CX-5 Unterschiede von KE zu GH

Det1974

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In der FIN des CX-5 steht grundsätzlich der Typ KE (unabhängig von der Version und dem Baujahr). Wie schon in einigen anderen Beiträgen erwähnt, würde es sich sonst um ein anderes Fahrzeug handeln.
Unterschieden wird aus Sicht der Versicherer über den Modell-/Typschlüssel in der FIN.
Beim Typ KE steht dort die Buchstabenkombination AFC (oder 0AFC), beim Typ GH szhet dort AGB (oder 0AGB).
 

scrat

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D AWD
hä ???

wo steht in der FIN der typenschlüssel ???

der typenschlüssel steht in der zulassung

2.1 7118 = Mazda
2.2 AGB = CX5 GH 2.2 D 110kw 150PS FWD

in der FIN steht der KE und nix mit AGB oder AFC
 

Det1974

Mitglied
ok, du hast natürlich Recht in der FIN kann nicht nach dem GH oder KE unterschieden werden, da dort grundsätzlich KE steht.
Ich habe mich vielleicht etwas umständlich ausgedrückt.
Selbstverständlich steht der Typschlüssel in der Zulassung unter Punkt 2.2.
Ich wollte nur verdeutlichen, wie man anhand der ersten drei Buchstaben unter 2.2 die Baureihen KE und GH unterscheiden kann.
Nachstehend, für diejenigen, die es interessiert, noch eine kleine Übersicht:

KE:
AFC (2.2 D FWD 110KW)
AFD (2.2 D AWD 110KW)
AFA (2.0 AWD 118KW)
AFB (2.0 AWD 121KW)
AFE (2.2 D AWD 129KW)

GH:
AGB (2.2 D FWD 110KW)
AGC (2.2 D AWD 110KW)
AFZ (2.0 AWD 118KW)
AGA (2.0 FWD 121KW)
AGD (2.2 D AWD 129KW)
AGR (2.5 ADW 141KW)
 

scrat

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D AWD
für eine ABE eines Zubehörteiles ist neben dem KE / GH auch die Typengenehmigung relevant. Das ist diese lange Nummer mit e13*2007/46*1247*.. für KE & e1*2001/116*0448*14-.. für den GH , zufinden unter K in der Zulassungsbescheinigung

Es kann in der ABE für das Zubehörteil das KE und / oder das GH stehen und auch zu euerm Fahrzeug passen wenn dort aber die Typengenehmigungsnummer nicht zu Eurem passt dann dürft ihr das Teil nicht fahren !

Beispiel :

Fahrzeug ist ein KE das Fahrzeug hat die Typengenehmigung e13*2007/46*1247*01 und das Gutachten sagt das Teil passt für nen KE mit der Typengenehmigung e13*2007/46*1247*02 dann darf das Teil nicht gefahren werden.


kleine Annektode: hatte vor dem CX-5 einen Zafira, eingetragene Höchstgeschwindigkeit 169 km/h!!! , dieser wurde mit Reifen der Dimension 205/55 R16 94V geliefert, im Serienreifenkatalog von Opel stand keine weitere Reifengröße als zugelassen, obwohl es Zafira´s mit selben Motor & Austattung gibt die 205/55 R16 94 H Fahren dürfen. Knackpunkt war bei mir die Typengenehmigungsnummer ... meine endete mit 0055 und der der die H Reifen hatte endetet mit 0056.

Wohl angemerkt das neben der Typengenehmigung ( K ) Marke ( D.1 ) Typ (D.2) auch die Handelsbezeichnung ( D.3 ) in einer Zubehör ABE übereinstimmen muss!

Sonst könnte man ALLE Teile die es für den 6er GH, also den ersten GH, gibt auch am CX-5 mit GH fahren ...

sieht bestimmt "stylisch" aus eine 6er Tuningfrontschürze an nem CX-5
 
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