Heckscheibenheizung

Schakan

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Hallo zusammen,
mein CX5 ist jetzt 2 Monate alt und habe schon den ersten ausfall .
Die Heckscheibenheizung ist defekt.2 Streifen heizen nicht mehr.Ich habe schon die Werkstatt kontaktiert aber noch keine Antwort bekommen zu meinem Problem.
Hatt schon einer von euch erfahrungen gemacht.
 
Nabend

Ist der vermeidliche Ausfall im oberen Bereich der Heckscheibe ???? Ich kann das jetzt nicht 1 zu1 übertragen aber beim neuen dreier meiner Frau(Limo) sind die oberen 7 cm auch nicht beheizt soll wohl die Antenne fürs Radio sein???? Aber du müßtest doch die Haiflosse als Antenne auf dem Dach haben oder ???? Haste schonmal mit einer Taschlampe die Drähte abgeleuchtet....
 

Schakan

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Grüße dich,
nein bei mir ist das genau in der mitte der Scheibe.
Aber nicht ganz durch, sondern jeweils 40 cm bei beiden Streifen.
 

Der Inschenör

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Hallo Schakan.
... Aber nicht ganz durch, sondern jeweils 40 cm bei beiden Streifen.

Das ist ja seltsam. Ich dachte immer entweder fließt Strom durch eine Leiterbahn oder nicht. Dann müsste der Strang eigentlich entweder auf ganzer Länge oder, wenn irgendwo eine Unterbrechung ist, gar nicht warm werden. Gibt es noch Querverbindungen zwischen den einzelnen Bahnen?

Gruß
Stefan
 

Schakan

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Hallo Steffan,
ja ich finde das auch sehr merkwürdig das nur 40 cm nicht beheizt werden.
Aber die anderen beiden Seiten sind frei.
Der Strom müsste doch durchlaufen oder ganz ausfallen.

Grüß Randolf
 

Der Inschenör

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Hallo Randolf.

Nee, ist doch nicht merkwürdig. Ich hatte gerade einen Baustellentermin. Da habe ich mir die Heckscheibenheizung bei Tageslicht mal genauer angesehen. Es gibt neben den üblichen waagerechten Leiterbahnen noch drei senkrechte Verbindungen zwischen fast allen Leiterbahnen (Mitte und jeweils Viertelspunkte links und rechts). Demnach sind dann bei Dir wohl die Leiterbahnen in zwei äußeren Teilstücken beschädigt. Da würde ich den Austausch der Heckscheibe verlangen. Kann ja eigentlich nur ein Produktionsfehler sein. Deiner ist ja noch taufrisch.

Gruß
Stefan
 

Schakan

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Hallo zusammen,
heute hat mich Mazda angerufen wegen der defekten Heckscheibenheizung.
Ihr werdet es nicht glauben was der Meister mir sagte,Mazda soll die defekten Streifen löten und nicht die Scheibe ersetzen.
Ich habe daraufhin dem Meister gesagt, dass dieser CX5 erst 2 Monate alt ist und die volle Garantie hat.
Also möchte ich eine neue Scheibe eingebaut bekommen dieses sei mein gutes Recht.
Der Meister gab mir recht und meinte, dass er sich mit Mazda noch einmal in Verbindung setzen wird.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Gruß Randolf
 

karlipe

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Nit bös werden, aber, bei Garantie und Gewährleistung entscheidet alleine der Hersteller, wie er das Problem löst, ist die beanstandete Funktion damit wiederhergestellt, gibt es keine Handhabe gegen den Hersteller ;)

Es gibt dazu jede Menge Beispiele, die dem Kunden erst im Schadensfall zeigen, was es mit Garantie und Gewährleistung auf sich hat.
Die Meinung zum Guten Recht und die gesetzliche Realität können hier brutal unterschiedlich sein.

Krasses Beispiel, macht z.B. ein Getriebe Geräusche und es wird auf Garantie kostenlos repariert oder ausgetauscht und das Fahrzeug ist wiederhergestellt, gibt es selbst einen Tag nach Garantieende vom Hersteller höchstens nur noch Kulanz, aber keine kostenlose Garantieleistung mehr, selbst, wenn man das Auto erst am Tag zuvor aus der Werkstatt geholt hat. Die Garantie ist abgelaufen:cool:
 

karlipe

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Sorry, leider völlig daneben, bezahlst Du das Teil, bekommst Du von der Werkstatt ein Jahr Garantie, bringst Du das Teil mit, hast Du bei der Werkstatt ein Jahr Garantie auf Einbaufehler und vom Lieferanten mindestens den gesetzlich geregelten Anspruch auf Sachmängel.
Bekommst Du eine Garantieleistung kostenlos innerhalb der Garantiezeit, endet die gesamte Garantie zum vertraglich/gesetzlich vorgesehenen Stichtag, egal, wie alt die wann eingebauten Teile sind. Es gibt keine Garantieverlängerung für garnix.
 

