Neuer CX-5 (Modelljahr 2026)

G

Gelöschtes Mitglied 30996

Guest
.....mit den Tasten macht ihr jetzt aber einen Fehler und übertreibt ein wenig, oder ? Im Vergleich zum Handy ist das "Tablet" in der Mitte ein Bedienteil des Fahrzeuges und die Funktionstasten Heizung sind immer sichtbar und aktiv.....
Irgendwann wurde ja mal "EU-mäßig" beschlossen, dass bei den Navi-Displays nur im Stand die Touch funktionieren dürfen...siehe KF, aber das ist ja ne andere Geschichte.....
 

Ivocel

Mitglied
Irgendwann wurde ja mal "EU-mäßig" beschlossen, dass bei den Navi-Displays nur im Stand die Touch funktionieren dürfen...siehe KF, aber das ist ja ne andere Geschichte.....

Das wage ich zu bezweifeln, da genug Hersteller (auch EU Hersteller) das Touch während der Fahrt aktiv haben.
Das sich Mazda von sich aus dagegen entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 30996

Guest
Das wage ich zu bezweifeln, da genug Hersteller (auch EU Hersteller) das Touch während der Fahrt aktiv haben.
Das sich Mazda von sich aus dagegen entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt ;)
...mh, schau mal oben, das bezog sich auf : .."EU-mäßig" mit dem Vermerk auf NAVI und nicht pauschal auf stetig visualisierte Funktionstasten ! Beim KF und der Frage warum Touch nur im Stand geht, war dies die damalige Aussage von Mazda dazu.
Wäre doch schrecklich wenn ein Tesla sonst unmöglich in Betrieb zu nehmen wäre......:cool:...irgendwie gab es dazu ja auch ein Urteil, dass wenn dies über mehrere sub-menue geht, wie beim Model 3 der Scheibenwischer, auch dies nicht generell in jeder Verkehrssituation zulässig wäre.....
 

webster

Mitglied
.....mit den Tasten macht ihr jetzt aber einen Fehler und übertreibt ein wenig, oder ? Im Vergleich zum Handy ist das "Tablet" in der Mitte ein Bedienteil des Fahrzeuges und die Funktionstasten Heizung sind immer sichtbar und aktiv.....
Irgendwann wurde ja mal "EU-mäßig" beschlossen, dass bei den Navi-Displays nur im Stand die Touch funktionieren dürfen...siehe KF, aber das ist ja ne andere Geschichte.....
Ich tippe mal, dass auch die Mehrheit der Menschen mittlerweile lieber toucht als Knöpfe bedient. An meinem Mazda 6 nervt es mich, dass man nur im Stand touchen kann und man während der Fahrt den Knopf nehmen muss. Für mich ist das aber kein grosser Kritikpunkt, sondern einfach Geschmackssache. Ich und die meisten bevorzugen aber wohl das Touchen. Darum finde ich diesbezüglich den neuen CX5 besser als den alten. Wenn nur ein gescheiter Motor erhältlich wäre.
 

Zebolon cx 5

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Ich tippe mal, dass auch die Mehrheit der Menschen mittlerweile lieber toucht als Knöpfe bedient.
Wenn du dich mal nicht täuschst, man wird ja von sehr vielen Herstellern nicht nur im PKW_Bereich schon genötigt Geräte über diesen Sch.... zu bedienen, angefangen bei den Haushaltsgeräten usw.
Ein sehr guter Elektromechaniker meinte mal, kaufst du einen Toaster mit Touch Display bezahlst du in erster Linie für's Display und die Reparaturfreundlichkeit ist dahin bis nicht mehr gegeben.
 

