2. Generation seit 2017 Wildunfall, aber nicht für die Polizei...

Barni

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Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Hallo,

nur eben mit dem "kleinen aber feinen Unterschied", das er bei Inanspruchnahme seiner Vollkasko-Versicherung wahrscheinlich im Folgejahr bei den Prozenten hochgestuft werden würde......!

Wenn die Teilkasko zahlt, passiert das nicht.

Gruss
Desaster

So ist es , aber wie ist es mit dem Freischuß einmal im Jahr ???
 

Yellow

Mitglied
Dann haben wir wohl eine unterschiedliche Auffassung, was unseren Job angeht;)

Offtopic: Das hat ja nix mit Auffassung zu tun.

Beispiele:
- Du stellst auf Streife eine Ordnungswidrigkeit fest und verwarnst. Da existiert bei uns nix, bis auf den Beleg der (Bar-)Verwarnung, keine Personalien, kein Aktenzeichen.
-Du stehst beim VU und schickst während der Aufnahme einen zu neugierigen Passanten weg.. Platzverweis (Maßnahme), zieht ihr da ein Aktenzeichen ?
- Ich kontrolliere einen Lkw.. lese Tachograph aus, lass Aufplanen um die Ladungssicherung zu kontrollieren usw. Ergebnis: keine Verstöße. Das wird bei euch dokumentiert mit AZ ??
- Bei einem Einsatzauftrag, wird dieser im Einsatzleitsystem angelegt. Erst wenn ein qualifizierter Vorgang (Straftat, Owi, Ermittlungen, Berichte an andere Behörden, freiheitsentziehnde Maßnahmen usw.) daraus wird, bekommt das Ganze bei uns ein Aktenzeichen in der Vorgangsverwaltung.
- Stelle ich vor Ort fest, dass ausserirdische Abhöranlagen in einer Seniorenwohnung strafrechtlich nicht relevant sind und nicht in die Zuständigkeit der Polizei fallen, bleibt es bei einem Eintrag im Einsatzleitsystem. Max. vermerkt wird dann noch die Empfehlung eines Aluhutes oder das Entstören mittels Diktiergerät. Übrigens eignet sich Unfallkreide auch wunderbar zur Dämonenaustreibung..

Falls ihr wirklich derart viel Verwaltungsaufwand betreiben müsst, dann bin ich froh das man bei uns mehr Zeit für das Wesentliche hat :cool:
/Offtopic
 

Dex

Mitglied
Ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion über Beamtenverhalten im Dienst anzetteln!

Es ist ein Teilkaskoschaden, was ich zunächst nicht wusste. Einen „Freischuss“ habe ich nicht. Das würde ich bei dem Schadenbild auch nicht in Anspruch nehmen. Wenn ich morgen im AH war, werde ich Genaueres wissen. Ich habe 150,-€ SB bei TK.
Ist die zu bezahlende Summe bei o. g. 200,-€, werde ich es der Versicherung melden. Und wenn sie nicht zahlt „so what“...


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Desaster

Mitglied
Wildunfall

So ist es , aber wie ist es mit dem Freischuß einmal im Jahr ???


Hallo,
dann gilt folgendes:

Zitat Anfang
Der Rabattretter schützt zwar nicht vor der Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse, aber das Versicherungsunternehmen verzichtet auf eine Beitragsanpassung nach oben. Wechselt der Betroffene die Anbieter, geht der Vorteil verloren.
Zitat Ende

Quelle: Klick

Macht m.E. daher nur bei größeren Schäden Sinn.

Gruss
Desaster
 

Yellow

Mitglied
Sinn der TK/VK ist es ja in meinen Augen auch, dass ich sonst durch hohe Kosten und Schwulitäten kommen kann. Deswegen macht die Prämiensenkende SB ja auch Sinn, da man in der Regel für Beträge bis z.B. 300 € keine Hypothek aufnehmen muss.
 

JimmyTheFreak

Mitglied
@Yellow

bei uns ist es tatsächlich anders. Auch wenn du eine Person nur verwarnst wird das hier erfasst. Natürlich schreibt da keiner einen Aufsatz aber die Grunddaten werden erfasst und in das entsprechende polizeiliche Auskunftssystem eingepflegt. Es ist halt eine vereinfachte Form.
Angenommen die verwarnte Person wird am gleichen Tag in gleicher Sache erneut von der Polizei angehalten. Wenn die erste Verwarnung nicht im System ersichtlich ist, hätten die Polizisten dann keine Möglichkeit nachzuvollziehen, dass derjenige bereits für sein Handeln verwarnt wurde. Wenn es aber dokumentiert wird, bleibt es beim zweiten Vergehen mit Sicherheit nicht bei einer Verwarnung.

Genauso verhält es sich doch bei deinem Beispiel des Platzverweises. Bei uns wird jeder Platzverweis in das System eingegeben. Natürlich mit den Personalien des betroffenen, Ort des Platzverweises, usw.. Denn wenn die Person dem Platzverweis nicht Folge leistet und erneut kontrolliert wird, müssen die einschreitenden Polizisten die Möglichkeit haben im System nachzuvollziehen, dass die Person bereits einen Platzverweis erhalten hat und diesem nicht gefolgt ist und dieser Umstand wird dann zu Folgemaßnahmen führen.
Das alles geht aber nur, wenn der erste Platzverweis dokumentiert wurde.

