"Sommerschuhe"

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 359
  • Erstellt am

Oetzi

Mitglied
Zulassungsbescheinigung II

Da ich mir gerade Felgen ansehe, bin ich im Zusammenhang mit einer Rad/Felgenkombination zu der Frage gekommen, welche mindestens erfoderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind ( Auflage A04 ). Den Reifen den ich ausgewählt habe ist bis 210 km/h ( Kennzeichnung H ) zugelassen ( nicht M+S ). Mein Fahrzeug soll nach meiner Kenntnis eine Höchstgeschwindigkeit von 204 km/h erreichen.
Meine Frage, könnte evtl jmd nachsehen, ob beim Sportline 175 PS das H oder etwa V in den Papieren bei der Reifengrösse steht ? Vielen Dank

Gruss ötzi
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Bei meinem steht ein V drin (auch Vmax = 204km/h). Nur für die Winterbereifung sind auch Q, S oder H zulässig (dann ggf. i.V. mit dem Aufkleber)
 

Sunny

Mitglied
Hie mal einen Auszug von Wikipedia über den Geschwindigkeitsindx ;

Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 1. Mai 2009 wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt.

Ein Auto mit einer bbH von 205 km/h benötigt daher mindestens Reifen mit Geschwindigkeitsindex H.[3]

Bei der Zulassung des Fahrzeugtyps durch das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) bleibt es dem Fahrzeughersteller überlassen, ob ihm dieser Wert ausreicht oder ob er einen Reifen einer höheren Geschwindigkeitsklasse für erforderlich erklärt.[4] Diese Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht bindend und es kann an dem Fahrzeug ein Reifen mit kleinem Geschwindigkeitsindex montiert werden, wenn obige Formel einen Reifen kleineren Indexes erlaubt.[2]

Außerdem können Ganzjahres- und Winterreifen montiert werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, wenn (a) im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angebracht ist und (b) nicht schneller gefahren wird als durch die Reifenkennzeichnung erlaubt.[5]


Den kompletten Artikel mit Tabelle findet ihr unter;

Geschwindigkeitsindex

gruß Sunny
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Was mich an dem Wikipedia-Artikel stört, ist die falsche Begründung, "das diese Eintragung in den Fahrzeugpapieren nicht bindend" sei (hier: der vom Fahrzeughersteller vorgegebene Index).
Dabei wird auf einen GTÜ-Artikel von 2005 !!! verwiesen, wo doch die geänderte Berechnung nach der bbH erst ab 2009 galt. Auch wird in diesem GTÜ-Artikel nirgends auf die geänderte Berechnung verwiesen, sondern immer noch die bbH mit dem Sicherheitszuschlag zugrunde gelegt.

Meine Meinung: Mazda hat für das Fahrzeug einen Geschwindigkeitsindex vorgegeben, der auch im COC und in den Zul.-Papieren steht. Sollte ein geringerer Index verwendet werden, sollte man entweder von Mazda eine Freigabe anfordern oder zumindest Rücksprache beim TÜV o.ä. halten.
 

Oetzi

Mitglied
Also nach meinem Verständnis ist die Eintragung des Herstellers bindend, zumindest soweit die ABE des Drittanbieters durch ein entsprechendes Gutachten so spezifiziert ist.

So heisst es in den TüV-Gutachten

A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Beispiel 1
Ich fahre eine R/F Kombination die durch eine ABE abgedeckt ist und die die Auflagen und Hinweise des fahrzeugspezifischen Gutachtens erfüllt > ZulII, zB "V"

Beispiel 2
Ich fahre eine R/F Kombination die durch eine ABE abgedeckt ist, aber auch die Auflage A01 hat.

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Hier bestätigt mir uU der SV den vorschriftmäßigen Zustand des Fahrzeuges, ggf auch wenn ich nur H-Reifen "vorführe" und legitimiert mir den Zustand. Inwieweit er in einem solchen Fall seinen Ermessensspielraum überschritten hat bzw einen sachlichen Fehler begangen hat, ist eine andere Frage.

