CX-5 Kaufvertrag - Kürzel entschlüsseln

Zeitalter der Abkürzungen?
Facelift = FL wird abgekürzt zu Lift = L
nur ein Gedanke von mir. Es verschreiben sich doch nicht mehrere Verkäufer. :confused:
 
Danke. Du hast mir sehr weitergeholfen und meine Skepsis war unbegründet. Somit passt unser Kaufvertrag und werden morgen unterschreiben.

Lg
Steffi
 
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Moin moin,

Steffi mal ne Frage : wenn du dem Händler schon nicht bei der Bestellung traust- was wird später daraus bei einem evtln. Garantiefall o.ä. ??

Nicht so argwöhnisch sein .... ;);)
 
Nun, Verkäufer ist nicht gleich Werkstatt.
Zudem haben wir hier "um die Ecke" eine der besten vertragsfreien Werkstätten die es geben kann, eine Werkstatt des Vertrauens. Und bei Garantiefällen besteht keine Bindung an Vertragswerkstätten ...
Lg
Steffi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Abschließend ein kräftiges Lob an das Forum und danke für die zahlreichen und sehr
hilfreichen Antworten [emoji106][emoji106][emoji106][emoji106]

Lg
Steffi
 
Und bei Garantiefällen besteht keine Bindung an Vertragswerkstätten ...

Das mag juristisch richtig sein, trotzdem könnte das durchaus eine neue Diskussion wert sein. Ich bezweifle, dass die freie Werkstatt an alle Informationen kommt, die den Vertragspartnern zur Verfügung stehen. Damit meine ich die Technischen Service-Informationen (TSI), Motorsteuerungs-Updates etc. Das elektronische "Scheckheft" wird so auch nicht geführt - für spätere Kulanzen ist das m.E. aber wichtig.

Versteh' mich nicht falsch, ich möchte Deine Werkstatt auf keinen Fall schlecht reden. Aber das markenspezifische Know-how der Vertragswerkstätten ist in der Garantiezeit nach meinem Geschmack unersetzlich.
 
Und bei Garantiefällen besteht keine Bindung an Vertragswerkstätten ...
Lg
Steffi

Ähh.. FALSCH


Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Garantie-Gebers (hier Mazda Deutschland) und die können sehr wohl eine Vertrags-Werkstattbindung in ihre Bedingungen schreiben.

Du bekommst eine NW Garantie und kaufst keine GW Garantie ;)

Anders liege der Fall bei einer Neuwagengarantie, betonte Ball, und wiederholte damit die umstrittene Position des BGH zu einer Durchrostungsgarantie vom Dezember 2007. Beim Verkauf eines neuen Autos böten die Hersteller meist eine Gratis-Garantie an – oft an die Bedingung geknüpft, dass die Käufer regelmäßig Vertragswerkstätten aufsuchen. Dieses berechtigte Interesse, Vertragspartner zu unterstützen, gebe es im Handel mit Gebrauchtwagen aber nicht.

Quelle: Klausel für Werkstattbindung unwirksam - autohaus.de
 
Zeitalter der Abkürzungen?
Facelift = FL wird abgekürzt zu Lift = L
nur ein Gedanke von mir. Es verschreiben sich doch nicht mehrere Verkäufer. :confused:


Das L sollte theoretisch schon immer bei jedem Modelltext gestanden haben.
Wer mal ne Bestellung von 2012 oder 2013 zur Hand hat, kann ja gerne mal nachsehen.

Hat nix mit Facelift oder sowas zu tun.
 
Ähh.. FALSCH


Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Garantie-Gebers (hier Mazda Deutschland) und die können sehr wohl eine Vertrags-Werkstattbindung in ihre Bedingungen schreiben.

Du bekommst eine NW Garantie und kaufst keine GW Garantie ;)



Quelle: Klausel für Werkstattbindung unwirksam - autohaus.de

Sehr interessant. Aber bedeutet das nicht auch, dass ich Inspektionen und Wartung in einer freien Werkstatt durchführen lassen kann und Garantieansprüche nur in einer Vertragswerkstatt?

