Nebelschlußleuchten

Am besten wär die Drosselung des Autos, denn ein Abschalten ab 60km/h bringt gar nix, dann blenden die Pfeifen innerhalb der geschlossenen Ortschaften trotzdem munter weiter!

Ich glaube hier verrennst Du doch in etwas ... in geschlossenen Ortschaften ist 50 oder 30 km/h erlaubt. Also bringt eine PLW Drosselung bei 60kmh garnichts!


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Tatsächlich ???
Das ist jetzt nicht dein Ernst das du das nicht gewusst hast... oder war es sarkastisch gemeine...
 
Tatsächlich ???
Das ist jetzt nicht dein Ernst das du das nicht gewusst hast... oder war es sarkastisch gemeine...
Wenn ich mir §17 StVO anschaue kann ich dem kein Verbot von Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften entnehmen. Somit hat sich dies anscheinend doch nicht seit meiner Fahrschulzeit geändert.

Oder habt ihr eine andere Version der StVO?

Meine Quelle über Google: https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/101-17-beleuchtung

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Es kann sogar ein Bußgeld geben wenn man das Fernlicht NICHT benutzt...:confused:

zumindest laut Bußgeldkatalog.org
 
Wenn ich mir §17 StVO anschaue kann ich dem kein Verbot von Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaften entnehmen. Somit hat sich dies anscheinend doch nicht seit meiner Fahrschulzeit geändert.

Oder habt ihr eine andere Version der StVO?

Meine Quelle über Google: https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/101-17-beleuchtung

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Ich nehme meine Aussage mal zurück. Scheinbar ist der Knackpunkt, ob es eine ausreichende bzw. durchgehende Straßenbeleuchtung gibt, was das Fahren mit Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaft betrifft.

Gruß CX5Schmal
 
denn ein Abschalten ab 60km/h bringt gar nix, dann blenden die Pfeifen innerhalb der geschlossenen Ortschaften trotzdem munter weiter!

Ich würde - wenn einmal bei 60km/h das Ding ausgeht - erwarten, dass man es manuell wieder einschalten muss. Also nicht, dass unter 60km/h automatisch wieder Flutlicht ist. Das sollte 95% der Blender in geschlossenen Ortschaften verhindern. Wobei das natürlich voraussetzt, dass die meisten einfach nur vergessen die NSL abzuschalten.
 
Die STVO sagt

2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.

Wenn wie auf dem Land öfters der Fall ist, um 24 Uhr oder so, die Straßenlampen ausgeschaltet werden darf man das FL einschalten.
 
Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.

Das sagt doch schon alles, egal wo. Dein Dicker täte das Fernlicht abschalten sobald genügend Licht vorhanden ist, der kennt die STVO ;-)
 
Ich habe heute mal die ganze Beleuchtung kontrolliert und festgestellt,daß nur die linke Nebelschlußleuchte brennt.
Habe dann rechts im Radkasten das Deckelchen runtergemacht und gesehen, daß dias Lampengehäuse gar keinen Anschluß für eine Lampe hat, also eine Atrappe!!:eek:
Mein Hyundai u. Toyota vorher ,hatten zwei funktionierende Nebelschlußleuchten.
Ist das so beim Mazda ?

Karl

Es ist schon Toll, auf eine EINFACHE Frage, kommen bis jetzt 33 Antworten. :confused:
 
Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Das sagt doch schon alles, egal wo. Dein Dicker täte das Fernlicht abschalten sobald genügend Licht vorhanden ist, der kennt die STVO ;-)
Nicht unbedingt ... Wenn nämlich innerorts das Fernlicht aus sein muss, gilt diese Regelung nämlich nun für außerorts ...damit wäre meine Frage auch beantwortet.
 
@Dr.Pie darum geht es ja in dieser "Nebendiskussion":
Es gibt kein Verbot oder Paragraph der besagt dass Innerorts das Fernlicht verboten ist!


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Google meint folgendes:
Das*Fernlicht*darf nicht innerorts eingeschaltet werden bzw. ... Wer seinFernlicht*innerhalb geschlossener*Ortschaftenmit ausreichender Beleuchtung benutzt, hat mit einem Bußgeld von 10 Euro zu rechnen. Autofahrer dürfen mit*Fernlicht*auf der Autobahn fahren, sofern die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.16.09.2019
Also darf man es NICHT einschalten ES SEI DENN .... was für eine Ausdrucksweise ;)
 
@Dr.Pie darum geht es ja in dieser "Nebendiskussion":
Es gibt kein Verbot oder Paragraph der besagt dass Innerorts das Fernlicht verboten ist!


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Weil es erlaubt ist, wenn die Umgebungsbeleuchtung nicht ausreichend ist. Also z.B. in ländlichen Gegenden, wo manchmal die Strassenbeleuchtung etwas sparsam sein kann.
 
So nun bin ich raus. Lest einfach den Gesetzestext anstatt irgendwelchen anderen Quellen Glauben zu schenken.

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