So, ich habe nochmal ein bischen gegoogelt und das hier zum Thema gefunden:
Kuga 2 mit AHK und 4 Fahrrädern auf AHK Fahrradträger nicht zulässig : Ford Kuga Mk2
Im 4. Beitrag ist die gleiche "bescheuerte"
Bedienungsanleitung zu sehen
(im übrigen auch noch mit dem rechtlich unbegründeten Hinweis, den Haken ohne Hängerbetrieb abzunehmen. Aber das ist ein anderes Thema...)
Auch hier ist es so, dass der TE bei Bosal (AHK) und Thule (Heckträger) nachgefragt hatte und laut denen würde es nur auf die Stützlast ankommen.
Und in der verlinkten BA von Thule ist es ebenfalls nur von der zulässigen Stützlast abhängig, wieviel Fahrräder transportiert werden dürfen.
Müsste also an Ford liegen... Sollte Ford sich genauso in die Hose machen wie Mazda?
Leider ist das dort im Thread etwas unklar ausgedrückt und die Begriffe OEM, Ford, Bosal und Hersteller bunt durcheinander gewürfelt. Ich vermute mal, dass auf der farbigen BA ebenfalls irgendwo etwas mit
Oris Hans Riehle GmbH... usw. zu finden wäre, da sie ja von den Piktogrammen her identisch zu sein scheint.
Wenn man weiss, dass Mazda eine zeitlang unter den Fittichen von Ford war und der Konzern u.a. sich die damals noch selbständige ORIS als OEM-AHK-Zulieferer für den Bereich Deutschland ausgesucht hat, wäre es verständlich, warum bei beiden Fahrzeugmarken dieses Problem auftaucht.
Vielleicht liegen aus dieser Zeit die BA noch im Regal und die werden dann eben bei den OEM-AHK mit verteilt.
Ab
Seite 2 des Threads sind dann auch einige deutliche Worte zu lesen...
Mal sehen, wie sich Dein Mazda-Händler verhält. Aufgabenstellung war ja offensichtlich, eine AHK für die Montage eines Fahrradträgers mit
3 Rädern zu montieren...
Auf der anderen Seite sieh´ es mal so: Du erwirbst ein Fahrzeug mit AHK und diese BA ist irgendwie verschlampt worden. Man kauft sich einen Fahrradträger für 3 oder mehr Räder und in der zugehörigen BA wird anhand der zulässigen Stützlast und den Gewichten erklärt, wieviel Räder transportiert werden dürfen. Wenn man dann auf 3 oder mehr kommt, ohne das ein Wert überschritten wird, ist doch alles in Butter für den "normalen" Autofahrer...