Hallo,Ich habe meinen noch dreieinhalb Jahre im Leasing, dann entscheide ich ob ein Neuer kommt oder ich den Jetzigen behalte. Das wiederum kommt auf die Modelle an, die dann verfügbar sein werden. Auf jeden Fall kommt mir keine fahrende Microwelle ins Haus, dann fahr ich den jetzigen CX5 bis er nicht mehr zu halten ist.
Hast Du dir ein Vorkaufsrecht am Anfang gleich gesichert? Wenn ja ist es doch der Restwert bei der Leasing/Bank. Wenn nein ist es ein normaler Kauf beim Händler und logisch, der legt dann noch was drauf. Dann ist es u.U. kein Schnapper mehr.Hallo,
wir hatten vor rd. 4,5 Jahren uns für Leasing entschieden, da wir nicht wussten, wie schnell sich u.a. die E-Autos entwickeln. Zwischenzeitlich sind wir beim Urlaub auf WoWa umgestiegen. Das und weil ein E-Auto für diesem Einsatzzweck eher "noch" nicht geeignet ist, ja, unseren WoWa mit zul. 1,5 t dürfen mittlerweile ein paar ziehen, dann aber eben nur rd. 40% der Reichweite, haben wir den "Dicken" im November käuflich erworben.
Ein Schnäppchen war er nicht...
VG
Das ist doch vollkommen egal, wenn du beim Abschluss des Leasings das Andienungsrecht dir geben lassen hast. Dann gibt es das von der Bank zum Restwert.Die Kaufmöglichkeit war im priv. Leasingvertrag möglich, nur der damals geschätzte Preis hat sich auf Grund der Marklage um rd. 2.500 € erhöht.
Zum Zeitpunkt des Kaufes (vom Leasinggeber) gab es außer unserem nur ein vergleichbares Auto im Netz und das war nochmal rd. 2.000 € teurer...
Genau und dieser Restwert wurde zu Beginn des Vertrages in 2019 geringer geschätzt, als im Oktober 2023...Das ist doch vollkommen egal, wenn du beim Abschluss des Leasings das Andienungsrecht dir geben lassen hast. Dann gibt es das von der Bank zum Restwert.
Leider nicht bei Gewerbe machbar.
Ich glaube, dass im Vertrag von Schätzung und aktuellem Wert die Rede war...Ist jetzt auch egal.und? Du hast doch den Vertrag 2019 gemacht und nicht im Oktober 2023....
Wenn du jetzt mehr bezahlt hast, als im Vertrag 2019 vereinbart, dann hatte der Händler das Andienungsrecht und hat dir den Wagen dann verkauft zum aktuellen Schätzwert.
Jein, wenn jemand der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, der gewerbliche Leasingnehmer(Arzt, Therapeut o.ä) ist und z.B. Freund, Ehepartner o.ä. das Recht erwirbt, dann geht es auch da.Das ist doch vollkommen egal, wenn du beim Abschluss des Leasings das Andienungsrecht dir geben lassen hast. Dann gibt es das von der Bank zum Restwert.
Leider nicht bei Gewerbe machbar.
Wow, danke! Ist das üblich, dass dort getestet wird?Hier mal ein Schnappschuß eines evt. Nachfolger vom CX5. Ich habe den am 23.2.24 in Belize Stadt gemacht, leider nur von vorn.
Nettes KI ProduktHier mal ein Videopräsentation wie der Nachfolger unseres CX-5 aussehen könnte/wird.
Schick schick...wenn der so kommt ist das äußere Erscheinungsbild schon mal sehr schön und stimmig.