2. Generation seit 2017 Wildunfall, aber nicht für die Polizei...

Dex

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Hallo zusammen,

muss mir mal kurz Luft machen.
Heute Vormittag ist mir ein Fasan in den Grill meines CX-5 gekracht. Nicht schön, soviel kann ich sagen.

Ich habe die Polizei gerufen, die den Schaden aufnehmen sollte.
Die kamen dann auch, sagten mir aber, dass dies kein "aufnahmepflichtiger Wildunfall mit Haarwild sei".
Auf den Kosten würde ich wohl sitzen bleiben, weil die Versicherungen das nicht anerkennen.

Zu Hause angekommen habe ich in die Unterlagen geschaut und gelesen, dass ich einen erweiterten Wildschutz mit Zusammenstoß aller Tiere während der Fahrt habe.
Die Versicherung bestätigte mir dies, bräuchte aber einen Beleg von der Polizei.
Also habe ich auf der Wache angerufen und den Sachverhalt erklärt.
Antwort: "Wir rufen Sie zurück". Das hat man auch getan, aber nur um mir mitzuteilen, dass es dabei bliebe, und der "Unfall" nicht aufgenommen werde. Ich solle das mit der Versicherung klären.

Die Versicherung wollte nun einen Sachverständigen schicken, weil man ja einen Beleg für den Zusammenstoß bräuchte. Ich haben gesagt, dass ich Fotos gemacht habe, und das man am Fahrzeug noch Reste des Tieres, und Federn sehen könne.

Daraufhin sagte mir der freundliche Herr am anderen Ende, dass ich diese Fotos einfach schicken soll, und man dann entscheidet ob der Sachverständige eingeschaltet wird, oder eben nicht.

Ich bin für heute bedient...

Also achtet darauf was in Euren Unterlagen steht!
Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich die Beamten vor Ort auf einen Beleg für die Versicherung gedrängt.

Nun muss ich mal schauen wie es weitergeht.
Irgendwie bringt mir der Wagen kein Glück...:(

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Yellow

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In Baden-Württemberg stellt die Polizei nichtmal für Haarwild eine Wildunfallbestätigung aus. Das macht der zuständige Jagdpächter. In Bayern wird auch der Unfall mit Wildvögeln bescheinigt. Letztendlich arbeitet die Polizei hier in meinen Augen nur für die Versicherung.
 
A

anonymous14005

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In Baden-Württemberg stellt die Polizei nichtmal für Haarwild eine Wildunfallbestätigung aus. Das macht der zuständige Jagdpächter. In Bayern wird auch der Unfall mit Wildvögeln bescheinigt. Letztendlich arbeitet die Polizei hier in meinen Augen nur für die Versicherung.

Und der Jagdpächter bekommt dann auch noch 20 Euro für die Bescheinigung.
 

Dex

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Nee, die Polizei wollte mir leider nichts bezeugen.
Ich vermute, dass man hier schlichtweg „zu faul“ war - ohne den Beamten zu Nahe treten zu wollen. Deren Job möchte ich nicht machen.

Habe zwischenzeitlich mit meinem AH gesprochen.
Wenn es wirklich nur der Grill ist, kostet mich der „Spaß“ ca. 200,-€ inkl. Montage.

Wenn das wirklich so ist, will ich keinen weiteren Aufriss machen, aber ärgerlich ist es allemal.

Daher mein Hinweis an Euch - schaut welche Schäden abgedeckt sind, dann könnt Ihr es im Ernstfall, der hoffentlich nicht eintritt, für Euch nutzen.






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JimmyTheFreak

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Die Polizei ist verpflichtet einen Bericht über jedes polizeiliche Handeln zu fertigen. Auch wenn man den Vorfall nicht aufgenommen hat, müssen die Beamten einen Bericht darüber schreiben und entsprechend ein Aktenzeichen belegen.

Mein Tipp:
Wende dich schriftlich an die Polizeiwache und fordere das Aktenzeichen des Vorfalls an (das steht dir zu), mehr brauchst du nicht.
Wichtig ist, dass du es schriftlich machst. Am Telefon wimmeln sie einen meistens ab. Mit dem Aktenzeichen kannst du dich an die Versicherung wenden.
 

Dex

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Das ist ein sehr guter Hinweis.
Sollte der Schaden höher sein, als telefonisch veranschlagt, werde ich das tun.

