Hallo,
bei meinem CX5 (EZ 8/2017, Kauf 9/2018) fiel mir im Herbst 2019 auf, dass die Leuchtweitenregulierung (normale LED-Scheinwerfer) nicht funktionierte. Bei einer Urlaubsreise (zu zweit mit Gepäck und erstmals mit 2 Fahrrädern auf der AHK) starrte das Abblendlicht in den Himmel. Möglicherweise bestand das Problem schon länger, war aber bisher nicht aufgefallen, da die Hinterachse bis dahin nie stark belastet war.
Nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen beim Mazda-Händler war ein dritter im Januar 2020 erfolgreich. Konnte ich überprüfen, wenn ich mich auf die AHK stellte und die Wand anleuchtete. Da hörte man das Surren der Stellmotoren und sah das Absenken des Lichtkegels.
Kürzlich sind wir erstmals abends mit 5 Personen gefahren und das Abblendlicht starrte erneut unverändert in den Himmel. Habe den Verdacht, dass das Problem erneut schon länger bestand, aber nicht auffiel, weil ich mich an keine abendliche Fahrt mit starker Beladung nach der Reparatur erinnern kann. Ich gehe davon aus, dass bei der vermeintlich erfolgreichen Reparatur im Januar 2020 das eigentliche Problem dann doch nicht erkannt bzw. behoben wurde.
Und noch was fällt auf: Schon seit vielen Monaten hört man nach jedem Start nach einer Fahrtstrecke von ca. 1 km bzw. 1 Minute 3 kurze Pieptöne aus den Lautsprechern. Egal ob Radio aus- oder eingeschaltet. Was könnte da sein? Vielleicht irgendeine Fehlermeldung, die vielleicht sogar mit dem Ausfall der leuchtweitenregulierung in Zusammenhang steht??
Könnte die Symptomatik "Problem weg - Problem wieder da" nicht darauf hindeuten, dass es sich nicht um ein mechanisches Problem (Stellmotor) sondern um ein software-Problem handelt?
Habe noch bis Ende August 2022 eine Anschlussgarantie (CarGarantie). Wenn ich die Bestimmungen aber richtig lese, fällt erstaunlicherweise diese sicherheitsrelevante Reparatur nicht unter die Garantieleistungen. In Anbetracht der anderen Leistungen unverständlich.
Aber eigentlich sollte doch auch das Autohaus zur Nachbesserung verpflichtet sein. De jure habe ich wohl schlechte Chancen, da ich ja nicht beweisen kann, dass die damalige Reparatur mangelhaft war. Muss ich auf Kulanz hoffen ? Was meint ihr.
Gruß
Edgar
bei meinem CX5 (EZ 8/2017, Kauf 9/2018) fiel mir im Herbst 2019 auf, dass die Leuchtweitenregulierung (normale LED-Scheinwerfer) nicht funktionierte. Bei einer Urlaubsreise (zu zweit mit Gepäck und erstmals mit 2 Fahrrädern auf der AHK) starrte das Abblendlicht in den Himmel. Möglicherweise bestand das Problem schon länger, war aber bisher nicht aufgefallen, da die Hinterachse bis dahin nie stark belastet war.
Nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen beim Mazda-Händler war ein dritter im Januar 2020 erfolgreich. Konnte ich überprüfen, wenn ich mich auf die AHK stellte und die Wand anleuchtete. Da hörte man das Surren der Stellmotoren und sah das Absenken des Lichtkegels.
Kürzlich sind wir erstmals abends mit 5 Personen gefahren und das Abblendlicht starrte erneut unverändert in den Himmel. Habe den Verdacht, dass das Problem erneut schon länger bestand, aber nicht auffiel, weil ich mich an keine abendliche Fahrt mit starker Beladung nach der Reparatur erinnern kann. Ich gehe davon aus, dass bei der vermeintlich erfolgreichen Reparatur im Januar 2020 das eigentliche Problem dann doch nicht erkannt bzw. behoben wurde.
Und noch was fällt auf: Schon seit vielen Monaten hört man nach jedem Start nach einer Fahrtstrecke von ca. 1 km bzw. 1 Minute 3 kurze Pieptöne aus den Lautsprechern. Egal ob Radio aus- oder eingeschaltet. Was könnte da sein? Vielleicht irgendeine Fehlermeldung, die vielleicht sogar mit dem Ausfall der leuchtweitenregulierung in Zusammenhang steht??
Könnte die Symptomatik "Problem weg - Problem wieder da" nicht darauf hindeuten, dass es sich nicht um ein mechanisches Problem (Stellmotor) sondern um ein software-Problem handelt?
Habe noch bis Ende August 2022 eine Anschlussgarantie (CarGarantie). Wenn ich die Bestimmungen aber richtig lese, fällt erstaunlicherweise diese sicherheitsrelevante Reparatur nicht unter die Garantieleistungen. In Anbetracht der anderen Leistungen unverständlich.
Aber eigentlich sollte doch auch das Autohaus zur Nachbesserung verpflichtet sein. De jure habe ich wohl schlechte Chancen, da ich ja nicht beweisen kann, dass die damalige Reparatur mangelhaft war. Muss ich auf Kulanz hoffen ? Was meint ihr.
Gruß
Edgar