28.10.2014 12:44
Start-Stopp-Funktion vor Gericht
Wann ist Telefonieren am Steuer erlaubt?
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, dem droht eigentlich Ungemach. Doch gilt dies auch, wenn der Wagen steht und der Motor automatisch ausgeschaltet wurde? Darüber hatte das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden.
Ein Autofahrer darf ein Mobiltelefon in seinem Wagen benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: RBs 1/14).
In dem verhandelten Fall hielt der spätere Kläger mit seinem Pkw der Marke Daimler an einer Ampel. Während dieser Zeit war – was nicht zu widerlegen war – der Motor seines Fahrzeugs aufgrund einer Eco Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet. In dieser Zeit nutzte der Mann sein Mobiltelefon, indem er es an sein Ohr hielt und sprach. Vom Amtsgericht wurde er wegen des verbotenen Telefonierens mit einem Handy am Steuer zu einer Geldbuße von 40 Euro verurteilt. Dagegen wehrte sich der Betroffene vor Gericht.
Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht hat den betroffenen Autofahrer von einem vorsätzlichen Verkehrsverstoß freigesprochen. Demnach unterscheidet das Gesetz nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor. Auch spielt es keine Rolle, ob ein Motor nur dann abgeschaltet ist, wenn zu dessen Start die Zündvorrichtung bedient werden muss. Deswegen ist das Telefonieren auch bei einem automatisch abgeschalteten Motor zulässig, der durch das Betätigen des Gaspedals wieder in Gang gesetzt werden kann, wenn das Fahrzeug steht.
Durch das Handyverbot am Steuer soll gewährleistet werden, dass der Fahrer beide Hände für die eigentlichen Fahraufgaben zur Verfügung hat. Steht das Fahrzeug und ist der Motor nicht im Betrieb, fallen entsprechende Fahraufgaben nicht an. Dabei ergibt es keinen Unterschied, ob der Motor zuvor durch den Fahrer mittels Betätigen der Zündung manuell oder durch Abbremsen beziehungsweise dem Stillstand des Fahrzeugs automatisch abgeschaltet worden ist, befand das OLG mit seinem rechtskräftigen Beschluss.
Wurde soeben bei n-tv veröffentlicht