LurchiBW

Mitglied
Bezüglich der Touchomanie wird es vielleicht in nicht allzu ferner Zukunft ein Umdenken bei den Herstellern geben. Bereits vor einiger Zeit wurde verlautbart, dass z. B. die jeweiligen Organisationen, die Sicherheits- und Crashtests bei Fahrzeugen durchführen (ADAC, EuroNCAP, IIHS in USA etc.) in zukünftigen Sicherheits-Bewertungen in starkem Maße auch die Bedienung der Fahrzeuge mit einfließen lassen werden, vor allem hinsichtlich der Ablenkungsgefahren, Bedienfreundlichkeit und Einfachheit.
Auch werden in Zukunft solche schwachsinnigen Technikauswüchse wie versenkte Türgriffe negativ bewertet, da diese die Sicherheit nachhaltig beeinflussen können (z. B. bei der Rettung verunfallter Fahrzeuge). Die werden ja oft bei E-Autos verbaut mit dem Hinweis auf bessere Aerodynamik und bessere Reichweite. Gleichzeitig fahren aber genau diese E-Autos mit einer geradezu kirmesartigen Dauerbeleuchtung herum, was für ein Unfug.
Man kann nur hoffen, dass diese Vorgehensweise der Prüforganisationen nach und nach Früchte trägt. Vielleicht erhält das eine oder andere Modell dann nicht mehr seine gewohntes 5-Sterne-Ranking aufgrund dieser Irrwege.
 

Ivocel

Mitglied
...mh, schau mal oben, das bezog sich auf : .."EU-mäßig" mit dem Vermerk auf NAVI und nicht pauschal auf stetig visualisierte Funktionstasten ! Beim KF und der Frage warum Touch nur im Stand geht, war dies die damalige Aussage von Mazda dazu.
Was nicht von der Fähigkeit des Mitarbeiters spricht, wenn er das auf die "EU" schiebt.
Das ist nämlich nicht so.

Bei meinem 2023er Fahrzeug kann ich auch während der Fahrt den Touchbildschirm bedienen, egal, welche Anwendung gerade darauf läuft (Android Auto, Spotify Navi vom Auto, Maps ...) .... ob ich es mache, ist eine andere Sache.
 

Zebolon cx 5

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Da gab's ja auch mal einen post hier im Forum wie man die Sperre wenn vorhanden auch freischalten kann, die Sufu hilft da weiter.
 

Ivocel

Mitglied
das klappte aber nur bedingt und auch nur mit dem MZD 1.

Mazda war/ist da sehr rigeros, was die Touchbedienung angeht während der Fahrt.
Mir ging es da aber um die Aussage, dass es von der EU vorgeschrieben worden sei, was ja nicht sein kann, wenn es genug andere Hersteller, auch bei aktuellen Modellen, freigeschaltet ist, bzw. gar nicht erst beschränkt ist.
Da sind auch deutsche und andere EU Hersteller mit drunter, wo das geht. Wobei ich bei mir auch noch das Drück-Drehrad habe, was auch nutzbar ist, neben eine funktionierenden Spracheingabe, die intuitiv ist (da online verarbeitet).
 
G

Gelöschtes Mitglied 30996

Guest
Weil ohne Wissen alles nachgeplappert wird
...richtig, deshalb Manual Auszug zum Model 3 :

Manual Mod.3 : .....Wann immer Sie die Scheibenwischer-Taste am Lenkrad drücken, wird auf dem Touchscreen das Scheibenwischer-Menü angezeigt, in dem Sie die Einstellungen für die Scheibenwischer anpassen können. Rollen Sie die linke Scrolltaste am Lenkrad nach oben oder unten, um Ihre gewünschte Einstellung auszuwählen......

Darum ging es : ....im Sub Menue...steht auch so oben ! ....lesen und verstehen und nicht immer gleich mit dem Messer zwischen den Zähnen.... wer plappert jetzt :cool:?...ich habe es gerade nochmal nachgesehen und dazu gibt es ein Urteil , dass diese Art der Bedienung eben eine Ablenkung darstellt.....
 
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G

Gelöschtes Mitglied 30996

Guest
das klappte aber nur bedingt und auch nur mit dem MZD 1.