Beispiel 3
Einzelabnahme,Teilegutachten
Da hier per se eine Gesamtbetrachtung des Fahrzeuges erfolgt, ist es mM nach dem SV innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt einzutragen was er für richtig hält, d.h er kann sich über die Vorgaben des Hersteller hinwegsetzen. Typischer Fall wäre, wenn der SV, obwohl Mazda für die Serienfelge 7*19 keine Freigabe gibt, eine andere Reifengrösse für zulässig hält und einträgt.

Beispiel 4
Nutzung von M+S Reifen
Hier sind ja unter Auflagen ( Geschwindigkeit beachten entsprechend Kennzeichnung am Reifen, Warnaufkleber ) andere Reifen zulässig.
Da zB Ganzjahresreifen mit dem M+S Symbol nach der StVO wie Winterreifen behandelt werden, könnte man sie auch mit einem entsprechenden Warnaufkleber am Amaturenbrett fahren. Das gilt zumindest auch wenn als Auflage bzw Hinweis im Felgengutachten AO4 einschlägig ist ( siehe oben vor Beispiel 1 ).

Gruss oetzi
 
G

Gelöschtes Mitglied 359

Guest
so die sommerschuhe sind nun druff und nun habe ich ihn dezent noch richtung strasse gebracht, aber schaut selber im vorher-nachher-vergleich:
 

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Sunny

Mitglied
.... Bilder sagen mehr als Worte ..... sieht top aus !!!

Bei den offenen Felgen würden sich doch auch rote Bremssättel gut machen .... oder ?!?!?!

gruß Sunny
 

Kodo der III.

Moderator
Teammitglied
@ Stan: Obwohl ich die Tieferlegung von SUVs und Offroadern eher unsinnig finde, muss ich zugeben, dass das bei Deinem echt klasse aussieht. Von den Federbeinen ist ja nicht mehr viel zu sehen.
 

Powerranger

Mitglied
Dotz Fast Seven in 8,5x19 ET35

Hallo liebe Forums-Mitglieder
Ich bin ein absoluter Neuling in der Welt der Foren und weiß nicht genau ob ich den richtigen Beitrag getroffen habe.
Ich werde wohl noch in diesem Monat ein stolzer Besitzer eines CX5 werden, habe aber (wie so viele) ein Reifen/Felgen-Problem.
Ich plane die Dotz Fast Seven in 8,5x19 ET35 mit 235/55er Bereifung zu erwerben und das Fahrzeug mit H&R-Federn 30/45mm tieferzulegen.
Komme ich mit soetwas an dem TüV vorbei ohne veränderung an der Karosserie?
Fährt einer von euch so eine Reifen/Felgen-Kombi?
Bin dankbar für jede Antwort
Powerranger
 
G

Gelöschtes Mitglied 359

Guest
Hallo Was für eine ET hast du? ich habe ET45 und die gleiche Fekgendimension wie deine Dotz. Selber fahre ich 245/45 R19 Reifen. Da gibts mit dem TÜV keine Probleme.

Vom Gefühl her wurde ich sagen (ohne deine ET zu wissen) das passt
 

TheCrow13

Mitglied
Hallo Powerranger, herzlich Willkommen im Forum! Es wäre schön wenn Du dich erstmal im Mitgliederbereich vorstellst ein bisschen schreibst was für einen CX5 Du zB holen willst! Dann gibts meistens auch erste Infos von unserem Moderator Kodo, damit Du dich leichter zurechtfindest! ;)
Grundsätzlich am Besten erstmal die Suchfunktion oben rechts verwenden! Zu Deiner Frage gibt es schon zig Antworten.

