verleihnix
Mitglied
- Modell
- 1. (2011–17)
- Motor
- 2.2 D AWD
Und wenn der Motor läuft ohne Fahrer in Sicht?
Und wenn der Motor läuft ohne Fahrer in Sicht?
Dann bist du wohl selber Schuld.
Wie kommt Du auf das Strafmaß?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.html
...zunächst einmal, sofern z.B. der Fahrzeugschlüssel nicht durch vorherigen schweren Diebstahls (z.B. Wohnungseinbruch) in deren Besitz gekommen ist und z.B. eine "rechtswidrige Zueignungsabsicht" (noch) nicht unterstellt werden kann.
Eine weitere Strafzumessung ist darüber hinaus von vielen Faktoren abhängig, nicht "nur" von einer Historie (damit meinst Du vmtl. die Strafakte?).
https://dejure.org/gesetze/StGB/243.html(1) 1In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
Was hat Alkohol und die Haftpflicht damit jetzt zu tun?
m.d.B. um Herausstellen der Tatbestandsmerkmale sowie Prüfung der Strafbarkeit, wenn die genannten Täter nur eine Spritztour machen wollten!Hat mir Fahrzeug DIEBSTAHL nichts zu tun.
m.d.B. um Herausstellen der Tatbestandsmerkmale sowie Prüfung der Strafbarkeit, wenn die genannten Täter nur eine Spritztour machen wollten!
https://juraschema.de/index.php?thema=stgb243
Damit zurück zum Thema.
Beides ist Fahrlässig oder sogar Grob, nur bei Alc-Unfall haftet die Versicherung, obwohl es eine Straftat ist,
Oder bist du der Meinung, wenn ich dir betrunken rein fahre und nicht zahlungsfähig bin, dass du dann auf deinen Schaden sitzen bleibst, weil meine Haftpflicht nicht zahlt wegen grober Fahrlässigkeit?
Kasko zahlt ggfs. nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist.
Die Kasko zahlt Dein Diebstahl nicht, wenn zB der Motor lief.
DAS ist der Unterschied.
Die Kasko zahlt Dein Diebstahl nicht, wenn zB der Motor lief.
DAS ist der Unterschied.
Doch, bei Überfall schon. Z.B. an der Ampel.
So wie Ivocel schreibt. Bei Carjacking.