Yakuza
Mitglied
- Modell
- 2. (seit 2017)
- Motor
- 2.2 D AWD
......na ja , wir hatte vor "langer Zeit" gegen AUDI bezüglich der Multitronic auch Rückabwicklungen durchsetzten lassen die lt. diverser Aussagen auch keine Chance auf Erfolg hätten...blablabla Audi wandelt nicht, usw. Im Prinzip bleibt dies ja dann beim Händler hängen....und eben, darum schrieb ich ja schon, dass man dazu einen langen Atem braucht ! Gutachter + Anwalt, sonst wirds natürlich nichts."Produktmangel" weist das mal nach. So einfach geht das nicht und lange warten kannst du auch nicht. Das Wägelchen muss ja fahren.....
Was ich bis jetzt an verschiedene Hersteller erleb habe und drauf sitzen geblieben bin war mit abstand Mazda am angenehmste in sache Kulanz.
Bei Deutsche Automarken prallst du buchstäblich ab.
Ein Verbraucher kann sich bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten auf die Beweislastumkehr nach § 477 BGB berufen.
Der Verkäufer muss dann beweisen, dass das Fahrzeug bei Übergabe ohne Mangel war !......das klappt fast nie, sofern Mangel eben nachvollziehbar und begründet.
Wenn es kein "Mangel"wäre bzw. keine Auffälligkeiten bestehen würden, dann würde Mazda keinen Cent beisteuern sondern auf Verschleiss oder Stand der Technik plädieren. Wenn der Kauf längere Zeit in der Vergangenheit liegt wird es natürlich immer spannender.
Trotzdem sollte man sich nicht alles gefallen lassen.