Kurz mal zusammen gefasst ich habe 20 Zoll mit 245/45/ Reifen dazu die Eibach Federn und beides geht ohne Probleme, sprich irgendwelche Umbauarbeiten!
Sunny aus unserem Forum hat sogar 21Zoll Felgen und die H&R Federn auch ohne Probleme verbaut!
Ach so noch etwas was wir herausgefunden haben zwischen den Eibach und den H&R Federn gibt es keinen Unterschied in Sachen Höhe! Auch wenn die angegeben Werte darauf schließen lassen. Sprich ich habe auf der Vorderachse einen Zentimeter mehr Tieferlegung als Sunny (was aber auf das Gewicht meines Diesels im Vergleich zu Sunny's Benziner zurück zu führen ist) und auf der Hinterachse die identischen Masse!
Gruß Crow
 

Powerranger

Mitglied
Danke für die schnelle Hilfe

Die ET wäre 35 und in Verbindung mit 8,5 Zoll und einer 235 Reifenbreite dürfte der Reifen ca. 4cm weiter außen stehen. Noch habe ich aber keinen CX5 an dem ich herummessen könnte und Morgen müßte ich den Wagen kaufen > deshalb die Eile.
Bisher habe ich nichts mit 8,5 Zoll und ET35 in den schon bestehenden, "ich glaube die heißen Threats", finden können außer das jemand schon einmal die Frage nach diesen Felgen gestellt hat (Antwort gab es keine). Selbstredend habe ich schon einiges an Zeit damit verbracht eine Antwort zu finden. Vielleicht bin ich einfach noch zu Unerfahren in den Foren, aber > "kommt Zeit ,kommt Rad". Ich gelobe Besserung.
Mein zukünftiges Fahrzeug soll ein dunkelblauer Sendo mit Tech.-Paket, AHK, Navi, H&R und möglichst halt die Dotz Fast Seven mit 235/55/19 Bereifung auf 8,5x19 ET35.
Angetrieben durch Benziner, FWD mit 6-Gang. Von Diesel hat man Mir bei einer üblichen Fahrtstrecke unter 10Km abgeraten. Die Vorstellung wäre mit sicherheit bei mehr Zeit vorher erfolgt und wird auch noch nachgereicht. Bilder nach Vollzug sind selbstverständlich da mir das schon weitergeholfen hat. Das Forum lebt von geben und nehmen. Entschuldigt das ich aufgrund meines Zeitfensters mit nehmen beginnen muß.
Powerranger
 

TheCrow13

Mitglied
Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das Du bei Deiner Felgenwahl Probleme kriegen solltest! Wie gesagt Sunny's Felgen haben zwar auch ne 40iger ET wie meine sind aber 9x21Zoll und er hat auf der Hinterachse auch noch Spurplatten verbaut! Schau mal bei Burgtiger die Größe an und bei Karlipe das sind weitere extreme Beispiele von Rad Reifen Kombinationen! Gruß Crow
 

Powerranger

Mitglied
So, nun ist es Vollbracht.
Auto, Reifen/Felgen und Federn sind bestellt.:D
Natürlich werde ich nach dem TüV berichten und Fotos werden folgen.
Nochmals Danke
Powerranger
 

SOMS

Mitglied
Endlich !!!

Habe es gewagt und die Räder gewechselt:

MAM RS2 8 x 19 mit 245/45 R19 Conti SportContact 5:):):)
 

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SOMS

Mitglied
Nein, eigentlich nicht!
Bei einem SUV kann ich mich nicht entscheiden zwischen"sinnlos" oder "cool":eek:
Vielleicht später mal, aber im Augenblick nicht.
 

Siegerländer

Mitglied
Bei einem SUV kann ich mich nicht entscheiden zwischen"sinnlos" oder "cool":eek:

Geht mir bei dem Thema SUV und Tieferlegung irgendwie ebenso, genau wie mit großen
Felgengrößen. Aber wahrscheinlich bin ich nur schon zu alt für diese Themen.:p;)
Ab einem bestimmten Zeitpunkt muss es halt eben hauptsächlich funktionell sein!:cool:
Gruß Andre
 

Sunny

Mitglied
Hi Andre,

warte mal ab im Mai, mal sehen was du dann sagst zu großen Felgengrößen und Tieferlegung ;)

gruß Sunny
 
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