1. Generation 2011–2017 nach Rückrufaktion/Softwareupdate kein fahrbereites Fahrzeug mehr

rumpelseaser

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@Ivocel,

Ich habe mal meine gesamten Unterlagen vom Kauf bis jetzt durchgesehen, habe keinen Hinweis gefunden, das alles bei einem MH gemacht werden muss.
Ich weiß, Dummheit oder Nachfragen schützt vor Thorheit nicht aber mein ex MH hätte mich darüber informieren müssen, machten sie aber nicht, da ich sonst als Kunde weg gewesen wäre. Liege mit denen jetzt auch noch im Klinsch... Angeblich hätten sie das auch nicht gewusst, da sie ja immer alles an MMD geschickt haben.

@det,

danke für den Hinweis. Werde mich mal im Netz schlau machen. Habe schon eine Seite gefunden, die Mazda Austauschmotoren anbietet...

Die einzigsten von denen ich wusste, das die ab 2019 kein MH mehr sind, war CCC in Bonn aber auch nur, weil die mir einen Tag vor meinem Termin wegen Rückrufaktion erzählt haben, das sie für diese Reperatur keine Zeit hätten... :confused: und sie so wie so ab 2019 kein MH mehr sind

Da fällt mir noch ein, das ich mal bei meinem ex MH nachgefragt hab, als Antwort kam dann (aus denGedanken heraus), so lang wir alle Intervalle einhalten und alles an MMD schicken ist alles in Ordnung
 
Zuletzt bearbeitet:

Ivocel

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@rumpelseaser
Was Garantie/Gewährleistung angeht, schon... da ist es gesetzlich geregelt. Auch jeder andere freie Werkstatt kann sich ein Zugang zu MMD geben lassen und alles eintragen, nur Kulanz ist halt dann trotzdem nicht.
Du als Verkäufer wärst ja wohl auch nicht kulant, wenn du zum Beispiel einen Drucker an jemanden verkaufst, der die Tinte immer woanders dann holt, von dir aber Kulanz erwartet, weil was nach über 4 Jahren kaputt geht.

Und das deine "alte Werkstatt" das angeblich nicht wusste... das glaubst du doch wohl selber nicht. Die wussten das ganz genau.

Es kann dir ja auch keiner vorschreiben, wo und wie du mit deinem Eigentum umgehen sollst, aber wie gesagt, Kulanz ist immer eine reine freiwillige Entscheidung und entgegenkommen des Kulanzgebers (Hersteller, Händler,....)
 

rumpelseaser

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Ivocel,

ich verstehe das ganze ja, auch die Kulanzdinge, jetzt im Nachhinein bin ich auch schlauer, der alte MH wollte mich nicht als Kunde verlieren, nur wenn man sich nicht fest und konkret damit befasst weiß man mehr, ansonsten glaubt man der Werkstatt, wo man zu dem Zeitpunkt, als sie noch MH waren, seinen 3ten Mazda kauft, davon zwei Neuwagen einiges und nicht das man unbedingt von denen übers Ohr gehauen wird. Wie gesagt, die haben jetzt auch Ärger mit mir. Ich muss jetzt einfach mal absehen was kommt
 

Mazda23

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Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Verstehe ich das richtig, das ein ex. MH, der jetzt eine freie Werkstatt ist, zur Rückrufaktion das Update aufgespielt hat?
Wie kann das sein? Dazu ist er doch gar nicht mehr berechtigt.
 

rumpelseaser

Mitglied
@Mazda 23,

nein die Rückrufaktion und das neue Softwareupdate hat eine seit 01.19 offizielle Mazda und Nissanwerkstatt gemacht, nicht mein ex MH. Ich wollte mein Auto nach der Rra bei dem Händler abholen, doch als ich auf den Hof fuhr brachten sie mein Auto wieder in die Werstatt, weil wohl NICHT das komplette Update aufgespielt war. Musste noch mal 2,5h warten bis ich mein Auto wieder bekam
 

Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Ok, dann hab ich das falsch verstanden.
Ist halt die Frage, ob das defekte Steuergerät in direktem Zusammenhang mit dem Software Update steht oder war es nur Zufall, und es wäre auch ohne Update so gekommen.
Weil dann würde ich mich fragen, ob das neue Steuergerät ganz bleibt oder sich nach kurzer Zeit ( weil evtl. als Folgefehler) sich wieder verabschiedet.
 

det

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okay??was ist mit seiner 4 jahresgarantie.würde die nicht auch greifen??und was beinhaltet die??
garantie und kulanz ist sowieso eine undurchsichtige sache.oft wie ein gummiband und immer an bedingungen geknüpft.
 

det

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ich brauch mit meinem auch nicht mehr antreten.der war 1 mal bie mazda und 2 mal bei bosch bei meinem vorbesitzer.das ist auch eingpflegt.
ich überlege selber ob ich ihn noch zum mh bringe oder anfange es selber zu machen.
 

Tobi-HN

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was ist mit seiner 4 jahresgarantie.würde die nicht auch greifen??

Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
Alles was darüber hinausgeht ist eine freiwillige Garantie des Herstellers und der darf diese an Auflagen knüpfen.
z.B. die Wartung bei einem Vertragshändler.

Solange du dich außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung bewegst hast du keinerlei Rechtsansprüche gegen den Hersteller.

Quelle: Wikipedia
 

rumpelseaser

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Wenn jetzt irgend was anderes kaputt gegangen wäre, würde ich auf jedenfall verstehen das MMD keine Kulanz oder was anderes übernimmt. Die Frage stellt sich einfach, ist auf Grund der neuen Software das Motorsteuergerät kaputt gegangen (wie schon geschrieben 93000 km ohne Probleme), wo ich denke das auf Grund der Rra ich wieder Garantie hätte auf die erfolgten Arbeiten oder wäre es auch so kaputt gegangen.
 

det

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das muß man erstmal nachweisen können.man könnte es maximal vermuten wenn reihenweise steuergeräte nach dem update aussteigen.
 

det

Mitglied
da die steuergeräte mit dem fahrzeug verheiratet sind glaube ich auch nicht das man ein gebrauchtes verbauen kann .ich lasse mich aber gern belehren.wenn der händler sich überhaupt darauf einlässt.
 

Tobi-HN

Mitglied
was ist mit einer reperatur des steuergerätes??

Der war jetzt echt gut :rolleyes::confused:

Auch die Reparatur von etwas moderneren, für den motornahen und damit thermisch hoch belasteten Einsatz entwickelten Geräten ist schwer möglich. Denn diese Steuergeräte zeigen sich zwar unempfindlich gegen Schmutz und Vibrationen, doch ihre vergossenen Gehäuse lassen sich nicht zerstörungsfrei öffnen, zudem befindet sich die Platine unter einer Keramik-Substrat-Schicht. Von Experimenten mit Silikon als Ersatz sollte man Abstand nehmen, denn unter bestimmten Betriebsbedingungen kann es zu Fehlfunktionen kommen, was bei Steuergeräten für sicherheitsrelevante Teile zur Katastrophe führen kann.

Auch mit einer Spezialmasse ausgegossene Steuergeräte lassen sich kaum reparieren.

Quelle
 
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