Hallo GTR.
... Die Situationen wo ich eine Dashcam gebraucht hätte waren meist unberechtigte Anzeigen.
Ein Drängler der mich extrem genötigt hat und dann behauptet ich hätte ihn den Finger gezeigt obwohl ich ihm nur per Handzeichen gebeten hatte Abstand zu halten.
Ein Unfallverursacher der behauptet mein Blinker hätte ihn dazu genötigt die Spur ohne zu schauen zu wechseln etc (Gefährdungshaftung).
Alles Probleme wo ich auch Tage später die Aufnahme eben noch gebraucht hätte. ...
Anzeigen, weder berechtigte noch unberechtigte, anderer Verkehrsteilnehmer hatte ich bisher zum Glück noch nicht. In den von Dir beschriebenen Fällen hilft eine Dashcam aber auch nicht wirklich.
Zum einen, Deinen Blinker oder was Du im Auto machst, zeichnen normal Dashcams gar nicht nicht auf. Du hättest die Behauptungen der Gegenseite damit also auch nicht entkräften können.
Zum anderen wären die Aufnahmen vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen unserer Datenschutzgesetze ohnehin gar nicht erst zugelassen worden.
... ohne den Fuß auf der Bremse zu haben, wenn ich sehe das ein Fahrzeug was von Links kommt die Kreuzung nicht einsehen kann. ...
Wenn Du ihn sehen kannst, ist es normalerweise sehr unwahrscheinlich, dass er Dich nicht auch sehen kann.

Grundsätzlich hast Du natürlich Recht, im Zweifel lieber etwas vorsichtiger.
... nur 10km/h zu schnell war kann es dazu führen das die Versicherung nicht zahlt und man Teilschuld bekommt obwohl man eindeutig im Recht war. ...
Eindeutig im Recht war man ja nicht, ggf. hätte man den Unfall bei geringerer Geschwindigkeit noch verhindern können. Zu einer (geringen) Teilschuld kann es insofern ggf. sicherlich kommen, aber die Versicherung zahlt nur bei grober Fahrlässigkeit nicht und die ist bei +10 km/h normalerweise wohl noch nicht gegeben.
Das die DashCam aber ggf. auch mal zum Bumerang werden kann, sollte jedem klar sein.
Gruß
Stefan