Mortifyer

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Bist du sicher?? Also wenn ich es bezahlt hab, weiss ichs sicher. Aber bei einem "gestellten" teil will ich gar nicht drauf beharren. Das kann sogar so sein... Danke!
 

karlipe

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Schau mal in den Motorschadenfred, da steht so ein Video, mein Vorfahrzeug betreffend, angucken, dann ist klar, warum ich mich in Garantie und Gewährleistung eingelesen habe. Viel Spaß beim Gucken :)
 

Ivocel

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Vorne Weg, ich weiß um dein Video und Problem bescheid und habe es auch gesehen, nur:

Nit bös werden, aber, bei Garantie und Gewährleistung entscheidet alleine der Hersteller, wie er das Problem löst, ist die beanstandete Funktion damit wiederhergestellt, gibt es keine Handhabe gegen den Hersteller ;)

Diese Aussage ist FALSCH.
Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Garantiegebers, meistens der Hersteller, der auch die Bedingungen stellt, festschreibt.

Gewährleistung MUSS dir der Verkäufer gewähren, da ist der Hersteller nicht in der Pflicht. Diese ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Das der fMH es erst einmal auf Garantie versucht ist logisch, damit kann er die Kosten weiter reichen. Aber bei einem 2 Monate alten Auto würde ich den Händler in die Pflicht nehmen (Stichwort: Beweislastumkehr die ersten 6 Monate lang).
Ebenso kann man selber auch die Lieferung einer neuen Sache verlangen, wenn es nicht unverhältnismäßig von den Kosten her ist, und das ist bei einer neuen Scheibe dann nicht der Fall. Würde er deswegen ein neuen CX-5 verlangen schon. ;)

Nachzulesen u. a. im BGB §439

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen
 

karlipe

Mitglied
Soso, dann lies Dir mal den so schön zitierten Text durch und such mit den Augen des Verkäufers das Scheunentor große Schlupfloch....:)
 

Ivocel

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Soso, dann lies Dir mal den so schön zitierten Text durch und such mit den Augen des Verkäufers das Scheunentor große Schlupfloch....:)

Soso... dann lies du mal die Nachfolgenden Paragraphen...

Zur Unverhältnismäßigkeit habe ich schon was geschrieben.
Wenn der Verkäufer sich weigert nachzuerfüllen, dann kannst du vom Vertrag zurück treten.

Du meinst Satz 3:

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte

Das wichtige in Satz 3 habe ich mal markiert ;)

Und eine Scheibe Austauschen, bei einem Auto, sind NICHT unverhältnismäßige Kosten.

Wegen einer defekten Scheibe aber ein anderes AUTO zu verlangen (Lieferung einer Mangelfreien Sache), das wäre unverhältnismäßig.

Wenn man sich mit seinen Rechten ein wenig auskennt, dann hat man sehr gute Karten. Leider wissen die meisten nicht, was der Unterschied zwischen Gewährleistung un Garantie ist.

Grundsätzlich fährt man in den ersten 6 Monaten IMMER besser, wenn man die Gewährleistung einfordert.

Hier mal der Nachfolgende:

§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Da kann man OHNE Fristsetzung zurück treten.... Glaubst du, ein Händler lässt sich darauf ein, zur Not mir einem Rechtstreit????
 

Ivocel

Mitglied
Vor allem aber ist wie gesagt der Knackpunkt, das Gewährleistung NICHTS mit dem Hersteller zu tun hat und dieser NICHTS zu entscheiden hat.

Bei Garantieanfragen sieht die Sache anders aus.
 

Schakan

Mitglied
Heckscheibeheizung

Hallo zusammen,
ich merke, dass dieses ein interessantes Thema für euch ist.
Aber meine Frage an Euch ist,wer möchte an einem 2 Monate altem CX5 seine Heckscheibe gelötet haben?
Das mitten drinn????!!!!!!
Garantie ist dafür da,dass der CX5 in einem 100% Zustand ausgeliefert wird und nicht mit Mängeln.
Ich habe für dieses Auto mit Sonderausstattung 39000Euro bezahlt.
Dann hätte ich mir auch ein minderwertiges Auto bestellen können.
 
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