H&R Spurplatten mit 8.5x20 Zoll Felgen?

T100

Mitglied
Hallo,
einige von euch fahren doch Spurplatten auf 20 Zoll oder?
Ging die Eintragung ohne Probleme?
War heute bei Dekra und TÜV, Dekra geht nicht bei uns da Einzelabnahme weil
im H&R Gutachten max. 19 Zoll stehen.
TÜV könnte klappen die besprechen das noch... wobei dort eher die Breite 8,5
das Problem sind und nicht die 20"....????
Die Radabdeckung sollte mit Radlaufverbreiterung passen.

Gruß T100
 

TheCrow13

Mitglied
Natürlich geht es um die 8,5 oder 9 Zoll Breite und auch um die Einpresstiefe (ET) der Felgen und nicht um die Höhe (20Zoll) der Felgen. Was hast Du Dir für Spurplatten besorgt? Vorne und Hinten? Grüße Crow
 

T100

Mitglied
Hallo Crow,

ich fahre Spurplatten V:20/H:25mm (pro Seite).
ET45 passt laut Gutachten (20-50). Die Veränderung
der Spurweite ist ja auch über das Gutachten der
Platten abgedeckt (sehe ich so...)
Habe 28.04. einen Termin bei TÜV. Der Prüfingenieur
meinte heute am Telefon wenn die Radabdeckung passt
sollte das gehen. Das habe ich gerade geprüft, könnte
klappen hinten... muss das nochmal verifizieren ggf.
noch 20mm für hinten ordern.

Gruß T100
 

TheCrow13

Mitglied
Es kommt immer auf den Prüfer an, von Deinen Angaben her hört es sich für mich knapp an! Aber wie gesagt lass Deinen Termin kommen dann weist Du mehr! ;) Drücke Dir die Daumen! Grüße Crow
 

mischka202

Mitglied
Das wichtigste Kriterium wird ignoriert. Die Reifenbreite ist entscheidend.
Bei 8,5 J denke ich mal das es max. 255er sind, bei ET 45 und 3 cm Kotflügelverbreiterung, kannst du über 30mm Platten für hinten nachdenken.
Ich habe Streß mit 255/45 R20 ET 38 und 9J. Vorn 25 und hinten 30 mm Platten. Am Montag erfolgt hoffentlich die Abnahme mit 20 und 25 mm Platten (Leihgaben von einemlieben Freund:)). Allerdings muss ich die Kunststoffverkleidung im vorderem Radkasten ausarbeiten und die Stehbolzen an der Vorderachse am WE kürzen. Mit H&R nach Pa. 19/3, bei anderen Rad Reifenkombination muß ein geeigneter Prüfer die Freigängigkeit extra prüfen. Nix Pa. 21, hat mein Tüver mir heute bestätigt.
 

Offe1901

Mitglied
Das wichtigste Kriterium wird ignoriert. Die Reifenbreite ist entscheidend.
Bei 8,5 J denke ich mal das es max. 255er sind, bei ET 45 und 3 cm Kotflügelverbreiterung, kannst du über 30mm Platten für hinten nachdenken.
Ich habe Streß mit 255/45 R20 ET 38 und 9J. Vorn 25 und hinten 30 mm Platten. Am Montag erfolgt hoffentlich die Abnahme mit 20 und 25 mm Platten (Leihgaben von einemlieben Freund:)). Allerdings muss ich die Kunststoffverkleidung im vorderem Radkasten ausarbeiten und die Stehbolzen an der Vorderachse am WE kürzen. Mit H&R nach Pa. 19/3, bei anderen Rad Reifenkombination muß ein geeigneter Prüfer die Freigängigkeit extra prüfen. Nix Pa. 21, hat mein Tüver mir heute bestätigt.


Interessiert deinen Prüfer die ET nicht? Im Gutachten ist bis max. ET 20 geprüft (original Felgen ET50-30mm Platten). Selbst mit deinen 20 und 25mm Platten bist du doch dann mit ET 18 bzw. ET13!!! drunter...
 

mischka202

Mitglied
Interessiert deinen Prüfer die ET nicht?

Doch:eek:. Als ich heute zum TÜV kam, gestand er mir das Sie es doch nicht abnehmen dürfen. Tieferlegung, Verbreiterung und größere Räder darf in Sachsen nur die Dekra....
Ich mit den Spurplatten, die mir ein lieber Freund aus HRO geborgt hat:), zur Dekra. Der kommt gleich mit dem Messgerät und sagt, hinten muß noch 5 mm rein. Ich noch ein bisschen auf den 30 Grad rumgeritten, aber ohne Erfolg. Zum Schluß habe ich Ihn noch nach der ET von 20 gefragt. Die Antwort: Wenn es so drinn steht, dann muß ich das beachten und du bist drüber. Wenn ich jetzt in das Gutachten schaue, muß ich ein Protokoll schreiben, dich durchfallen lassen und du musst bezahlen....
Ich habe jetzt 4 mal 18mm bestellt, die vor Esens nicht mehr ankommen. Vorn ist optisch okay, hinten wird es grenzwertig mit guter Optik.:eek::confused::rolleyes:

Und, NEIN ich hole nicht die eingetragenen Felgen aus dem Keller und schraube sie dran.
 

rg1072

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H&R Spurplatten mit 8.5x20 Zoll Felgen?

