Feststellbremse von Anfang an defekt, und keine Lösung !

Hi,

Ivocel hat leider Recht.....

Verlangen kann man, bzw. Anspruch hat man nur auf vertraglich festgelegte Punkte.
Das gilt für alle Verträge, Garantievereinabrungen etc. Viele Autohersteller versuchen hierbei die Kosten möglichst gering zu halten und schliesen deshalb eine ganze Menge möglicher Leistungen aus. Mazda ist da kein Einzelfall.

Entweder war da früher mehr finanzieller Spielraum, oder das pure Gewinnstreben ist heute die Maxime, oder die Markenbindung des Kunden stand noch im Interesse der Hersteller. Ich erwarte auch heute noch, das bei einer Anschaffung von mehreren 10.000 Euro ein andere Service gegeben sein sollte, als bei einer Imbissbude. Das man dies nicht mehr erwarten kann, hat mich, nicht nur alleine Mazda, aber im besonderen Mazda Deutschland feststellen lassen.

Darüber hinaus sollte man bedenken, das der Händler von Mazda einen dermaßen geringen Ausgleich für seinen Arbeitseinsatz bei Garantiereparaturen erhält, das er idR. drauflegt.

Dann soll er auch noch auf eigene Kosten einen Leihwagen spendieren ?

Natürlich gehörte das früher zum guten Ton, genauso wie die Flasche Sekt und der Strauß Blumen für die Frau, wenn man einen Neuwagen abholte. Das ist alles längst Geschichte und einen Anspruch darauf gibt es selbstverständlich weder für das eine noch das andere !

Grüße
 
Händler

Da habe ich ja richtig Glück mit meinem Händler !

Aber eine Zeitweilig festhängende oder blockierende Handbremse ist kein schlechter DAB Empfang oder nicht erkannter USB Stick das ist ein Sicherheitsproblem, dagegen ist der Abgasskandal Pillepalle !
 
Hi,

mein Auto war noch nichtmal sauber ....

Der (Neu-)Wagen wurde für mich zur Ansicht in die Austellung gestellt, gesehen, gekauft, blitzeblank und TipTop.

Bei der Abholung, 5 Tage später, war er von Innen voll mit Flusen und Aussen überall schwarze Punkte auf Haube und Dach und Schmiere auf den Kunststoffteilen an den Fenstern. Auf dem Kofferaumdeckel war ein Kratzer. Mußte lackiert werden, somit mußte ich nochmal 1 Woche warten.

Eine Entschuldigung habe ich bis heute nicht bekommen. Der Werkstattmeister meinte nur : "Wir liefern jeden Tag so viele Autos aus, da können wir nicht jeden prüfen ob er auch in Ordnung ist !"

Hab ich wohl mit dem Händler ins Klo gegriffen !

Grüße
 
Wahr oder Albtraum?

Ein schon verkauftes Kunden-KFZ in der Ausstellung gehört erstmal abgeschlossen, dann währe es zumindest innen sauber, die Mängel aussen nachdem das Auto vorher einwandfrei war sind ein Unding, den Wagen hätte ich auch nachlackiert nicht genommen !

Hi,

mein Auto war noch nichtmal sauber ....

Der (Neu-)Wagen wurde für mich zur Ansicht in die Austellung gestellt, gesehen, gekauft, blitzeblank und TipTop.

Bei der Abholung, 5 Tage später, war er von Innen voll mit Flusen und Aussen überall schwarze Punkte auf Haube und Dach und Schmiere auf den Kunststoffteilen an den Fenstern. Auf dem Kofferaumdeckel war ein Kratzer. Mußte lackiert werden, somit mußte ich nochmal 1 Woche warten.

Eine Entschuldigung habe ich bis heute nicht bekommen. Der Werkstattmeister meinte nur : "Wir liefern jeden Tag so viele Autos aus, da können wir nicht jeden prüfen ob er auch in Ordnung ist !"

Hab ich wohl mit dem Händler ins Klo gegriffen !

