Nein, das ist leider so nicht richtig und wurde auch schon in #54 angemerkt.Du findest das Baujahr in neueren Fahrzeugscheinen (sog. Zulassungsbescheinigung Teil I) die seit dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, unter der Ziffer 6 (oder falls nicht ausgefüllt: Ziffer B)![]()
Off-Topic:
Nein, das ist leider so nicht richtig und wurde auch schon in #54 angemerkt.
Unter B steht das Datum der Erstzulassung, nicht des Baujahres. Die Erstzulassung kann gerade im Bereich des Jahreswechsels vom eigentlichen Baujahr abweichen, insbesondere bei Fzg., die lange auf Halde oder beim Händler stehen, ehe sie das erste Mal zugelassenen werden.
Unter 6 steht das Datum zu K - d.h. der EG-Baugenehmigung bzw. ABE. Dieses Datum kann oftmals auch vor dem Baujahr liegen.
Echt? Cool!Stimmt mit dem aktivieren der Schaltung verschwindet der Warnton. Was ganz praktisch ist, das man jetzt zum Beispiel in Skandinavien nur einmal das Abblendlicht einschalten muss und es bei jedem Fahrtantritt wieder an ist. Da es sich ja selber wieder abschaltet.