Vielen Dank [emoji1303]


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Olly

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Hatte ich vor Jahrzehnten auch einmal: Bei mir wars ein Storch, der offensichtlich sein Startgewicht unterschätzt hatte. War übel und ekelig. Polizei meinte auch, das sie damit nichts zu tun hätten > Bagatelle, Versicherung verwies auf Polizei. Also Brief mit Namensnennung der Polizisten ans Innenministerium geschrieben, danach ging es blitzartig mit dem Aktenzeichen.

O.
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Die Polizei ist verpflichtet einen Bericht über jedes polizeiliche Handeln zu fertigen. Auch wenn man den Vorfall nicht aufgenommen hat, müssen die Beamten einen Bericht darüber schreiben und entsprechend ein Aktenzeichen belegen.

Woher kommt denn diese Mär? Wenn, aus welchen Gründen auch immer, (angebl.) keine Zuständigkeit vorliegt, ergo auch kein "polizeiliches Handeln" stattfindet, gibt es weder einen Bericht, und schon gar kein Aktenzeichen. Einzig Ort und Zeit des Einsatzes werden (elektronisch) festgehalten, aber keine weiteren Details.
 

Dex

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Ich hoffe nicht den Beweis der Polizei erbringen zu müssen. Ich mag nicht mit „Halbwissen“ auftreten, um mich dann zu blamieren. Der Schaden am Auto scheint überschaubar. Ich denke die Versicherung wird, falls erforderlich, auch so den Schaden regulieren.

@AuD
Es liest sich, als wüsstest Du genau worüber Du schreibst?!


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G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
@Dex, der Versicherung sollte und muss es ausreichen, dass Du vermeintlich zuständige Stellen informiert hast und der Hinweis darauf, dass auch die Polizei vor Ort war. Du bist somit Deinen Sorgfaltspflichten nachgekommen. Die Versicherung kann, auch wenn sie es gern möchte, nicht darüber bestimmen, welche Stellen was in welcher Form aufnehmen. Sofern ein jeder Wildunfall (mal genau das Kleingedruckte nachlesen) abgedeckt ist, ist die Versicherung so oder so zahlungspflichtig.
Letztlich ist's auch egal, sofern Du eine Vollkasko hast. Ob Du nun einen Schaden durch ein Wild am Fahrzeug erleidest oder in anderer Form, z.B. an einer Hauswand "hängen bleibst", macht da letztlich keinen Unterschied.

Edit: ich hab' Dir mal ein paar passende Tipps in Bezug auf Deinen Versicherer in Form des URL (https://www.jagdverband.de/content/wildunfälle-und-schadensregulierung) "beigelegt". Wenn Du diese auch für den Vogel verfolgst, sollte es keine Probleme geben.
 
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jkkr

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Bei uns in Österreich ist das einfacher: wenn du einen Unfall mit einem Tier hast und weder Polizei noch Jagdausübungsberechtigten wie das so schön heißt, verständigst begehst du Fahrerflucht.
Mein Schwiegervater hat vor einigen Jahren einen Fasan mit dem Außenspiegel erwischt, war nicht sein Auto, er ist zur nächsten Wache gefahren und hat Anzeige gemacht.

Nur mit viel Mühe konnte er die Fahrerflucht abwenden weil er verpflichtet ist, an Ort und Stelle zu warten und Meldung zu machen.

Da ich selbst Jäger bin und des Öfteren zu Wildunfällen im Dunklen gerufen werde (man kennt sich am Land), schicke ich die Leute immer irgendwohin wo es genug Licht gibt damit sie sehen können ob es Schäden gibt oder nicht und lass sie dann bei der Polizei sagen ich wäre vor Ort gewesen - sofern sie wegen Schäden und der Versicherung Anzeige machen müssen. Damit ist dann dem Gesetz meist genüge getan. Es gab aber schon Fälle wo mich die Polizei dann angerufen und Rückfrage gehalten hat.
 

JimmyTheFreak

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Woher kommt denn diese Mär? Wenn, aus welchen Gründen auch immer, (angebl.) keine Zuständigkeit vorliegt, ergo auch kein "polizeiliches Handeln" stattfindet, gibt es weder einen Bericht, und schon gar kein Aktenzeichen. Einzig Ort und Zeit des Einsatzes werden (elektronisch) festgehalten, aber keine weiteren Details.

