Betrachten wir das Ganze doch mal rational. Der CX-5 hat standardmäßig mit den 225/65 R17 und 225/55 R19 doch ziemlich große Reifen. Für den 225/65 R17 wird bei den einschlägigen Reifenrechnern ein Durchmesser von 72,4cm und ein Abrollumfang von etwa 220,2cm angegeben. Beim 225/55 R19 sind D= 73cm und U= 222,0cm.
Hinweis: der Umfang errechnet sich bei Reifen nicht genau mit Pi (3,14) x Durchmesser; könnte man aber in erster Annäherung machen...
Nehmen wir weiterhin an, die alten Reifen haben nur noch 5mm Profil; die Neuen dagegen 8mm. Der Radius ist durch die veränderte Profiltiefe also 3mm kleiner/größer. Damit beträgt die Differenz beim Durchmesser zwischen Alt und Neu also 2x 3mm = 6mm.
Zufällig genau die Differenz wie zwischen dem 225/65 R17 und dem 225/55 R19: 73cm - 72,4cm = 6mm; was die Berechnung des Umfanges vereinfacht, da wir den ja schon vom Reifenrechner haben: 222,0cm zu 220,2cm. Die Differenz des Umfanges liegt also bei etwa 1,8cm. Anders ausgedrückt sind dies ca. 0,81% Unterschied!!! Also noch weit entfernt von den hier bisher genannten 2-3%.
Wer mag, kann mal für den genannten 19"-Reifen die Veränderung des Reifenumfanges um 6mm Profiltiefe ausrechnen (d.h. nahe der Verschleißgrenze; der Duchmesser ändert sich damit um 12mm). Wer richtig rechnet, wird auf ca. 1,6% kommen. So what?
Also nur 2 Reifen erneuern, alles andere ist bei unseren großen Reifen Schwachfug.
Bei kleineren Reifen sieht das natürlich ganz anders aus, weil die Verringerung der Profiltiefe prozentual größer in Bezug auf den Durchmesser und damit dem Abrollumfang ist. Und soweit mir in Erinnerung ist, hatte der besagte Audi Quattro ja kleinerer Reifen...
PS: Neureifen dürfen laut den technischen Richtlinien des Wirtschaftsverbands der Kautschukindustrie übrigens beim Abrollumfang Abweichungen zwischen +1,5 und -2,5% haben (Quelle). Der im Bericht der Schiedsstelle erwähnte Audi-Quattro-Fahrer durfte wieder abziehen, da der Reifenumfang zwischen Alt- und Neureifen nicht als ursächlich für seinen Getriebeschaden belegt werden konnte und die technischen Hinweise des Autoherstellers nicht zutreffend seien.
Hinweis: der Umfang errechnet sich bei Reifen nicht genau mit Pi (3,14) x Durchmesser; könnte man aber in erster Annäherung machen...
Nehmen wir weiterhin an, die alten Reifen haben nur noch 5mm Profil; die Neuen dagegen 8mm. Der Radius ist durch die veränderte Profiltiefe also 3mm kleiner/größer. Damit beträgt die Differenz beim Durchmesser zwischen Alt und Neu also 2x 3mm = 6mm.
Zufällig genau die Differenz wie zwischen dem 225/65 R17 und dem 225/55 R19: 73cm - 72,4cm = 6mm; was die Berechnung des Umfanges vereinfacht, da wir den ja schon vom Reifenrechner haben: 222,0cm zu 220,2cm. Die Differenz des Umfanges liegt also bei etwa 1,8cm. Anders ausgedrückt sind dies ca. 0,81% Unterschied!!! Also noch weit entfernt von den hier bisher genannten 2-3%.
Wer mag, kann mal für den genannten 19"-Reifen die Veränderung des Reifenumfanges um 6mm Profiltiefe ausrechnen (d.h. nahe der Verschleißgrenze; der Duchmesser ändert sich damit um 12mm). Wer richtig rechnet, wird auf ca. 1,6% kommen. So what?
Also nur 2 Reifen erneuern, alles andere ist bei unseren großen Reifen Schwachfug.
Bei kleineren Reifen sieht das natürlich ganz anders aus, weil die Verringerung der Profiltiefe prozentual größer in Bezug auf den Durchmesser und damit dem Abrollumfang ist. Und soweit mir in Erinnerung ist, hatte der besagte Audi Quattro ja kleinerer Reifen...
PS: Neureifen dürfen laut den technischen Richtlinien des Wirtschaftsverbands der Kautschukindustrie übrigens beim Abrollumfang Abweichungen zwischen +1,5 und -2,5% haben (Quelle). Der im Bericht der Schiedsstelle erwähnte Audi-Quattro-Fahrer durfte wieder abziehen, da der Reifenumfang zwischen Alt- und Neureifen nicht als ursächlich für seinen Getriebeschaden belegt werden konnte und die technischen Hinweise des Autoherstellers nicht zutreffend seien.
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