Letztlich ist Polizei aber Ländersache und solche Sachen werden offensichtlich unterschiedlich gehandhabt.

@alle anderen: Sorry, wir sind absolut off topic. Yellow wir können sonst gerne auch privat schreiben, Herr Kollege:)
 

donald68

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D AWD
Die Polizei ist verpflichtet einen Bericht über jedes polizeiliche Handeln zu fertigen. Auch wenn man den Vorfall nicht aufgenommen hat, müssen die Beamten einen Bericht darüber schreiben und entsprechend ein Aktenzeichen belegen.

Mein Tipp:
Wende dich schriftlich an die Polizeiwache und fordere das Aktenzeichen des Vorfalls an (das steht dir zu), mehr brauchst du nicht.
Wichtig ist, dass du es schriftlich machst. Am Telefon wimmeln sie einen meistens ab. Mit dem Aktenzeichen kannst du dich an die Versicherung wenden.

Wenn die eine AZ angelegt haben, was ich bezweifel. Wenn die dumm tun, Mittschnitt des Anrufes verlangen und dann Dienstaufsichtsbeschwerde über Anwalt
 

Dex

Mitglied
Kurzer Status aus der Werkstatt: Es scheint wirklich nur der Grill defekt zu sein. Nächste Woche wird er getauscht.

Sollte sich dabei zeigen, dass dahinter doch noch Etwas defekt ist, oder gar die „Schweinenase“ etwas abbekommen hat, könnte die Reparatur auch 1.000,-€, und mehr, kosten.

Bin aber zuversichtlich...


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Ivocel

Mitglied
Letztlich ist's auch egal, sofern Du eine Vollkasko hast. Ob Du nun einen Schaden durch ein Wild am Fahrzeug erleidest oder in anderer Form, z.B. an einer Hauswand "hängen bleibst", macht da letztlich keinen Unterschied.

Hallo,

nur eben mit dem "kleinen aber feinen Unterschied", das er bei Inanspruchnahme seiner Vollkasko-Versicherung wahrscheinlich im Folgejahr bei den Prozenten hochgestuft werden würde......!

Wenn die Teilkasko zahlt, passiert das nicht.

Gruss
Desaster

Genauso sieht es aus....

Wobei bei eine Zahlung der Versicherung bei einem Schaden von 200 € und einer SB von min. 150 € sowieso "lächerlich" ist. Da wird die VS wohl einfach die 50 € zahlen, da selbst ein Sachverständige mehr kostet :D
 

Dex

Mitglied
Sehe ich genauso, Markus [emoji6]

@ Volker Arnold
Den haben die Beamten in die Böschung geworfen, haben aber vorher angeboten ob ich ihn mitnehmen will.

Mir war nicht danach, und womöglich hätte ich das gar nicht gedurft - Stichwort: Wilderei [emoji848]


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A

anonymous14005

Guest
Sehe ich genauso, Markus [emoji6]

@ Volker Arnold
Den haben die Beamten in die Böschung geworfen, haben aber vorher angeboten ob ich ihn mitnehmen will.

Mir war nicht danach, und womöglich hätte ich das gar nicht gedurft - Stichwort: Wilderei [emoji848]


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Darauf wollte ich hinaus. Dein Schaden hat nicht interessiert, aber wenn du den Vogel mitgenommen hättest wärs strafbar gewesen. Läuft bei uns in D
 

Dex

Mitglied
Habe eben Rückmeldung von der Versicherung bekommen, die mir zunächst eine Freigabe bis 1.000,-€ für die Reparatur gegeben hat[emoji1303]


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Desaster

Mitglied
Wildunfall

Hallo,

die Kostenzusage der Versicherung ist ja positiv, nur was die vorläufige Begrenzung auf 1000 € soll, das kann ich nicht nachvollziehen...!

Gruss
Desaster
 

Dex

Mitglied
Das hat damit zu tun, dass die Werkstatt gesagt hat, wenn die „Schweinenase“ auch etwas abbekommen hat, man ganz schnell auf 1.000,-€ kommen kann. Ich kenne den Meister, und er hätte mir sicher gesagt, dass es auch wesentlich mehr werden könnte, wenn es so wäre.

Daher hat mir der MA von der Versicherung gesagt, dass man 1.000,-€ ohne weiteres zusagt. Ich denke aber auch, dass man mit dieser Summe auskommt.

Ich bin entspannt...[emoji6]


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CurtisNewton

Mitglied
Hallo,

die Kostenzusage der Versicherung ist ja positiv, nur was die vorläufige Begrenzung auf 1000 € soll, das kann ich nicht nachvollziehen...!

Gruss
Desaster

Bis zu einem bestimmten Betrag ist es halt günstiger ohne größere Prüfung einfach zu zahlen, Gutachter, Sachbearbeiter etc. kosten ja auch Geld. Ab einem bestimmen Betrag lohnt es sich dann mal genauer hinzuschauen... Die Versicherer wissen ja ziemlich genau was so was üblicherweise kostet
 
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