Ivocel
Mitglied
Wenn du Beschädigungen an deinem gekauften hast, vermindert das genauso den Verkaufs- oder Ankaufspreis.... wo ist da der Unterschied, außer, dass du das nicht machen musst und ggfs. den geringeren Preis akzeptierst?Bei der Rückgabe des Leasing-Fahrzeugs sollten keine Beanstandungen durch den Gutachter auftreten. Sonst geht die Rechnung nicht ganz auf.