Denkfehler
Der Speedindex für M+S Reifen muß während der
Sommermonate vom 16.Mai bis zum 14. Oktober dem Sommerreifen Speedindex entsprechen vom 15 Oktober bis zum 15 Mai. Dürfen M*S Reifen ab Speedindex Q (S,T,H bis V) mit entsprechendem limit-Aufkleber am Tacho gefahren werden. Im Sommer haben Winterreifen auf der Autobahn eigentlich auch keinen Sinn , vom verlängerten Bremsweg bis zum Platzer auch vollkommen logisch
[Update, 10.06.2014, 15:30 Uhr]
Die Regeln für das Fahren mit Ganzjahres- und Winterreifen in Italien wurden geändert. Wie der ADAC nun meldet, haben italienische Landesämter für Kraftfahrzeuge die Bestimmungen vereinfacht: In den Sommermonaten vom 16. Mai bis 14. Oktober darf mit Ganzjahres- oder Winterreifen (Reifen mit M+S-Kennung) nur dann gefahren werden, wenn ihr Geschwindigkeitsindex mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgelegten Geschwindigkeitsindex entspricht.
Eine Ausnahme davon wird in den Wintermonaten zwischen dem 15. Oktober und 15 Mai gewährt. In diesem Zeitraum dürfen wegen der Winterreifenpflicht auch solche Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex tragen. Das gilt aber nur für Pneus mit M+S-Kennzeichnung. Zur Vorschrift gehört, wie in Deutschland, ein Warnaufkleber mit der technischen Höchstgeschwindigkeit des Reifens im Sichtfeld des Fahrers.
hier noch mal gnz aktuell:
Italien: Fahrverbot für bestimmte Winterreifen in den Sommermonaten | ÖAMTC
Nur wenn Du schon Anfang Oktober (vor dem 15.10 ) mit Winterreifen über Alpenpässe (möglicherweise verschneit) nach Italien willst gibt es möglicherweise ein Problem.