für eine ABE eines Zubehörteiles ist neben dem KE / GH auch die Typengenehmigung relevant. Das ist diese lange Nummer mit e13*2007/46*1247*.. für KE & e1*2001/116*0448*14-.. für den GH , zufinden unter K in der Zulassungsbescheinigung
Es kann in der ABE für das Zubehörteil das KE und / oder das GH stehen und auch zu euerm Fahrzeug passen wenn dort aber die Typengenehmigungsnummer nicht zu Eurem passt dann dürft ihr das Teil nicht fahren !
Beispiel :
Fahrzeug ist ein KE das Fahrzeug hat die Typengenehmigung e13*2007/46*1247*01 und das Gutachten sagt das Teil passt für nen KE mit der Typengenehmigung e13*2007/46*1247*02 dann darf das Teil nicht gefahren werden.
kleine Annektode: hatte vor dem CX-5 einen Zafira, eingetragene Höchstgeschwindigkeit 169 km/h!!! , dieser wurde mit Reifen der Dimension 205/55 R16 94V geliefert, im Serienreifenkatalog von Opel stand keine weitere Reifengröße als zugelassen, obwohl es Zafira´s mit selben Motor & Austattung gibt die 205/55 R16 94 H Fahren dürfen. Knackpunkt war bei mir die Typengenehmigungsnummer ... meine endete mit 0055 und der der die H Reifen hatte endetet mit 0056.
Wohl angemerkt das neben der Typengenehmigung ( K ) Marke ( D.1 ) Typ (D.2) auch die Handelsbezeichnung ( D.3 ) in einer Zubehör ABE übereinstimmen muss!
Sonst könnte man ALLE Teile die es für den 6er GH, also den ersten GH, gibt auch am CX-5 mit GH fahren ...
sieht bestimmt "stylisch" aus eine 6er Tuningfrontschürze an nem CX-5