Mazda war/ist da sehr rigeros, was die Touchbedienung angeht während der Fahrt.
Mir ging es da aber um die Aussage, dass es von der EU vorgeschrieben worden sei, was ja nicht sein kann, wenn es genug andere Hersteller, auch bei aktuellen Modellen, freigeschaltet ist, bzw. gar nicht erst beschränkt ist.
Da sind auch deutsche und andere EU Hersteller mit drunter, wo das geht. Wobei ich bei mir auch noch das Drück-Drehrad habe, was auch nutzbar ist, neben eine funktionierenden Spracheingabe, die intuitiv ist (da online verarbeitet).
...na ja bei unseren letzten CX-5 Modellen ging es um einen 2017/18 KF und nix aktuelles. Die Option dies während der Fahrt freizuschalten ging nur über den oben erwähnten hack.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30996

Guest
.......hier die Verordnung/Auszug die tatsächlich von 2017 ist und daher hatte mich Mazda wohl doch nicht angelogen; steht auch so noch im Bußgeldkatalog 2025 ( Originaltext ) :

Seit der Neufassung des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahre 2017 ist nicht mehr nur die verbotswidrige Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer sanktioniert. Bußgelder können auch dann drohen, wenn andere elektronische Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation unzulässig verwendet werden. Damit erfasst der Paragraph mittlerweile u. a. auch Navigationsgeräte, Radios, Touchscreens & Co. Das gilt selbst dann, wenn der Nutzer diese für den Gebrauch nicht aufnehmen muss, sie also zum Beispiel fest im Auto verbaut sind. Ist die erforderliche Dauer der Blickzuwendung bei der Bedienung nicht an die jeweiligen Umstände angepasst, kann also ein Bußgeld drohen:
 

fünfzig plus

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Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Ist doch mehr als logisch, sollte auch ohne gesetzliche Regelung selbstverständlich sein und fahrlässig, wenn man's trotzdem tut.
 

michel

Mitglied
...dass wenn dies über mehrere sub-menue geht, wie beim Model 3 der Scheibenwischer...
Ich habe das schon ziemlich genau gelesen 😉 und man muss weder in ein, noch in mehrere sub-menüs um den Scheibenwischer zu bedienen.

Wie es in der Bedienungsanleitung steht:
Tastendruck - Scheibenwischer läuft einmal und man kann, für ein paar Sekunden, über das Scrollrad die Wischerstufe ändern, wenn man das möchte.
Langer Tastendruck - Wischer läuft + Wichwasser.

ZUSÄTZLICH poppt (AUTOMATISCH!) auf dem Bildschirm das Scheibenwischermenü zur optischen Unterstützung auf. Und natürlich könnte man es dann auch dort per Tastendruck einstellen.

Und da brauchst du dich nicht angegriffen fühlen und mir was von Messer zwischen den Zähnen zu erzählen. Du zitierst einen Ausschnitt aus einer Bedienungsanleitung, ich fahre seit 2,5 Jahren so ein Auto. Es ist halt einfach kagge, wenn man anderen Leuten erklären möchte wie deren Dinge funktionieren weil man da mal was gelesen hat. 🤷
Compress_20250717_144850_0552.jpg
 

Ivocel

Mitglied
.......hier die Verordnung/Auszug die tatsächlich von 2017 ist und daher hatte mich Mazda wohl doch nicht angelogen; steht auch so noch im Bußgeldkatalog 2025 ( Originaltext ) :

Seit der Neufassung des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahre 2017 ist nicht mehr nur die verbotswidrige Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer sanktioniert. Bußgelder können auch dann drohen, wenn andere elektronische Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation unzulässig verwendet werden. Damit erfasst der Paragraph mittlerweile u. a. auch Navigationsgeräte, Radios, Touchscreens & Co. Das gilt selbst dann, wenn der Nutzer diese für den Gebrauch nicht aufnehmen muss, sie also zum Beispiel fest im Auto verbaut sind. Ist die erforderliche Dauer der Blickzuwendung bei der Bedienung nicht an die jeweiligen Umstände angepasst, kann also ein Bußgeld drohen:

1. Ist das eine Anpassung der StVO und die ist nicht mit der EU gleichzusetzen.
2. Ändert es nichts an dem Unwillen von Mazda, das zu implementieren, da auch damals das bei genügend anderen Herstellern ging und immer noch geht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30996

