Moin moin,
erst mal bitte ich um entschluldigung für meine Wortwahl in den Beiträgen gestern - hatte nicht den besten Tag.
Nichtsdesto trotz möch ich denjenigen, die meinen bei Regen mit Nebelscheinwerfern fahren zu dürfen folgendes mitgeben: (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht
erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Zusatz:
3 II. Nicht nur die rechtzeitige Erfüllung der Abblendepflicht und die daraus folgende Pflicht zur Mäßigung der Fahrgeschwindigkeit sind streng zu überwachen, vielmehr ist auch darauf zu achten, daß nicht
4 1. Standlicht vorschriftswidrig verwendet wird,
5 2. Blendwirkung trotz Abblendens bestehen bleibt,
6 3. die vordere Beleuchtung ungleichmäßig ist,
7 4. Nebelscheinwerfer, Nebelschlußleuchten oder andere zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten vorschriftswidrig verwendet werden.
Ich habe mir erlaubt die tatsächlichen Vorgaben hervborzuheben- die allerdings mit den vielseits gewünschten rein gar nix zu tun haben.
@ MK2: Wenn die Fahrbahn nass ist spiegelt das Wasser die Lichtstrahlen und zerstreut sie nicht - schon mal in einer Pfütze das eigene Spiegelbild gesehen???
Eine nasse Fahrbahn allein bedeutet - wie oben zu lesen ist - nicht auch die gleichzeitige Erlaubnis seitens des Gestzgebers die Nebelscheinwerfer zu benutzen.
Wenn Du hunderttausend links zum selber schlaumachen haben willst habsch hier mal einen:
Nebelscheinwerfer richtig einsetzen: Bußgeld droht
und hier den Rest:
https://www.google.de/search?q=Nebe...-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=NBKTVIPgEoe-PLergLgP
Aber es wird wohl nicht zu ändern sein das sich jeder selbst im Recht sieht- wer erst mal bezahlt hat, wird dann wissen wer Recht hat(te).