Auweia...
Da kommt gleich.. so darfst du aber nicht rumfahren[emoji33][emoji15]
Na ich verrate dich nicht[emoji6]

Da fällt mit ein das ich auch noch zum TÜV/Dekra muss. Na das wird vor Esens nichts mehr[emoji12]

Übrigens in der ABE von H&R steht nichts davon drin, das die ET nicht 20 unterschreiten kann. Die Auflage findet man nur in dem Eibach-Gutachten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ivocel

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Hallo Rene...

Leider steht es doch da drin.... H&R - DAS FAHRWERK

Allerdings gehen die ja auch noch von den Standard Felgen und ohne Verbreiterung aus.....

Von daher sollte eigentlich eine Abnahme nach §21 machbar sein und nicht nach §19
 

mischka202

Mitglied
In Verbindung mit Fahrwerk, wird es automatisch eine 21er. Und die max ET 20 bezieht sich auf die Festigkeit, da helfen nur breite Felgen.
 

rg1072

Mitglied
Und wo steht da das die ET nicht 20 unterschreiten darf!?
In den Tabellen sind einfach nur die Distanzen von der originalen ET runter gerechnet. Zumindest verstehe ich es so.. ansonsten könnte man auch sagen das sie 32 sein muss und nur 18mm Scheiben gehen dürften.
81cb5585f29e78d98ef90d9a509bbd9f.jpg


Den Satz das die ET 20 nicht unterschritten werden darf finde ich da nicht. Oder übersehe ihn..dann sagt mir wo,das stehen soll.
 

rg1072

Mitglied
H&R Spurplatten mit 8.5x20 Zoll Felgen?

Wo soll das stehen??
In meinem Gutachten finde ich es nicht...hab übrigens dieses vonH&R:
Nr. 122XT0093-01
Hab die 11 Seiten noch mal gelesen, aber diese Zeile nirgends gefunden.

d1e8bcbfc78e33be428b05271e6afacf.jpg
 

Ivocel

Mitglied
Bei der H&R Seite steht es schon beim Runterladen vorher dieser Satz.

Im Gutachten ist es in der Tabelle zu sehen.

Wenn nach §19 eingetragen werden soll, darf es die ET20 (wie Serienfelge mit 30er Platte) nicht unterschreiten.

Alles weitere muss "gesondert geprüft werden" (siehe Auflagen), was eine Eintragung nach §21 bedeutet.

So lese ich das und die Dekra wohl auch.....
 

mischka202

Mitglied
Ich finde es im Gutachten gerade auch nicht. Die Verkäufer schreiben das alle in die Beschreibung und ich bin wohl schon so wirr, daß ich die Gutachten schon vermische...
Ändert bei mir nicht viel, hinten muß ich auf min. 20mm pro Rad.
 

rg1072

Mitglied
Das mag sein. Hab ja nur gesagt das es diesen Satz so nicht im Gutachten gibt!!!
Und was vor dem runterladen steht ist egal wenn man dem Prüfer das Gutachten unter die Nase hält[emoji12]

Das andere Felgen/Reifenkombinationen gesondert geprüft werden müssen ist ja eine andere Geschichte und ja auch so richtig[emoji1303]
Aber darum ging es gerade nicht...
Also kann man schon die ET 20 unterschreiten. Es muss dann nur nach Paragraph 21 geprüft werden. Und die Freigängigkeit, Radabdeckung usw geprüft werden.
 

ImVKool

Mitglied
Also kann man schon die ET 20 unterschreiten. Es muss dann nur nach Paragraph 21 geprüft werden. Und die Freigängigkeit, Radabdeckung usw geprüft werden.

Ganz genau so siehts aus:mad::mad::mad:und darauf achtet der Dekramann auch genau. Hatte das Spiel letzte Woche zweimal bei Dekra Berlin/West beim Mitarbeiter meines Vertrauens durch. Standardfelge 17' 19' möglich mit 30mm Spurplatten unter Auflage der Radlaufverbreiterung, siehe letzte Tabelle im Teilegutachten. Das war kein Problem meine Winterschlappen abzunehmen. Der hat dann für die 20' Sommerreifen ET40 geschaut wo er konnte um drum herum zukommen, leider ohne Erfolg, deshalb blieb ihm nix anderes übrig als sich an das max. des H&R Teilegutachtens zu orientieren/halten. Nun geht's bei Gelegenheit mal zum TÜV zur Einzelabnahme.:cool::cool::cool:

Grüße 101
 

T100

Mitglied
Hallo,
ich war heute bei TÜV.
Und siehe da nachdem die Dekra nicht wollte ist es jetzt
beim TÜV doch ein Paragraph 19.3 geworden.
Der Prüfer hat nur alle Unterlagen gecheckt und
Freigängigkeit und Radabdeckung geprüft.

Zusammengefasst:

8,5x20 ET45 mi 255/45r20 und Spurplatten 20V, 15H mit Radlaufverbreiterung
kein Problem!

Gruß T100
 
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