Lg
Steffi
 
Sehr interessant. Aber bedeutet das nicht auch, dass ich Inspektionen und Wartung in einer freien Werkstatt durchführen lassen kann und Garantieansprüche nur in einer Vertragswerkstatt?

Lg
Steffi

Nein, bei einer Gebrauchtwagen Garantie kannst du zu einer freien Werkstatt gehen, aber du hast eine Neuwagen Garantie.
Der Unterschied ist, dass du die GW Garantie bezahlst mit Summe x und die Neuwagen Garantie nicht extra bezahlt wird.
Deswegen klappt das nicht und du solltest immer zu mazda gehen.
 
Sehr interessant. Aber bedeutet das nicht auch, dass ich Inspektionen und Wartung in einer freien Werkstatt durchführen lassen kann und Garantieansprüche nur in einer Vertragswerkstatt?

Lg
Steffi

Hallo Steffi, tatsächlich ist es so, das man nicht verpflichtet ist, die Wartung/Inspektion in der Vertragswerkstatt machen zu lassen.

Aber Achtung: du bekommst dabei weder irgendwelche Softwareupdates noch Serviceaktionen, für die es nicht explizit einen Rückruf gibt und somit im Rahmen des Werkstattbesuchs beim fMh gleich mit erledigt werden.

Und im Falle eines Garantieanspruchs musst du den Nachweis erbringen, das die Inspektion "nach Herstellervorgabe" gemacht wurde.
Wenn hier deine freie Werkstatt nicht mit dokumentierten Serviceplan arbeitet, wird es schwierig.

Nächster Punkt ist die Dokumentation im digitalen Servicenachweis im Rahmen der Inspektion mit Lackkontrolle zum Erhalt der Lack- und Durchrostungsgarantie.
 
Kaufvertrag entschlüsseln

Hallo,
ich gehe mal stark davon aus, dass das L bei Allen im Kaufvertrag stehen wird, da es wohl für L = Linkslenker ( Left Hand Drive) steht .

Gruß

Johann
 
Hallo Steffi, tatsächlich ist es so, das man nicht verpflichtet ist, die Wartung/Inspektion in der Vertragswerkstatt machen zu lassen.

Aber Achtung: du bekommst dabei weder irgendwelche Softwareupdates noch Serviceaktionen, für die es nicht explizit einen Rückruf gibt und somit im Rahmen des Werkstattbesuchs beim fMh gleich mit erledigt werden.

Und im Falle eines Garantieanspruchs musst du den Nachweis erbringen, das die Inspektion "nach Herstellervorgabe" gemacht wurde.
Wenn hier deine freie Werkstatt nicht mit dokumentierten Serviceplan arbeitet, wird es schwierig.

Nächster Punkt ist die Dokumentation im digitalen Servicenachweis im Rahmen der Inspektion mit Lackkontrolle zum Erhalt der Lack- und Durchrostungsgarantie.

Interessante Punkte ... Danke.
Ich werde parallel auch noch die Werkstatt meines Vertrauens dazu interviewen.

lg
steffi
 
Ein Mieter von uns hat einen KD von seiner Mercedes C-Klasse 5 Jahre alt in einer freien Werkstädte machen lassen, dadurch ging seine Rostgarantie kaputt!!! Es gibt auch Gerichtsurteile dazu. Dadurch daß die Rostgarantie eine freiwillige Leistung über die gesetzliche Garantie hinaus ist, darf der Hersteller Vorgaben machen! Es gibt auch Mazda Werkstädten die günstige KDs anbieten! Also vorher fragen wieviels kostet!!! Dann gibts keinen Ärger wegen einer zu hohen Rechnung. Ich werde nur bei meiner Mazda Werkstadt KDs machen lassen!! Bremsen etc. also Verschleißteile, können sicher von deiner Werkstädte erneuert. werden! Vorher Angebote einholen! Eine Anschlußgarantie ist auch zu empfehlen!
 
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