Grüße
 
....wenn es abfackelt, dann wird an Stelle des Fahrzeugs die Urne übergeben, gekauft ist gekauft....
 
Zustand

....wenn es abfackelt, dann wird an Stelle des Fahrzeugs die Urne übergeben, gekauft ist gekauft....

Hallo,
aber auch nur dann, wenn ich eine Urne bestellt habe......:cool:

Das Zauberwort heißt hier: Vertragsgemäßer Zustand

Und ein Neu-Fahrzeug in einem desolaten Zustand, zudem noch nachlackiert, stellt wohl kaum einen Neuzustand dar.....!
Es ist nun mal nicht wirklich so, das man alles akzeptieren muss...!
Zustand dokumentieren, dann ist man als Käufer auf der sicheren Seite.
Gruss
Desaster
 
Feststellbremse defekt

Mazda CX-5 Revolution AWD im November 2016 neu gekauft. Ich habe das selbe Problem heute am Weihnachtstag erlebt. Bremsscheibe hinten links heiss geworden und hat geraucht, hat sich aber wieder gelöst. Mal schauen was die Garage sagt :confused:
 

Off-Topic:
Hallo Desaster.

Ganz so einfach sehen es die Gerichte bis hin zum BGH leider nicht. Die fachgerechte Beseitigung (werkseitiger Auslieferungsstandard) von geringfügigen Lackschäden (z. B. durch Nachlackierung ohne Spachtelarbeiten) beeinflusst die Neuwertigkeit eines Fahrzeugs nicht.
Generell aber ein eher schwieriges Thema.
Einen Vertragsrücktritt ("Nehme ich so nicht.") sollte man aber NIE mal so eben aus dem Bauch erklären. Das kann einem bei entsprechenden AGBs sonst übel auf die Füße fallen. Zum Beispiel bei einer AGB-Klausel mit einem pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Kaufpreises bei Nichtabnahme des Fahrzeugs. Macht mal eben ca. 4.500 € für nichts, wenn es dem Käufer nicht gelingt einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Gruß
Stefan
 
Hi,

genauso waren auch meine Auskünfte beim Rechtsanwalt, deshalb habe ich das Zähneknirchend mitgemacht !

Allerdings kann ich den Unmut aller die hier geschrieben haben, dass so etwas ein Ding der Unmöglichkeit ist, natürlich gut verstehen.

Haltet Euch also fern vom großen FMH aus AC !

Grüße

P.S.: Der kleine FMH aus AC-Li ist dagegen sehr zu empfehlen !
 
Mal eine frage an Rande : Wenn sich die Feststellbremse sich nicht löst was mach ich denn dan.
Batterie ab und wieder an klemmen ?? oder was .
 
Elektr. Feststellbremse

Hallo,
wenn sie sich beim anfahren nicht automatisch löst, den Schalter mal nach oben ziehen.
Wenn das auch nicht hilft, dann solltest Du die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen und den entsprechenden Service anfordern.
Gruss
Desaster
 
Hallo,
wenn sie sich beim anfahren nicht automatisch löst, den Schalter mal nach oben ziehen.

1. Muss man den nach unten drücken, um die manuell zu lösen und
2. Greift die Mobilitätsgarantie erst ab 50 km Entfernung vom Wohnort.

Der MES würde dich abschleppen, aber das ist was anderes als eine Mobilitätsgarantie.
 
1. Muss man den nach unten drücken, um die manuell zu lösen und

Oh, sorry verwechselt...! Aber es wußten hoffentlich alle was gemeint war.

2. Greift die Mobilitätsgarantie erst ab 50 km Entfernung vom Wohnort.

Der MES würde dich abschleppen, aber das ist was anderes als eine Mobilitätsgarantie.

Die Restriktionen hinsichtlich Leihwagen/Übernachtung greifen erst bei der genannten Entfernung.
Pannenhilfe und wenn nötig abschleppen sind aber jederzeit möglich.
Gruss
Desaster
 
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