzungen bei einem Fahrzeug mit gerade einmal 18Tkm auf dem Tacho einfach nicht auftreten DÜRFEN. Es wurden mir gute Aussichten auf einen Austausch / Neubezug gestellt.
Denkste. Mazda hat die - mittlerweile 2 - Garantie-Anfragen durch meinen fMH abgelehnt. Ich habe den Mazda Kundendienst dann selbst noch einmal angeschrieben und bekomme heute folgende Antwort:
"Sehr geehrter Herr DasBausV,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Oktober diesen Jahres.
Nach Erhalt Ihres Schreibens haben wir uns mit der Garantieabteilung unseres Hauses in Verbindung gesetzt. Von dort wurde uns heute mitgeteilt, dass eine Kostenübernahme im Rahmen der Garantie oder einer freiwilligen kaufmännischen Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, in Ihrem Fall nicht mehr möglich ist.
Äußere Einwirkungen, die aus der Nutzung des Fahrzeugs resultieren, sind nicht als Material- oder Herstellungsfehler zu bewerten. Teile, die auf Grund von äußeren Einwirkungen ausgetauscht werden müssen, unterliegen demnach nicht der Garantie, selbst wenn der Austausch innerhalb der Garantiezeit erfolgt. Wir möchten Sie bitten, hierzu auch die Garantiebestimmungen in Ihrem Mazda Service Bordbuch zu vergleichen."
Über diese Antwort bin ich mehr als verärgert >.<