** Der "kurze Frage, schnelle Antwort" Thread **

chipi

Mitglied
Wenn es keine original Kamera, die nachgerüstet wurde, ist hat man leider keine Chancen die dynamische Linien zubekommen. Keine der Zubehörkameras kommuniziert mit dem Auto per Can Bus Schiene.

Auch die nachgerüstete Originale nicht !!!!!
Weil, wie du schon erwähnt hast, die CanBus Verbindung fehlt !
 

Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Ihr redet vom FL.
Bei meiner Nachrüstung beim vFL sind die Hilfs-und Lenklinien zu sehen.
 

Das Orakel

Mitglied
Da gibt es einen ganzen Fred darüber, beim FL und Nachrüstung Originalkamera werden die gelben Hilfslinien, aber nicht die blauen Lenkungslinien angezeigt. Ich kann damit sehr gut leben.
 
A

anonymous11898

Guest
Hallo Orakel,

Danke für die Antwort, ich hatte inzwischen diesen langen Thread gefunden.

Gruß Blabu1968
 

kölner87

Mitglied
Über UVP

Gestern war ich bei meinem Händler um die Übergabe und Anmeldung zu besprechen. Gleichzeit habe ich noch die Standard Fußmatten dazu bestellt. Zuhause angekommen habe ich mir weiteres Zubehör auf Mazda.de angeschaut und festgestellt, dass mein Händler diese sogar über UVP verkauft. Luxury UVP 89€ mein Händler möchte 99€ Standard UVP 56€ und er verlangt 65€.


Sollte sich ein Händler nicht an die UVP halten wenn nicht sogar darunter orientieren?
 

arminCX5

Mitglied
Bei meinem Händler brauche ich mir da keinerlei Sorgen zu machen-bekomme immer Hauspreis/Stammkundenpreis/Freundschaftspreis. Das heißt meistens praktisch seinen Einkaufspreis.
Bin IMMER sehr zufrieden.
Gruß
Armin
 

Ingo

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Mazda Autohaus Prange hat die Luxury immer für 69.- + 5EUR Versand im Angebot (Ebay), 99.- EUR finde ich irgendwie frech oder anders gesagt, Preis über UVP sollte vor Verkauf fairerweise erwähnt werden.
Ich würde da Vertrauen verlieren....
 

Desaster

Mitglied
Zubehör

Hallo,
anders als bei den Stundenlöhnen, die jeder Händler selber festlegen kann, sind die Preise gem. Zubehörkatalog von Mazda "gedeckelt".
Höhere Preise für diese Artikel zu verlangen geht eigentlich nicht, weniger verlangen kann er dagegen gerne.
Da solltest Du noch einmal mit dem Händler sprechen, evtl. liegt ja ein Fehler im Datenstamm der Artikel vor...!
Oder aber, es gibt einen neuen Zubehör-Katalog mit einer Preisanpassung.
Das wird er Dir aber dann sicher erklären können.
Gruss
Desaster
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo kölner87.

Warum sollte er? Grundsätzlich kann er tun und lassen was er will. In UVP stecken eben "unverbindlich" und "Empfehlung". Und das bedeutet eben nicht immer nur eine Abweichung nach unten, nur weil der Kunde das so gewöhnt ist. Verbindlich ist der Preis, der zwischen Kunden und Händler vereinbart wird und den somit beide Seiten akzeptiert haben.
Im Sinne der Kundenbindung ist das sicherlich fragwürdig, was der Händler da macht. Aber das wird dann langfristig ja auch zu seinem Problem.

Gruß
Stefan
 

Desaster

Mitglied
Zubehör

Hallo,
diese Aussage, in Bezug auf den offiziellen Zubehör-Katalog, habe ich von Händlern verschiedener Hersteller erhalten (VW, Mercedes, Mitsubishi etc.).
Gruss
Desaster
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Desaster.

Das dürfte dann zwar im Sinne des Kunden sein, trotzdem aber dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen widersprechen:
"... Eine Kontaktaufnahme zwischen Lieferant und Händler betreffend den Wiederverkaufspreis stellt dann eine verbotene Vereinbarung oder Verhaltensabstimmung im Vertikalverhältnis im Sinne von § 1 GWB dar, wenn es dabei zu einer Abstimmung in der Weise kommt, dass sich der Lieferant konkret um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemüht und sich Händler und Lieferant so über das künftige Vorgehen des Händlers verständigen. ..." (Bundeskartellamt - Homepage - Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen CIBA Vision)
In dem Fall ging es zwar wohl um die umgekehrte Situation (Verkaufspreis unter UVP), die ja auch viel häufiger ist. Aber grundsätzlich ist auch die Festlegung eines Maximalpreises eine konkrete Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers durch den Lieferanten und somit unzulässig, da sie letztlich (wenn auch im Sinne des Kunden) zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führt.

Gruß
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:

Desaster

Mitglied
Zubehör

Hallo,
das ist korrekt.
Man müßte hier evtl. prüfen inwiefern dem Hersteller von Original-Zubehör ggfs. eine Ausnahme (Gruppenfreistellungsverordnung) von der vertikalen Preisbestimmung erteilt wurde.
Gruss
Desaster
 

Kababrot

Mitglied
Hallo Leute,

Ich hab da mal eine kurze Frage.

Links neben "P" bei der Automatik befindet sich eine Art Buchse mit Abdeckung oder sowas wie ein Schiebeschalter.

Kann mir einer sagen für was das gut ist?

Gruß und danke im voraus.

Kababrot
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Kababrot.

Das müsste der Schalter zum Deaktivieren der Schaltsicherung sein. Ausführlich nachzulesen im Handbuch auf Seite 4-80.

Gruß
Stefan
 

Ivocel

Mitglied
Sollte sich ein Händler nicht an die UVP halten wenn nicht sogar darunter orientieren?

Wie schon gesagt, generell kann der Händler machen, was er will.
Auch bei Zubehör und Ersatzteilen.
Bei Zubehör orientieren sich die meisten Händler an der UVP, aber auch nicht alle. Bei den Ersatzteilen sind oftmals viele auch ein paar % teurer, als die UVP, nur sieht das der Kunde nicht, da die UVP dazu nicht so öffentlich ersichtlich ist, als bei einem Zubehör Katalog.

Und beim Fahrzeugkauf ist wohl jeder Händler UNTER der UVP, oder? ;) :D
 

kölner87

Mitglied
Dafür habe ich aber kein Verständnis auch bei einem Vertgshändler gibt es ein Wettbewerb. Wenn ich feststelle das ein Verkäufer mehr verlangt wie das Unternehmen empfiehlt suche ich mir einen anderen auch für die Inspektionen ganz einfach. Ich habe erst mal eine E-Mail an den Verkäufer geschickt wieso das teurer ist wie UVP. I
 
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