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Hallo Emirage und Mazda23!
Was schreibt Ihr da eigentlich zur Brock mit 255er Bereifung?
Wir sprachen doch hier über eintragungsfreie Felgen und Reifenkombinationen, oder nicht? Bei der 255er Bereifung auf der Brock gilt der Reifenbezogenene Hinweis A01:
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen
Also leider falsch was Ihr da schreibt! 255/40/20 und 255/45/20 haben für die Brock keine ABE und müssen vorgeführt werden, also nix draufschnallen und losfahren mit Gutachten und ABE und gut ist. ABE ist nur gültig für die von mir in Post 792 aufgeführten Reifengrößen.
Aber eingetragen bekommt man die Kombi natürlich locker beim TÜV
Kostet halt ein paar Euronen
Gruß
Christoph
Was schreibt Ihr da eigentlich zur Brock mit 255er Bereifung?
Wir sprachen doch hier über eintragungsfreie Felgen und Reifenkombinationen, oder nicht? Bei der 255er Bereifung auf der Brock gilt der Reifenbezogenene Hinweis A01:
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen
Also leider falsch was Ihr da schreibt! 255/40/20 und 255/45/20 haben für die Brock keine ABE und müssen vorgeführt werden, also nix draufschnallen und losfahren mit Gutachten und ABE und gut ist. ABE ist nur gültig für die von mir in Post 792 aufgeführten Reifengrößen.
Aber eingetragen bekommt man die Kombi natürlich locker beim TÜV

Kostet halt ein paar Euronen

Gruß
Christoph