Wann - oder mit welcher Richtlinie - soll denn das verboten worden sein?
2018 waren indirekte Systeme in der EU noch zulässig - auch bei neu in den Markt eingeführten Modellen - ich habe auch danach keine EU Richtlinie (oder nationale Gesetzgebung) gefunden, dass man die auch deutlich weiterentwickelten indirekten Systeme nicht bei neuen Modelleinführungen verwenden darf.
Zum einen mal unter #6 den Button RECHTSGRUNDLAGE anklicken, oder Zitat:
Gesetzliche Grundlagen
Die für die RDKS relevanten Bestimmungen finden sich in der EU-Verordnung 661/2009 vom 13.7.2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit.
Seit dem 1.11.2012 ist für alle Fahrzeuge der genannten Klassen M1 und M1G, für die eine neue Typgenehmigung erteilt wird, eine Serienausstattung mit einem RDKS vorgeschrieben.
Seit dem 1.11.2014 ist für alle Fahrzeuge der genannten Klassen M1 und M1G, die erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, eine Serienausstattung mit einem RDKS vorgeschrieben. Die installierten Systeme müssen in allen Fällen der ECE-R 64 entsprechen.
Die Anforderungen an ein RDKS werden in der ECE-R 64 unter dem Punkt 5.3 „Reifendrucküberwachungssystem“ genauer beschrieben, die einzusetzende Technik, die die Anforderungen erfüllt, ist nicht festgelegt. Deswegen werden in der Praxis sowohl sogenannte direkt messende als auch indirekt arbeitende RDKS eingesetzt.
Zur Klärung der Frage, ob ein bestimmtes Fahrzeug verpflichtend mit einem RDKS ausgerüstet sein muss, sollte in erster Linie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 herangezogen werden. Relevant sind das Datum der Erstzulassung, die Fahrzeugklasse und das Datum der Typgenehmigung
Meine Meinung einfach mal alles lesen, und nicht nur überfliegen.