Sehr interessant. Aber bedeutet das nicht auch, dass ich Inspektionen und Wartung in einer freien Werkstatt durchführen lassen kann und Garantieansprüche nur in einer Vertragswerkstatt?
Lg
Steffi
Hallo Steffi, tatsächlich ist es so, das man nicht verpflichtet ist, die Wartung/Inspektion in der Vertragswerkstatt machen zu lassen.
Aber Achtung: du bekommst dabei weder irgendwelche Softwareupdates noch Serviceaktionen, für die es nicht explizit einen Rückruf gibt und somit im Rahmen des Werkstattbesuchs beim fMh gleich mit erledigt werden.
Und im Falle eines Garantieanspruchs musst du den Nachweis erbringen, das die Inspektion "nach Herstellervorgabe" gemacht wurde.
Wenn hier deine freie Werkstatt nicht mit dokumentierten Serviceplan arbeitet, wird es schwierig.
Nächster Punkt ist die Dokumentation im digitalen Servicenachweis im Rahmen der Inspektion mit Lackkontrolle zum Erhalt der Lack- und Durchrostungsgarantie.