2. Generation seit 2017 Tieferlegung CX5 KF - Erfahrungen / Bilder

Rückbau auf den Original-Zustand kann ich nur bei bestätigen.
Das ging beim Frontgrill, der auf FL geändert war los über Dachreling, Haubenlifter, Auspuff und endete bei den eingebauten LEDs im Innenraum. Für die farbigen Bremssättel gab es eine "Wertminderung" weil die Farbe nicht zu entfernen war. Sogar die Fussmatten mussten die Originalen sein.
Die Änderungen waren alle vom Händler durchgeführt, ohne jemals auf die Notwendigkeit eines Rückbaus hinzuweisen. Schliesslich hat er damit Geld verdient und für den Rückbau noch einmal.

Ich kann nur raten Vorsicht bei Änderungen eines Leasingfahrzeuges, es sei denn die Änderungen sind bereits vor der Auslieferung vorgenommen worden und sind damit in der Leasingrate berücksichtigt.
Das ist ja Wahnsinn, nie will ich mir einen Wagen leasen, nur Stress bei der Rückgabe. Mein Kollege berichtet über Nachzahlungen obwohl gebrauchsbedingte Abnutzung vorhanden war.
 
Das ist ja Wahnsinn, nie will ich mir einen Wagen leasen, nur Stress bei der Rückgabe. Mein Kollege berichtet über Nachzahlungen obwohl gebrauchsbedingte Abnutzung vorhanden war.

Ich war letztes Jahr kurz davor, mir meinen ersten Neuwagen zu leasen, hab es aber dann doch gelassen. Eigentlich wollte ich einen Mazda3 für 5 Jahre mit 20tkm/Jahr leasen.
5 Jahre deshalb, weil ich keine Lust hab, mich alle zwei bis drei Jahre um ein neues Auto kümmern zu müssen und vor allem jedes Mal die Überführungskosten in Höhe von ca. 1000,-€ zu zahlen.

Jedenfalls zum Thema Abnutzung:
Man sagte mir, dass die keinen Unterschied bei der Bewertung der Gebrauchsspuren machen, egal wie lange das Leasing läuft. Also ein 1 Jahr altes Auto mit 10tkm wird genau so bewertet wie ein 5 Jahre altes Auto mit 100tkm...
Fand ich nicht wirklich fair...
 
......tausende Firmen und auch private Menschen leasen Fahrzeuge. Leasingverträge werden generell fair beendet; auch bei Mazda und auch, wenn es kein Anschlussleasing gibt. Es ist richtig , dass es für Gebrauchsspuren/Beschädigungen eine Tabelle gibt, um eben eine verbindliche Bewertung, bei Rückgabe, zu ermöglichen. Vielleicht sollte der Eine oder Andere auch einmal daran denken, wie er denn reagieren würde wenn er sein Eigentum in einem "abgeranzten Zustand" und optisch verändert zurück bekommt.....also Bitte ....das hat alles zwei Seiten ......
 
Zitat: »...Die Änderungen waren alle vom Händler durchgeführt, ohne jemals auf die Notwendigkeit eines Rückbaus hinzuweisen...«

Das klingt gerade wie: Oje Oje Oje, warum hat denn niemand gesagt, daß man mal in seinen Vertrag sehen soll, weil da im Regelfall drin steht, was jeder der Vertragspartner machen darf und was nicht?
In Zukunft beschwere ich mich auch, daß niemand an der Börse ganz laut für mich geklingelt hat, daß gleich die Kurse abstürzen und ich besser vorher verkaufen soll ! Es wird sich bestimmt jemand finden, der Mitleid mit mir haben wird.

Eigenes Handeln kann Konsequenzen haben. Und die hat man dann auszubaden, also man selbst, nicht die anderen. Wer ein Leasing Fahrzeug umbaut, muß das zurückbauen (sofern das nicht vorher mit der Leasing Gesellschaft hieb- und stichfest vereinbart war).
 
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