Guest
1. Ist das eine Anpassung der StVO und die ist nicht mit der EU gleichzusetzen.
2. Ändert es nichts an dem Unwillen von Mazda, das zu implementieren, da auch damals das bei genügend anderen Herstellern ging und immer noch geht.
....ist es jetzt wichtig ob es "EU-mäßig" ( was ja eh schon ne recht lockere Formulierung ist) oder D-Recht ist ?...ja, und in Österreich geht im alten TomTom auch der Radarwarner und in D nicht, also ist es wichtig ? ....Formal ist es also, nach deutschem Recht, einfach verboten und das was Mazda dazu gesagt hat richtig !....vermutlich war ich zu blöd das nach 9 Jahren noch zu wissen, aber wenn wir hier so weiter machen , fallen gleich Waldorf und Statler vor lachen aus der Loge......oder ich setzt mich einfach dazu.....
 
G

Gelöschtes Mitglied 30996

Guest
Ich habe das schon ziemlich genau gelesen 😉 und man muss weder in ein, noch in mehrere sub-menüs um den Scheibenwischer zu bedienen.

Wie es in der Bedienungsanleitung steht:
Tastendruck - Scheibenwischer läuft einmal und man kann, für ein paar Sekunden, über das Scrollrad die Wischerstufe ändern, wenn man das möchte.
Langer Tastendruck - Wischer läuft + Wichwasser.

ZUSÄTZLICH poppt (AUTOMATISCH!) auf dem Bildschirm das Scheibenwischermenü zur optischen Unterstützung auf. Und natürlich könnte man es dann auch dort per Tastendruck einstellen.

Und da brauchst du dich nicht angegriffen fühlen und mir was von Messer zwischen den Zähnen zu erzählen. Du zitierst einen Ausschnitt aus einer Bedienungsanleitung, ich fahre seit 2,5 Jahren so ein Auto. Es ist halt einfach kagge, wenn man anderen Leuten erklären möchte wie deren Dinge funktionieren weil man da mal was gelesen hat. 🤷
Anhang anzeigen 107266
.....ich kenne das Modell 3 selber. Ich fahr seit 8 Jahren elektrisch. Es geht auch nicht darum, dass man das ohne Display kann und wenn der auf Auto steht sowieso von niemand angefasst wird. Alle die ich kenne machen das mit dem Tap....ich auch ;-) !
Mit Bezug auf den neuen CX-5 ging es darum, was man im Display darf und was eben nicht....dazu diente mein Vermerk zum Model 3 und der Rechtsprechung. Wischer links einzuschalten und mit der rechten Hand die "Stufe oder Auto" darf man eben nicht. Ob das jetzt nach deutschem Recht oder EU ist, ist wurscht; in D ist es einfach verboten......und dass Tesla Fahrer zur Zeit einen manchmal schweren Stand haben ist bekannt.

Selbst wenn alle das mit dem Display machen ist es eben doch nicht erlaubt und so wie Mazda es ursprünglich im KF eingeführt hat eben rechtskonform, d.h der User kann nicht mal was falsch machen, selbst wenn er es wollte.....so jetzt bin ich aber oben in der Loge.....



Der Fahrer eines Teslas war bei strömendem Regen unterwegs. Die Scheibenwischer am Fahrzeug ließen sich wie üblich über das Lenkrad bzw. Schalthebel einschalten. Doch für die Einstellung des Intervalls, in dem die Scheibenwischer funktionierten, war die Touchscreen-Bedienung während der Fahrt erforderlich. Hierzu musste der Fahrer zunächst im Menü den entsprechenden Punkt auswählen und in einem Untermenü zwischen fünf verschiedenen Intervallstufen wählen. Die Sprachsteuerung hatte er dabei nicht genutzt. Während er dies tat, kam er von der Straße ab und landete im Straßengraben.

Die Bußgeldbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro gegen ihn sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Grundlage hierfür bildete § 23 Abs. 1a StVO. Auch zwei Punkte in Flensburg drohten.
 
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FrankyBln

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
...diese ganze Regulierungswut wird uns irgendwann mal in eine fatale Sackgasse führen.
Ich hoffe,dass immer mehr vernünftige Entscheidungsträger aufwachen,damit es für uns alle kein böses Erwachen gibt !
 
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