Hier gehts ja voll rund
Ach Andi, bei einer Reife wie du sie hast schaut der TÜV bei der Abdeckung der Räder doch gar nicht mehr richtig hin


Ne Spaß beiseite, ich kann ja nur von meinen Erfahrungen berichten. Zu der offiziellen Auskunft der TÜV-Süd-Zentrale kamen ja noch zwei unabhängige Aussagen von Prüfingenieuren des TÜV dazu, die mir das im Rahmen einer Einzelabnahme nach 19.2/21 auch nochmal bestätigt haben, dass es mit der Laufffächenabdeckung nicht mehr zulässig ist. Die anderen, „normalen“ TÜVler hätten mir das so sogar eingetragen aber eben nicht die Ingenieure, die bei Einzelabnahmen nun mal ran müssen.
Bei meinem Spurplatten für die Winterräder hat er aber noch ein Auge zugedrückt und hat eben nur nen Winkel von 40 Grad anstatt 50 Grad genommen. Beim ersten TÜV hat das nicht so geklappt, der war rigoros
Mehr kann ich zu dem Thema nicht sagen


Ich bin dahingehend aber nunmal geeicht.
Gruß
Tobi