Die Polizei rückt oft aus und manchmal stellt sich vor Ort oder im Nachhinein heraus, dass keine originäre Zuständigkeit vorliegt bzw. vorlag. Unabhängig davon hat ein polizeiliches Handeln stattgefunden und das muss jedes mal dokumentiert werden, da gibt es keine Ausnahmen. Jede polizeiliche Dokumentation ist übrigens nur mit einem Aktenzeichen möglich, unabhängig davon ob es ein Mordfall oder Wildunfall war. Das einzig Zeit und Ort elektronisch erfasst werden ist schlicht falsch und ohne weitere Angaben (Ereignis, Sachverhaltsschilderung, etc.) auch gar nicht möglich.
Die ganze Dokumentation dient im übrigen auch den Polizisten, da sie die Tatsache ihres "nicht zuständig seins" zu dokumentieren und begründen haben.

Dass es Polizisten gibt, die bei "kleineren" Angelegenheiten eben dies nicht tun will ich nicht bestreiten, darum geht es aber nicht. Die polizeiliche Dienstvorschrift (verbindlich für jeden Polizisten) gibt vor, das jedes polizeiliche Handeln, unabhängig von der Frage der Zuständigkeit dokumentiert werden muss. Da gibt es auch kein Wenn und Aber.
Dass es in der Praxis aber anders aussieht ist leider auch eine Tatsache.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
...hat ein polizeiliches Handeln stattgefunden und das muss jedes mal dokumentiert werden, da gibt es keine Ausnahmen. Jede polizeiliche Dokumentation ist übrigens nur mit einem Aktenzeichen möglich, unabhängig davon ob es ein Mordfall oder Wildunfall war. Das einzig Zeit und Ort elektronisch erfasst werden ist schlicht falsch und ohne weitere Angaben (Ereignis, Sachverhaltsschilderung, etc.) auch gar nicht möglich...

Wenn Du meinst.....
Ich werde hier KEINE OT Rechtsdiskussion führen oder gar Bedründung/Nachweisung auf Grundlage der Polizeigesetze, Polizeiorganisatzionsgesetze, Erlassen oder Dienstanweisungen der Länder/Behörden beginnen. Nur mal soviel: selbst eine bloße Streifenfahrt stellt bereits ein hoheitl. Tätigwerden und damit polizeiliches Handeln dar; und dies bedürfte nach Deiner Argumentation bereits eines AZ? Gelächter....

Bin 'raus.
 

Yellow

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Unabhängig davon hat ein polizeiliches Handeln stattgefunden und das muss jedes mal dokumentiert werden, da gibt es keine Ausnahmen. Jede polizeiliche Dokumentation ist übrigens nur mit einem Aktenzeichen möglich, unabhängig davon ob es ein Mordfall oder Wildunfall war. Das einzig Zeit und Ort elektronisch erfasst werden ist schlicht falsch und ohne weitere Angaben (Ereignis, Sachverhaltsschilderung, etc.) auch gar nicht möglich.
Die ganze Dokumentation dient im übrigen auch den Polizisten, da sie die Tatsache ihres "nicht zuständig seins" zu dokumentieren und begründen haben.

Deine Aussagen sind schlichtweg falsch. Ich mach den Job seit 27 Jahren, ich kann das also beurteilen.
 

JimmyTheFreak

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Deine Aussagen sind schlichtweg falsch. Ich mach den Job seit 27 Jahren, ich kann das also beurteilen.

Dann haben wir wohl eine unterschiedliche Auffassung, was unseren Job angeht;)

Mir ging es eigentlich nur darum Dex zu mitzuteilen, dass er ein Aktenzeichen von der Polizei erhalten könne, um es seiner Versicherung zu melden. Aber letztlich ist das was AuD sagt absolut richtig, wonach Dex eh Vollkasko versichert ist und es daher im Grunde egal ist. Die Versicherung wird so oder so zahlen müssen.
 

Desaster

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Wildunfall

Aber letztlich ist das was AuD sagt absolut richtig, wonach Dex eh Vollkasko versichert ist und es daher im Grunde egal ist. Die Versicherung wird so oder so zahlen müssen.


Hallo,

nur eben mit dem "kleinen aber feinen Unterschied", das er bei Inanspruchnahme seiner Vollkasko-Versicherung wahrscheinlich im Folgejahr bei den Prozenten hochgestuft werden würde......!

Wenn die Teilkasko zahlt, passiert das nicht.

Gruss
Desaster
 
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